Durchführung von Analysenleistungen an Feststoff-, Wasser- und Sonderproben Referenznummer der Bekanntmachung: 1816852-U28
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Analysenleistungen an Feststoff-, Wasser- und Sonderproben
Durchführung von Analysen an Feststoffproben (Erdstoffe, Aufbereitungs-Rückstände, Bohrkern- und Haldenmaterial, Abbruchmaterial, Sedimente u.a.m.), Wasserproben (Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser, Eluate, technologische Proben u.a.m.) sowie Sonderproben (z.B. Proben aus Wasserbehandlungsversuchen).
Wismut GmbH
Bereich Sanierung Ronneburg
Labor Seelingstädt
Zwirtzschen 100
07580 Seelingstädt
Durchführung von Analysen an Feststoffproben (Erdstoffe, Aufbereitungs-Rückstände, Bohrkern- und Haldenmaterial, Abbruchmaterial, Sedimente u.a.m.), Wasserproben (Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser, Eluate, technologische Proben u.a.m.) sowie Sonderproben (z.B. Proben aus Wasserbehandlungsversuchen).
Die benötigten Probenbehältnisse sind am Erfüllungsort (07580 Seelingstädt) bereitzustellen. Weiterhin sind die Probenbehältnisse und Proben vom und zum Erfüllungsort zu transportieren.
Die Datenkommunikation zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erfolgt grundsätzlich über einen Datencontainer im Labor-Informations-Management-System (LIMS) der Firma Blomesystem. Sofern kein entsprechendes System vorhanden ist, muss diese Applikation durch den Auftragnehmer als Concurrent-User-Lizenz zur Bereitstellung der Offline-Applikation im Vorfeld beschafft werden. Es wird darauf hingewiesen, dass regelmäßige Updates der LIMS-Software vorgenommen werden müssen. Kosten für erforderliche Softwareanpassungen werden durch den Auftraggeber nicht übernommen.
Parallel zur elektronischen Ergebnisübergabe mit Datencontainer ist ein unterschriebener Prüfbericht gemäß DIN ISO 17025 als PDF-Datei an eine vom Auftraggeber nach Vertragsabschluss zu benennende
E-Mail-Adresse zu übersenden. Ergebnisse sind innerhalb von 4 Wochen nach elektronischer Beauftragung (Auftragsübermittlung und Dateneinspielung erfolgen via Datencontainer im LIMS) an den Auftraggeber zu übergeben. Erfolgt die Lieferung später, wird ein Abschlag von ca. 10 % auf den Gesamtpreis der Probe vorgenommen.
Der Auftragnehmer muss für den gesamten Vertragszeitraum eine für die in der Anlage geforderten Parameter gültige Akkreditierung durch die DAkkS besitzen.
Für die in der Prioritätenliste mit * markierten Parameter sind die entsprechenden Notifizierungen nach ThürDepEKVO, ThürAbwEKVO sowie Sächsischer EigenkontrollVO erforderlich.
Der Auftragnehmer muss in den letzten drei Jahren für die geforderten Parameter erfolgreich an Eignungsprüfungen teilgenommen haben, die durch die DAkkS anerkannt sind (z. B. an länderübergreifenden Ringversuchen).
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 31.10.2023 zum 30.04.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um jeweils 1 Jahr. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 30.04.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist.
Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Eigenerklärungen:
- Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
- 3 Referenzen: Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
- Eintragung ins Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig
bestätigt wurde;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
- das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG);
- das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
- sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder
- allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden,
die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
Der Auftragnehmer muss für den gesamten Vertragszeitraum eine für die in der Anlage geforderten Parameter gültige Akkreditierung durch die DAkkS besitzen.
Nachweis Notifizierungen nach ThürDepEKVO, ThürAbwEKVO sowie Sächsischer EigenkontrollVO.
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an DAkkS-anerkannten Eignungsprüfungen der letzten 3 Jahre.
Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.