Werbemittel (04/MA/2023)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]18
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Werbemittel (04/MA/2023)
Lieferung von Werbemitteln incl. Bestellmöglichkeit über einen Onlineshop.
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist eine bedarfsgerechte Beschaffung und Belieferung der Auftraggeberin mit ausgewählten Werbeartikeln, das Branding der Produkte sowie eine Beratung bzw. Expertise zu aktuellen Trends im nachhaltigen Werbeartikelsegment.
Zudem ist die Konfektionierung, Verpackung und der Versand in unterschiedlicher Auflagenzahl und an einen unterschiedlichen Empfängerkreis durch den Auftragnehmer sicherzustellen.
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer der Auftraggeberin einen Onlineshop zur Verfügung zu stel-len. Ausschließlich hierüber werden die Organisationseinheiten der Auftraggeberin ihre Werbeartikel-Bestellungen vornehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Werbemittel (04/MA/2023)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.