Informations- und Beratungsstelle für Berufsanerkennung und -qualifizierung für Inhaber ausländischer Berufsqualifikationen Referenznummer der Bekanntmachung: VB 10_23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smk.sachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Informations- und Beratungsstelle für Berufsanerkennung und -qualifizierung für Inhaber ausländischer Berufsqualifikationen
Informations- und Beratungsstelle für Berufsanerkennung und -qualifizierung für Inhaber ausländischer Berufsqualifikationen
Dresden, DE
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Beratungsleistungen sowie ein Monitoring zu Beratungs- und Anerkennungsprozessen.
Die Hauptzielgruppe der Anerkennungsberatungsstelle sind folglich Ratsuchende mit ausländischen Berufs- und/oder Studienabschlüssen, welche ihren
Lebens- bzw. Beschäftigungsmittelpunkt in Dresden sowie in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Meißen sehen.
Option auf Verlängerung bis 31.12.2025 unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der notwendigen Mittel im Haushalt
Option auf Verlängerung bis 31.12.2025 unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der notwendigen Mittel im Haushalt
Einzureichende Unterlagen für die Bewertung:
• 1: Reflektion der Aufgabenstellung
Einzureichende Unterlagen für die Bewertung: Je ein Kurzkonzept für
a. die Bereitstellung der Beratungsangebote zur Berufsanerkennung und -qualifizierung in der Zielregion
b. die Herkunftsländer und Berufe übergreifende Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung und deren Dokumentation
c. die vertiefte spezifische Beratung von Personen mit ausländischen pädagogischen Qualifikationen zur Anerkennung und Qualifizierung für Tätigkeiten im staatlichen Bildungswesen
Bei diesem Kriterium wird bewertet, wie der Auftragnehmer bei der Bearbeitung der einzelnen Anforderungen vorgehen wird. Es wird besonderer Wert gelegt auf die Berücksichtigung der regionalspezifischen Ausrichtung des Angebots, die Konzipierung geeigneter und effizienter Beratungsformate und die Ergebnissicherung für die jeweilige Zielgruppenspezifik sowie die Qualitätssicherung der Beratung.
• 2: Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung der Beratung betrauten Personals
Einzureichende Unterlagen für die Bewertung:
a) Nachweise für Qualifikationen (Idealerweise ein abgeschlossenes Hochschulstudium, z.B. im Gebiet der Erziehungs-, Sozial-, Kommunikations-, Politik-, Gesellschaftswissenschaft oder vergleichbare),
b) fachliche Lebensläufe (Ausbildung, berufliche Erfahrungen, Kompetenz in Beratung, Erfahrungen in der zielgruppenspezifischen, arbeitsmarktorientierten Beratung; Erwerb/Anwendung von sehr guten Sprach- und interkulturellen Kompetenzen und mindestens guten Kenntnissen im Umgang mit IKT, digitalen Tools für Recherche, Kommunikation und Dokumentation; Erfahrungen in der Zusammenarbeit in Teams; Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit relevanten regionalen Akteuren z. B. in Migration, Berufsbildung, Berufsanerkennung, Integration, Arbeitsvermittlung)
c) Eigenerklärungen der Mitarbeiter zu Kenntnisständen in relevanten Fachgebieten, soweit diese nicht aus dem fachlichen Lebenslauf anhand einer mehrjährigen einschlägigen Tätigkeit hervorgehen.
Vorteilhaft sind
a. sehr gute Kenntnisse der gesetzl. und untergesetzl. Regelungen und Bestimmungen der Berufsanerkennungsverfahren, insbesondere der landesrechtlichen Regelungen, und der Verwaltungspraxis,
b. sehr gute Kenntnisse der für Berufsanerkennungsprozesse relevanten Bestimmungen des Aufenthaltsrechts und des SGB,
c. sehr gute Kenntnisse der Anerkennungsvoraussetzungen und -verfahren für pädagogische Berufe, der Voraussetzungen und Einstellungsbedingungen für pädagogisches Personal an staatlichen und kommunalen Einrichtungen
Als vorteilhaft für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen sieht der Auftraggeber es an, wenn das eingesetzte Personal des Auftragnehmers entsprechend vergleichbare Beratungsaufgaben mit der Zielgruppe bereits mehrjährig – mindestens 24 Monate – umgesetzt hat. Referenzen zu ähnlichen Aufgabenstellungen mit Schnittmengen und Bezug zur Zielgruppe, fachlichen und sprachlichen Anforderungen, sowie Sprachkompetenzen des Beratungspersonals in Herkunftssprachen der
Zielgruppe, mündlicher und schriftlicher Kommunikation in vereinfachter deutscher Sprache wird honoriert.
• 3: Erfahrungen des Auftragnehmers in der Zusammenarbeit in prozessorientierten Netzwerkstrukturen und mit Landesbehörden
Einzureichende Unterlagen für die Bewertung: Referenzen bisheriger ähnlich gearteter Aufträge und Projekte, Einbindung und Rollen des AN in Netzwerken und Kooperationen, fachlicher Lebenslauf des Auftragsverantwortlichen,
Bei diesem Kriterium wird besonderer Wert auf die regionale Vernetzung und Aktivitäten mit den verschiedenen Akteuren im Gesamtprozess der Berufsanerkennung sowie auf Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Landesbehörden gelegt.
• 4: Verfügbarkeit/Umfang der für den Auftrag notwendigen Personalressourcen und Vertretungsregelungen
Einzureichende Unterlagen für die Bewertung: Personelles Einsatzkonzept
Bei diesem Kriterium werden Quantität und Funktion des Personals, das der Bieter plant für den Auftrag einzusetzen, sowie die geplanten Vertretungsregelungen bewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A)
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen
nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern
auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
5) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1- 3, insofern diese durch die AVPQ-Eintragung abgedeckt werden) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AVPQ
(Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen)
6) Rechtsverbindlich* signierte Eigenerklärung, dass keine Beteiligung russischer Unternehmen gegeben ist (Anlage B) oder Erklärung gleichen Inhalts.
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/ Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
3) Angaben zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, in etwa 250.000 Euro/Jahr
4) Angaben zu wesentlichen in den letzten fünf Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner) auf dem Fachgebiet:
a. Aufbau und mehrjähriger kontinuierlicher Betrieb von regionalen Beratungsstrukturen im Handlungsfeld der arbeitsmarktorientierten Beratung von Menschen mit Migrationserfahrungen (geeignete Nachweise sind beizufügen)
b. Kenntnisse/Erfahrungen in Projektmanagement, Teamführung, Umsetzung der DGSVO (Datenschutz)
c. Arbeitsverbindungen, Zusammenarbeit mit einschlägigen regionalen Strukturen (Migration, Berufsbildung, Berufsanerkennung, Integration, Arbeitsvermittlung)
d. Leistungen zur Unterstützung von Menschen ausländischer Herkunft mit dem Schwerpunkt Beratung zur Berufsanerkennung (Voraussetzungen, Ablauf, Ergebnisse,
zuständige Stellen für Berufsanerkennungsverfahren, deutsche Referenzberufe, Anpassungsmaßnahmen, sonstige Möglichkeiten und Verfahren der Kompetenzfeststellung zur Verwertung ausländischer Qualifikationen im deutschen Arbeitsmarkt)
e. Entwicklung oder/und Umsetzung von Konzepten, Dokumentationsverfahren und Qualitätssicherungsmethoden der Beratungstätigkeiten, insbesondere der Anerkennungsberatung von Menschen mit Migrationserfahrungen (geeignete Nachweise sind beizufügen)
f. Mehrjährige Erfahrungen und Aktivitäten in der prozessorientierten Zusammenarbeit in Netzwerkstrukturen der Zuwanderung und Arbeitsmarktintegration ausländischer Qualifikationsinhaber (geeignete Nachweise sind beizufügen)
g. Erfahrungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Bestimmungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, insbes. § 81 a Aufenthaltsgesetz (geeignete Nachweise sind beizufügen)
h. Erfahrungen mit der Bildungslandschaft und deren Berufsbildern bzw. Tätigkeitsfeldern für pädagogisches Personal sowie landesrechtlichen Bestimmungen
(Deutschland) zur Berufszulassung, Berufsanerkennung sowie Einstellungsverfahren
i. Eigenerklärung zur Beschäftigung von entsprechend qualifiziertem Personal mit
i. interkultureller und Beratungskompetenz und mehrjähriger Berufserfahrung in der Beratung
ii. sprachlichen Kompetenzen in Herkunftssprachen der Zielgruppe (Nachweis ist dem Angebot beizufügen)
iii. einschlägigem Fachwissen über Berufsbilder, Voraussetzungen der Berufsausübung und Rechtsgrundlagen (EU-, Bundes- und Landesrecht) der
Berufsanerkennungsverfahren bei ausländischen Qualifikationen sowie
iv. sprachlichen Kompetenzen in Herkunftssprachen der Zielgruppe (Nachweis ist dem Angebot beizufügen)
v. Kenntnissen der aufenthaltsrechtlichen Verfahrensvoraussetzungen im Zusammenhang mit Bestimmungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
(FEG), von zielgruppenspezifischen Regelverfahren, Förderinstrumenten und Projekten zur beruflichen Weiterbildung und -qualifizierung, zum
Spracherwerb und zur Kompetenzfeststellung für die Zielgruppe, insbes. auch für Geflüchtete
j. Erfahrungen in der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit (geeignete Nachweise sind beizufügen)
k. Erfahrungen in der statistischen Erfassung und Auswertung von Daten, idealerweise zu Beratungsprozessen (geeignete Nachweise sind beizufügen)
Die Referenzanforderungen können auch kumuliert durch eine Einzelreferenz erfüllt werden.
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.