Outsourcing Fallbearbeitung von Vorauszahlungen nach § 62 SGB V (01/VL/2022)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]019
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Outsourcing Fallbearbeitung von Vorauszahlungen nach § 62 SGB V (01/VL/2022)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79900000 Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der zu erbringenden Hilfsleistung umfasst die Prüfung der Voraussetzungen für die Befreiung von der Zuzahlung nach § 62 SGB V im Rahmen der Vorauszahlung von der Zuzahlung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.10 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
66510000 Versicherungen
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

deutschlandweit

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der zu vergebende Auftrag umfasst den Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über die Erbringung von Unterstützungsleistungen für die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin beabsichtigt konkret, einen externen Dienstleister mit der Unterstützung der Sachbearbeitung im Rahmen der Entscheidungsvorbereitung

von Anträgen auf Vorauszahlungen nach § 62 SGB V zu beauftragen. Die Aufgabenübertragungen und Auslagerung erfolgt nach den §§ 197b SGB V, 97 SGB X. Bei den auszulagernden Tätigkeiten handelt es sich ausschließlich um unterstützende Hilfstätigkeiten im Bereich des schlicht-hoheitlichen Verwaltungshandelns.

Die fachlichen Entscheidungen, d.h. das hoheitliche Handeln, verbleibt zu jeder Zeit in der Verantwortlichkeit der Auftraggeberin.

Zielsetzung der Auslagerung der unterstützenden Hilfstätigkeiten ist es, die Sachbearbeitung bei der Bewältigung saisonaler Schwankungen in den Themengebieten zu unterstützen und für die Versicherten eine schnellere Antragsbearbeitung zu gewährleisten. Der Fokus wird dabei auf die Qualitätssicherung und

Qualitätssteigerung gelegt und durch ggf. entstehende Effizienzgewinne Potentiale in der Kostensenkung zu heben.

Da das Outsourcing einer aufsichtsrechtlichen Anzeige beim Bundesversicherungsamt (BVA) bedarf, sind hieraus resultierende Änderungen dieser Leistungsausschreibung, ggf. auch nach Zuschlagserteilung, im Rahmen des § 132 Abs. 2, 3 GWB zulässig.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Personal- und Qualitätskonzept / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zum 31.03.2027, sollte die Auftraggeberin nicht bis 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber der Verlängerung widersprechen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 230-663300
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/02/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 83229 Aschau im Chiemgau
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83229
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mediakom-online.de/
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.10 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.

>> Es gilt deutsches Recht.

>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:

Ein Angebot von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt “Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen.

>> Bei Aufträgen ab einer Summe von 30.000 Euro (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß § 6 WRegG bzw. Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.

Folgende Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot beizufügen

>> Ein Konzept zum Personal und zur Qualitätssicherung, in welchem insbesondere die Qualifikation der Führungspersonen sowie Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beschreiben sind.

>> Eine Eigenerklärung, dass im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine marktübliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen:

Vermögensschäden – 1.000.000 Euro,

Folgen eines Datenverstoßes – 500.000 Euro

verfügt wird. Die Betriebshaftpflicht ist über die gesamte Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährungsfrist aufrechtzuerhalten ("Eigenerklärung Haftpflichtversicherung").

>> Eine Eigenerklärung Registerabruf: Die für eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezentralregister notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.

>> Die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 zum Qualitätsmanagement (oder einen vergleichbaren Nachweis) ist nachzuweisen.

>>Datenschutzvereinbarung Auftragsverarbeitung (60)

>Mit dem Angebot ist ein nach den Vorgaben der Auftragnehmerin ausgefülltes Sicherheitskonzept einzureichen, in dem der Bieter die bei ihm vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels des SGB X

darzustellen hat. (Formblatt „Anlage 1 zur DSV - Sicherheitskonzept (Mindestanforderungen)“ (61)),

> Datenschutz: Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters (62)

> Datenschutz: Auflistung der bestehenden Unterauftragsverhältnisse (63)

> Datenschutz: Auflistung der bestehenden Wartungsverträge (64)

> Datenschutz: Datenschutzbeauftragten/Ansprechpartner (65)

> Ein Löschkonzept, in welchem der Prozess der Datenlöschung dargestellt wird.

> Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39) abzugeben. Es ist eine eigenständige Erklärung abzugeben, wenn Ausnahmetatbestände gem. den Erläuterungen zum Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 vorliegen.

>> Schließlich hat der Bieter mitzuteilen, ob dieser ein kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio. Jahresbilanzsumme) ist.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/02/2023

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