Herstellung und Lieferung Rohrleitungsmaterial für das Projekt Verdichterstation Sayda
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ontras.com
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung Rohrleitungsmaterial für das Projekt Verdichterstation Sayda
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung und Lieferung von Rohrleitungsmaterial für das Projekt Verdichterstation Sayda. Dabei erfolgt die Ausschreibung in folgenden Losen.
Los 1) Stahlrohre DN 25 bis DN 900
Los 2) Formteile (beinhaltet T-Stücke, Bögen, Reduzierstücke, Kappen/Böden)
Los 3) Rohrleitungsteile (beinhaltet Stutzen/Muffen/Schutzrohre, Flansche, Steckscheiben/-ringe)
Die technischen Spezifikationen und Mengenangaben (in den Materiallisten) je Los können der Spezifikation (Anlage A1 zu den Angebotsbedingungen) entnommen werden.
- DDP gemäß Incoterms in der jeweils gültigen Fassung als Materialbeistellung für folgendes Bauvorhaben:
- Neubau Verdichterstation Sayda; ONTRAS Projekt-Nr.: 16.17128
- Lieferort: Neuhausener Straße 1, 09619 Sayda
- geplanter Beginn Lieferung: Mai 2023
Stahlrohre DN 25 bis DN 900
ONTRAS Verdichterstation Sayda, Neuhausener Straße 1, 09619 Sayda
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung und Lieferung von Rohrleitungsmaterial für das Projekt Verdichterstation Sayda im Los 1) Stahlrohre DN 25 bis DN 900. Die technischen Spezifikationen und Mengenangaben (in den Materiallisten) je Los können der Spezifikation (Anlage A1 zu den Angebotsbedingungen) entnommen werden. - DDP gemäß Incoterms in der jeweils gültigen Fassung als Materialbeistellung für folgendes Bauvorhaben: - Neubau Verdichterstation Sayda; ONTRAS Projekt-Nr.: 16.17128 - Lieferort: Neuhausener Straße 1, 09619 Sayda - geplanter Beginn Lieferung: Mai 2023
Formteile (beinhaltet T-Stücke, Bögen, Reduzierstücke, Kappen/Böden)
ONTRAS Verdichterstation Sayda, Neuhausener Straße 1, 09619 Sayda
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung und Lieferung von Rohrleitungsmaterial für das Projekt Verdichterstation Sayda im Los 2) Formteile (beinhaltet T-Stücke, Bögen, Reduzierstücke, Kappen/Böden). Die technischen Spezifikationen und Mengenangaben (in den Materiallisten) je Los können der Spezifikation (Anlage A1 zu den Angebotsbedingungen) entnommen werden. - DDP gemäß Incoterms in der jeweils gültigen Fassung als Materialbeistellung für folgendes Bauvorhaben: - Neubau Verdichterstation Sayda; ONTRAS Projekt-Nr.: 16.17128 - Lieferort: Neuhausener Straße 1, 09619 Sayda - geplanter Beginn Lieferung: Mai 2023
Rohrleitungsteile (beinhaltet Stutzen/Muffen/Schutzrohre, Flansche, Steckscheiben/-ringe)
ONTRAS Verdichterstation Sayda, Neuhausener Straße 1, 09619 Sayda
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung und Lieferung von Rohrleitungsmaterial für das Projekt Verdichterstation Sayda im Los 3) Rohrleitungsteile (beinhaltet Stutzen/Muffen/Schutzrohre, Flansche, Steckscheiben/-ringe). Die technischen Spezifikationen und Mengenangaben (in den Materiallisten) je Los können der Spezifikation (Anlage A1 zu den Angebotsbedingungen) entnommen werden. - DDP gemäß Incoterms in der jeweils gültigen Fassung als Materialbeistellung für folgendes Bauvorhaben: - Neubau Verdichterstation Sayda; ONTRAS Projekt-Nr.: 16.17128 - Lieferort: Neuhausener Straße 1, 09619 Sayda - geplanter Beginn Lieferung: Mai 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stahlrohre DN 25 bis DN 900
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Formteile (beinhaltet T-Stücke, Bögen, Reduzierstücke, Kappen/Böden)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rohrleitungsteile (beinhaltet Stutzen/Muffen/Schutzrohre, Flansche, Steckscheiben/-ringe)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die seit dem Krieg in der Ukraine geänderten Umstände auf dem Gastransportmarkt haben Anlass gegeben, das Projekt Verdichterstation Sayda und insbesondere die geplanten Neubautätigkeiten für eine Anpassung der Kapazitäten am Standort neu zu bewerten. Im Ergebnis hat sich die ONTRAS Gastransport GmbH dazu entschieden, diese Neubautätigkeiten nicht umzusetzen und stattdessen Maßnahmen zum effizienten Weiterbetrieb der Bestandsanlagen der Verdichterstation Sayda durchzuführen. Somit wird die Beschaffung des ausgeschriebenen Rohrleitungsmaterials obsolet und an dem laufenden Vergabeverfahren kann nicht festgehalten werden. Es erfolgt die Einstellung des Vergabeverfahrens nach § 57 SektVO.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vorstehender Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
(4) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363