Planungsleistungen Ausbau Gerokstraße / Blasewitzer Straße Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-GB113-00010
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Ausbau Gerokstraße / Blasewitzer Straße
Ausbau Gerokstraße / Blasewitzer Straße zwischen Güntzplatz und Augsburger Straße, Planungsleistungen gemäß §§26, 39, 43, 47, 55 HOAI, Lph 1-4 sowie 5-7, stufenweise Beauftragung
Gerokstraße / Blasewitzer Straße zwischen Güntzplatz und Augsburger Straße, Dresden, Sachsen, Deutschland
Beim Projekt "Ausbau der Gerokstraße/Blasewitzer Straße zwischen Güntzplatz und Augsburger Straße" handelt es sich um eine Maßnahme in Trägerschaft der Landeshauptstadt Dresden, Straßen- und Tiefbauamt (STA) unter Beteiligung der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG), DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH (DREWAG), vertreten durch die SachsenEnergieBau GmbH, und der Stadtentwässerung Dresden GmbH (SEDD). Die vorgenannten juristischen Personen bilden eine Auftraggebergemeinschaft (AGG). Die AGG beabsichtigt die Verkehrsanlage Gerokstraße/Blasewitzer Straße zwischen Güntzplatz und der Augsburger Straße auszubauen. Die Maßnahme umfasst den Ausbau der Fahrbahnen, der Geh- und Radwege sowie die Gleisanlagen und Haltestellen. Neben dem Ausbau der Verkehrsanlagen ist die Freianlagenplanung für den Bereich des Trinitatisplatzes Bestandteil des Projektes. Die Knotenpunkte zur Fetscherstraße und zur Augsburger Straße sind hinsichtlich der Anforderungen für alle Verkehrsteilnehmer auszustatten. Die zu erneuernde Straßenbahntrasse soll unter weitest gehender Beibehaltung der vorhandenen Linienführung in den neuen Fahrbahnquerschnitt eingeordnet werden. Die Fahrbahnen, einschl. Radverkehrsanlagen, Gehwege und sonstigen Nebenanlagen werden erneuert und dabei die vorhandenen bzw. neuen Haltestellen barrierefrei aus- bzw. neu gebaut, um die verkehrliche Situation unter Berücksichtigung aller Nutzungsansprüche für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern. Die AGG beabsichtigt die Leistungsphasen (Lph) 2-3, 5-7 und 2-7 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12, Lph 3-7 für Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13, Lph 2-3, 5-7 und 2-7 für Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15, Lph 3-7 für Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11 und Lph 1-4 für die Landschaftspflegerische Begleitplanung gem. § 26 HOAI i.V.m. Anlage 7 sowie weitere Besondere Leistungen zu beauftragen.
Die Leistungen werden stufenweise vergeben, beginnend mit der Beauftragung der Leistungsphasen (LPH) 1 bzw. 2 oder 3 bis 4 (Stufe 1) und fortführend mit den Leistungsphasen 5 bis 7 (Stufe 2). Die AGG behält sich die Möglichkeit einer abschnittsweisen Beauftragung der Planungsleistungen ab der Stufe 2 vor. Die AGG überträgt dem Auftragnehmer für das Bauvorhaben "Ausbau der Gerokstraße/Blasewitzer Straße zwischen Güntzplatz und Augsburger Straße" gemäß der Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Freianlagen, Technische Ausrüstung und Landschaftspflegerische Begleitplanung, zunächst nur die Leistungen für die Leistungsphase 1 bzw. 2 bzw. 3 bis 4. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung von weiteren Leistungen/Leistungsphasen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Vermerke, Protokolle, mündliche und schriftliche Wünsche/Äußerungen von anderen Dienststellen und Bediensteten des Auftraggebers gelten nicht als Aufträge.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Ausbau Gerokstraße / Blasewitzer Straße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland