Massenzytometer CyTOF XT
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Massenzytometer CyTOF XT
Beschaffung des Massenzytometers CyTOF XT
Diese Bekanntmachung dient der Ergänzung der Freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung 2023/S 035-099503 (vom 17.02.2023, abgesendet am 14.02.2023).
Technische Universität Dresden - Zentrum für Regenerative Therapien
Dresden (CRTD)
Beschaffung des Massenzytometers CyTOF XT
Diese Bekanntmachung dient der Ergänzung der Freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung 2023/S 035-099503 (vom 17.02.2023, abgesendet am 14.02.2023).
Bei dem unter dem Punkt II.1.7) der Bekanntmachung eingetragenen Wert von 1 Euro handelt es sich nicht um
den tatsächlichen Auftragswert / Gesamtwert der Beschaffung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Diese Bekanntmachung dient der Ergänzung der Freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung 2023/S 035-099503 (vom 17.02.2023, abgesendet am 14.02.2023).
Die Ausführungen unter Punkt IV.1.1) der ursprünglichen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung werden wie folgt ergänzt:
Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV).
Für die Beschaffung bzw. die Ausführung der gegenständlichen Leistungen kommt ausschließlich das Unternehmen „Standard BioTools GmbH“ (System: CyTOF XT) in Betracht.
Auf dem Markt werden neben dem CyTOF XT-System (Massenzytometrie-Gerät der 4. Generation) grundsätzlich keine vergleichbaren Systeme für die Massenzytometrie bzw. für die entsprechende Analyse von Proben in Suspension angeboten.
Zudem erfüllen einzig die Antikörper und Panels der Firma Standard BioTools die im Rahmen der vom Auftraggeber angestrebten Untersuchungen bestehenden Anforderungen (insb. Kriterien zur Färbung der Studienproben). Diese sind wiederum lediglich in den Geräten Helios und CyTOF XT des Herstellers Standard BioTools einsetzbar. Bei allen anderen am Markt angebotenen Geräten können diese nicht eingesetzt werden.
Es ist im vorliegenden Sachverhalt von Anfang an klar, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen würde (Vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.2.2016, S. 169). Des Weiteren sind auf dem Markt keine weiteren vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können; zugleich stellen die entsprechenden Anforderungen des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr gewährleisten die gegenständlichen Anforderungen bzw. gewährleistet ausschließlich die Beschaffung des Massenzytometers CyTOF XT der Standard BioTools GmbH eine anforderungsgerechte Nutzung im Rahmen der Forschungsprojekte des Auftraggebers (Vgl. § 14 Abs. 6 VgV).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Massenzytometer CyTOF XT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem unter dem Punkt V.2.4) der Bekanntmachung eingetragenen Wert von 1 EUR handelt es sich nicht um
den tatsächlichen Auftragswert / Gesamtwert der Beschaffung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.)
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/