Neubau/ Anbau eines Sanitärtraktes - Lieferung und Montage von Kondensationstrocknungsspinden Referenznummer der Bekanntmachung: ES230221
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sierksdorf
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau/ Anbau eines Sanitärtraktes - Lieferung und Montage von Kondensationstrocknungsspinden
Neubau/ Anbau eines Sanitärtraktes - Lieferung und Montage von Kondensationstrocknungsspinden
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für den Neubau/ Anbau eines Sanitärtraktes auf dem Betriebshof der ZVO Entsorgung GmbH, werden Spindsysteme für die Schwarz- und Weiß-Bereiche der neuen Umkleiden benötigt. Die Umkleiden der Schwarz-Bereiche sollen mit Stahlschränken mit Kondensationstrocknungssystem ausgestattet werden. Die Umkleiden im Weiß-Bereiche sollen mit Stahlschränken mit der Möglichkeit zur Nachrüstung der Technik ausgestattet werden. Auftrag über die Lieferung und Montage der Schränke inklusive aller Installationsarbeiten. Alle relevanten Lieferungs- und Montagearbeiten gemäß Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.