Rahmenvertrag Applikationsmanagement und Entwicklung für Webshops Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2022-18 DR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Applikationsmanagement und Entwicklung für Webshops
Gegenstand der Leistungserbringung ist das Application-Management der derzeitigen und künftigen beim Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste gehosteten Webshops sowie die Übernahme der Aufgaben des Entwicklers für den Muster-Webshop.
Radebeul
Mit der Basiskomponente Zahlungsverkehr (BaK ZV) können die Verwaltungen ihren Kunden (Bürgern, Unternehmen und Institutionen) die elektronische Abwicklung von Bezahlvorgängen anbieten. Die BaK ZV fungiert dabei als zentrale Datendrehscheibe zwischen der Web-Präsentation Anwendung der Verwaltung, dem Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (HKR-Verfahren) der Verwaltung sowie einem Zahlungsverkehrsprovider. Mit der Bereitstellung der BaK ZV wurde auch ein Muster-Webshop entwickelt, der es den Verwaltungen schnell, effizient und qualitätsgesichert ermöglicht, eigene moderne Webshops aufzubauen und zu betreiben. Die Entwicklung erfolgt in Abstimmung mit dem Bund und anderen Bundesländern im Rahmen der Entwicklergemeinschaft ePayBL. Softwareseitige Basis dieses Muster-Webshops bildet das Online-Shop-System Magento in der OpenMage LTS Version. Am Kern dieses Magento-Shop-Systems wurden Änderungen vorgenommen, u.a. um ein höheres Maß an Barrierefreiheit und eine bessere BSI-Konformität zu gewährleisten. Die speziellen funktionalen Anpassungen und Erweiterungen (z.B. erweiterte Lagerverwaltung, Auskunftsartikel) wurden gemäß der Spezifikation von Magento als Extensions bzw. als eigene Module implementiert. Der Quellcode wird in einem zentralen Subversion-Repository verwaltet, mit dem auch die Historie des Quellcodes einsehbar ist. Gegenstand der Leistungserbringung ist das Application-Management aller derzeitigen und künftigen beim Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste gehosteten Webshops. Die Übernahme der Aufgaben des Entwicklers für den Muster-Webshop ist der zweite Hauptgegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Dem Entwickler obliegen Aufgaben der Software-Entwicklung (Programmierung) mit Bezug zum Magento-Shop-System, wie: Pflege des Software-Systems (Anpassungen an den Stand der Technik) Weiterentwicklung im Rahmen des laufenden Anforderungsmanagements Fehlerbehebung im Rahmen des 3rd-Level-Supports.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Applikationsmanagement und Entwicklung für Webshops
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.§ 135 Abs. 2 GWBDie Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de