Generalplanungsleistungen für den Netzausbau Anschluss EUGAL und FGL 20
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ontras.com
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen für den Netzausbau Anschluss EUGAL und FGL 20
Die ONTRAS Gastransport GmbH (ONTRAS) plant im Zuge des Netzausbaus zum einen die Errichtung einer Anschlussleitung EUGAL mit einer Gesamtlänge von ca. 1 km, DN 600, DP 100 bar von der EUGAL im Bereich Lauchhammer zum Netzknotenpunkt (NKP) Lauchhammer und zum anderen die Errichtung der Ferngasleitung (FGL) 20 mit einer Gesamtlänge von ca. 35 km, DN 800, DP 84 bar vom NKP Lauchhammer zum NKP Spreetal.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Generalplanungsleistungen in folgenden Losen:
- Los 1 - Anschluss EUGAL
- Los 2 - FGL 20
Der Projektstart ist ab Februar 2023 geplant. Die bauliche Realisierung der Baumaßnahmen ist ab 2026 beabsichtigt, sodass die Inbetriebnahme - sowohl der Anschlussleitung EUGAL als auch der FGL 20 - in 2027 erfolgen kann.
Anschluss EUGAL
Sitz des AG:
ONTRAS Gastransport GmbH
Maximilianallee 4
04129 Leipzig
Die Generalplanungsleistung umfasst vorrangig Grund- und Besondere Planungsleistungen gemäß HOAI § 43 Objektplanung Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 für den Neubau der Anschlussleitung EUGAL inklusive aller Nebenanlagen sowie übergeordnete Planungsleistungen. Im Leistungsumfang enthalten sind damit u. a. die Planungsleistungen für den Rohr- und Tiefbau, die Fernmeldetechnik sowie den kathodischen Korrosionsschutz inkl. des Hochspannungsbeeinflussungsgutachtens. Weitere Leistungsbestandteile können ggf. Beratungsleistungen gem. Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI, wie z. B. Leistungen der Umweltverträglichkeitsstudie und/oder weitere im Planverfahren erforderliche Gutachten oder Sachverständigenprüfungen, sein.
Die jeweiligen Leistungsphasen gem. HOAI werden stufenweise oder einzeln - ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung - beauftragt. Die Weiterbeauftragung für einzelne oder mehrere Leistungsphasen erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitionsmitteln sowie der positiven bauherrenseitigen Grundsatzentscheidung zum Planungsentwurf und zur Weiterführung des Vertragsverhältnisses. Ggf. werden Teile der Besonderen Leistungen sowie der Beratungsleistungen gem. Leistungsbeschreibung separat und optional beauftragt.
FGL 20
Sitz des AG:
ONTRAS Gastransport GmbH
Maximilianallee 4
04129 Leipzig
Die Generalplanungsleistung umfasst vorrangig Grund- und Besondere Planungsleistungen gemäß HOAI § 43 Objektplanung Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 für den Neubau der FGL 20 inklusive aller Nebenanlagen sowie übergeordnete Planungsleistungen. Im Leistungsumfang enthalten sind damit u. a. die Planungsleistungen für den Rohr- und Tiefbau, die Fernmeldetechnik sowie den kathodischen Korrosionsschutz inkl. des Hochspannungsbeeinflussungsgutachtens. Weitere Leistungsbestandteile können ggf. Beratungsleistungen gem. Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI, wie z. B. Leistungen der Umweltverträglichkeitsstudie und/oder weitere im Planverfahren erforderliche Gutachten oder Sachverständigenprüfungen, sein.
Die jeweiligen Leistungsphasen gem. HOAI werden stufenweise oder einzeln - ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung - beauftragt. Die Weiterbeauftragung für einzelne oder mehrere Leistungsphasen erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitionsmitteln sowie der positiven bauherrenseitigen Grundsatzentscheidung zum Planungsentwurf und zur Weiterführung des Vertragsverhältnisses. Ggf. werden Teile der Besonderen Leistungen sowie der Beratungsleistungen gem. Leistungsbeschreibung separat und optional beauftragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anschluss EUGAL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FGL 20
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vorstehender Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
(4) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363