Sanierung Zentrum für Psychische Gesundheit, Haus 13 - Los 200 Bauhauptleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 5P.286.03.200
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinik-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Zentrum für Psychische Gesundheit, Haus 13 - Los 200 Bauhauptleistungen
Der Anfang der 30er Jahren errichtete orthopädische Gebäudekomplex in der Semmelweis-/Philipp-Rosenthal-Straße, welcher bereits mehrfach saniert und umgenutzt wurde, letztmalig als Psychiatrie, ist erneut sanierungsbedürftig. Eine Kernaufgabe ist der vollständige Austausch des maroden Trinkwassersystems inkl. Anschluss an die öffentlichen Versorgungsträger, sowie die Ertüchtigung des Schwachstromnetzes insbesondere im Bereich Telekommunikation. Zusätzlich hierzu ergeben sich zwingende Eingriffe in die Gebäudehauptverteilung zur Sicherstellung des Betriebes.
Leipzig, DE
In den klinischen Flächen findet eine Trinkwassersanierung statt. Dabei werden Personal-Umkleiden, Stationsbäder und Bäder in den Patientenräumen umgebaut. Altoberflächen werden rückgebaut. Es finden Raumumbauten in Mauerwerk im Sockelgeschoß statt. Die Estrichböden der Bäder werden einschließlich Abdichtung erneuert. Die Leistungen finden in einer vordefinierten Reihenfolge der Etagen statt.
Kurzinhalt
50 m3 Fußbodenaufbau im SG abbrechen Teilflächen
250 m Rückbau Kanalrohr im SG
250 m2 Verschluß Bodenplatte im SG
240 m2 Staubschutzwände herstellen
1.000 m2 mobile Staubschutzwände
2.000 m2 Schutz Bodenbelag
600 m Abkleben Türfalze
250 m2 Schutz Transportweg und Aufzug
500 m2 Abbruch Bodenfliesen und Estriche mit Bitumenbahn
30 St Türen ausbauen
300 m2 Abbruch GK-Wände
7.500 m2 GK-Decken entfernen
28,5 m3 Innenwände gefliest abbrechen
85 St Durchbrüche TGA herstellen Wände
15 St. Durchbrüche TGA herstellen Decke
85 St Durchbrüche nach Verlegen Installation schließen
60 St Durchbrüche Decke nach Verlegen Installation schließen
320 St. Rieselschutz und Ausbetonieren Deckendurchbruch
110 m2 Mauerwerkswand 17,5 cm stark
2 m3 Mauerwerk in Kleinflächen
2.000 m2 Putzfläche auf Hohlstellen abklopfen
600 m2 Wandputz neu
500 m2 Estrichflächen auf Abdichtung neu
Es gelten ausschließlich die Ausführungsfristen inkl. Einzelfristen gem. Formblatt 214.
Bieterfragen sind in Textform über die Vergabeplattform bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Angebote sind nur elektronisch in Textform zugelassen und über die Vergabeplattform einzureichen.
Mit dem Angebot ist zwingend das verpeiste LV als PDF-Datei einzureichen. Die alleinige Übermittlung einer verpreisten GAEB-Datei zum LV stellt kein annahmefähiges Angebot dar, dient diese doch lediglich als Hilfsmittel in der Angebotsauswertung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gem. § 6a EU Nr. 1 VOB/A: Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes des Bieters.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifizierungsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (FB 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Es sind die sich aus der Eigenerklärung ergebenen Regelungen zur Einreichung der Eignungsnachweise zu beachten.
Gem. § 6a EU Nr. 2 Buchst. a) VOB/A: Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflicht zum Zeitpunkt der gesonderten Aufforderung des Auftraggebers mit einer Jahres-Deckungssumme in Höhe von mind. 3.000.000 € Gesamtsumme (für Personen- und Sachschäden).
Gem. § 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A: Erklärung über den Umsatz der des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen betrifft und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebende Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsamen mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Gem. § 6e EU VOB/A: Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifizierungsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (FB 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Es sind die sich aus der Eigenerklärung ergebenen Regelungen zur Einreichung der Eignungsnachweise zu beachten.
Gem. § 6a EU Nr. 3 Buchst. a) VOB/A: Nachweis über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
Gem. § 6a EU Nr. 3 Buchst. g) VOB/A: Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Gem. §§ 6a EU Nr. 3 Buchst. i) i. V. m. 6d EU VOB/A: Angabe unter Verwendung des Verzeichnis über Leitungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (FB 235), welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifizierungsverzeichnis). Es ist durch den Bieter sicherzustellen, dass die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenznachweise mit der zu vergebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind. Sind die hinterlegten Referenznachweise nicht mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar, werden keine Nachweise nachgefordert und das Angebot des Bieters ist auszuschließen. Dem Bieter steht es mit Angebotsabgabe frei, zusätzlich zur Angabe der Eintragung im Präqualifizierungsverzeichnis, vergleichbare Referenznachweise einzureichen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (FB 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Es sind die sich aus der Eigenerklärung ergebenen Regelungen zur Einreichung der Eignungsnachweise zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Universitätsklinikum Leipzig AöR
Gem. § 14 EU VOB/A sind keine Bieter zugelassen. In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der Auftraggeber den Bietern die "Zusammenstellung der Angebote" unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Bitte geben Sie eine entsprechende E-Mail-Adresse für die Zusendung der Zusammenstellung im Formblatt 213 an.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags definiert § 161 Abs. 1 und 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.uniklinik-leipzig.de