Christiansens Gärten Flensburg (CGF), Beschilderung der Gesamtmaßnahme, Metallbau Referenznummer der Bekanntmachung: 449/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24937
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Christiansens Gärten Flensburg (CGF), Beschilderung der Gesamtmaßnahme, Metallbau
Christiansens Gärten Flensburg (CGF), Beschilderung der Gesamtmaßnahme, Metallbau, Az. 449/2022.
24937 Flensburg
Christiansens Gärten Flensburg (CGF), Beschilderung der Gesamtmaßnahme, Metallbau, Az. 449/2022:
Beschilderung im Freiraum.
Untergestell aus Stahlprofilen.
Füllung aus Aluminiumplatten mit Druckfolienbeklebung.
6 Übersichtstafeln freistehend ca. 2,20 x 1,00 m.
1 Übersichtstafel als Wandverkleidung ca. 2,50 x 6,00 m.
7 Hinweistafeln freistehend ca. 2,00 x 0,40 m.
10 Wegweiser-Pfosten mit Beschilderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Handewitt
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir bitten unbedingt Rückfragen zur Ausschreibung rechtzeitig, spätestens 5 Werktage vor dem Abgabetermin, zu übermitteln.
WICHTIG:
Achten Sie bitte immer beim Herunterladen einer neuen Ausschreibung auch auf den Bereich "Kommunikation"! Dort finden Sie evtl. bereits versendete Nachsendungen/ Änderungsmitteilungen zu der Ausschreibung.
Über zukünftige Nachsendungen werden Sie automatisch per E-Mail informiert und können diese dann bei DTVP einsehen.
Alle Nachsendungen finden Sie immer im Bereich "Kommunikation".
Die Inhalte der Nachsendungen werden automatisch Vertragsbestandteil, auch wenn Sie von einer Nachsendung keine Kenntnis erlangen.
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Deswegen ist diese Adresse besonders bedacht auszuwählen, damit keine Benachrichtigung "verloren" geht.
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Vergabemindestlohn:
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) wird angewendet. Die Unternehmen verpflichten sich mit Angebotsabgabe zur Zahlung des Vergabemindestlohns nach § 4 Abs. 1 VGSH.
Nachweise zur Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHB6FMC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann er bei der vor genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabebestimmungen beim Auftraggeber unverzüglich gerügt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landesregierung.schleswig-holstein.de