Kiel-Hörnbereich Gaardener Brücke Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 44-900-Kiel-Freianlagen-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-bau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kiel-Hörnbereich Gaardener Brücke Freianlagen
Die sogenannte Gaardener Brücke stellt den Brückenschlag zwischen der Innenstadt bzw. dem Hauptbahnhof Kiel und dem höher gelegenen Stadtteil Gaarden dar. Sie nimmt im Zuge innerstädtischer Wegeverbindungen eine Schlüsselstellung ein, da eine vergleichbar direkte Erreichbarkeit der Kieler City (u.a. Hauptbahnhof, ZOB) oder auch des Norwegenfährterminal aus Gaarden nicht gegeben ist.
Der erste Bauabschnitt der Gaardener Brücke vom Zentrum Gaardens über die Werftstraße wurde im Sommer 2001 fertig gestellt. Der Brückenabgang endet aktuell mit einer Treppenanlage und einem behindertengerechten Aufzug am östlichen Rand des Quartiers Kiel Hörn.
Die Vollendung der Brücke ist für die Verbindung vom Kieler West- und Ostufer von herausragender Bedeutung. Bisher war dies aufgrund der lokalen Grundstücksbesitz- und Bebauungsverhältnisse nicht möglich, da die für die Vollendung der Gaardener Brücke benötigte Fläche über ein privates Grundstück verläuft. Mit dem Erwerb des betroffenen Grundstückes durch einen neuen Eigentümer und einem im Jahr 2021 durchgeführten städtebaulich-hochbaulichen Wettbewerb liegen nun die Ausgangsbedingungen für die Realisierung zur Vollendung der Gaardener Brücke vor. Die Maßnahme steht daher in Abhängigkeit der Realisierung von dem privaten Eigentümer auf diesen Flächen.
Nachdem der Wettbewerb erfolgreich abgeschlossen wurde, kann die Fertigstellung des endgültigen Brückenabgangs in Richtung Germaniabecken bzw. zur Straße Gaardener Ring und zum Ernst-Busch-Platz nun geplant und anschließend in Abhängigkeit vom Baufortschritt des Hochbauvorhabens durchgeführt werden. Diese Ausschreibung umfasst die Freianlagenplanung gem. § 37 HOAI für die Gestaltung der Oberflächen der Treppenanlage, die die Gaardener Brücke abschließt.
Landeshauptstadt Kiel, Sanierungsgebiet Hörn Gaardener Ring 24143 Kiel
Neben der Erschließungsfunktion liegt der Fokus der Gesamtaufgabe vor allem in der Herstellung eines hochwertigen und multifunktional nutzbaren Stadtraums für unterschiedlich Altersgruppen. Insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie Familien mit Kindern sollen dabei Angebote geschaffen werden. Aufgrund der Unterbauung der Fläche durch eine Tiefgarage sind bei Baumplanzungen etc. entsprechende Maßnahmen zu berücksichtigen, die ein dauerhaftes Wachstum der Grünstrukturen sicherstellen. Ebenfalls ist darauf zu achten Angsträume zu vermeiden und damit eine sichere Überquerung zu gewährleisten.
Im Rahmen des offenen Verfahrens gem. § 15 VgV sollen die Planungsleistungen Freianlagen für die Vollendung Gaardener Brücke in Kiel vergeben werden.
Zu erbringen sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gern. §§ 38-40 HOAI i. V. m. Anlage 11 HOAI sowie besondere Leistungen.
Als besondere Leistungen sind geplant:
1. Mitwirkung bei der Erstellung des Förderantrags gern. StBauFR 2015 SH
2. Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten
(Sachverständigenbeauftragung)
3. Prüfen und werten von Nebenangeboten
4. Teilnahme an relevanten Ausschüssen, Gremiensitzungen und Öffentlichkeitsveran-staltungen sowie
individuelle Beteiligung von Betroffenen (sofern dies nicht von den Grundleistungen umfasst ist)
5. Mitwirken bei Beteiligungsverfahren oder Workshops
6. Teilnahme an Einzelterminen
Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:
Bei Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 1-4 und ein Teil der vorgesehen besonderen Leistungen beauftragt (Leistungsstufe 1), die Leistungsphasen 5-9 sowie die restlichen der vorgesehen besonderen Leistungen sollen optional in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen beauftragt werden.
Der Abruf einer oder mehrerer weiterer Leistungsstufen erfolgt nach Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse, behördlicher Zustimmungen und Fördermittelbescheide. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 sowie der restlichen der vorgesehen besonderen Leistungen bzw. weiterer Leistungsstufen und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der im Vertrag/in der Leistungsbeschreibung geforderten Höhe, Alternativ, wenn die aktuelle Versicherung der geforderten Höhe nicht entspricht:
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
2. Eigenerklärung des*der Bieter*in und im Fall einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert mit folgenden Angaben: Gesamtumsatz des*der Bieter*in bzw. Bietergemeinschaft sowie über den Umsatz bezüglich der Leistungsarten, die Gegenstand der Vergabe sind, sowie getrennt nach den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022).
Zu 1: Mindestanforderung für die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssummen von EUR 5 Mio. für Personenschäden und EUR 1 Mio. für sonstige Schäden. Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
Zu 2. Mindestanforderung für gemittelten Gesamtumsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gem. Ausschreibung: 500.000 EUR
1. Eigenerklärung zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Mitarbeitenden insgesamt (einschl. Führungskräfte) sowie aufgeteilt nach Führungskräften, Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und Personen mit sonstigem Abschluss.
2. Angaben und Unterlagen zum Projektteam (Namen, jeweilige Zuständigkeiten, Berufserfahrung in Jahren, für Projektleitung und stellv. Projektleitung auch Lebensläufe sowie Angaben zu einschlägigen Erfahrungen der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung in Form von persönlichen Referenzen)
3. Nachweis der fachlichen und technischen Eignung Referenzen für vergleichbare Leistungen für Freianlagen (Platzgestaltungen) für die Leistungsphasen 1-8 gem. HOAI.
4. Angaben zur Verfügbarkeit geforderter technischer Ausstattung.
Zu 2: Maßgeblich für die Bewertung ist das Vorliegen einer ausreichenden Berufserfahrung (mindestens 4 Jahre) der Projektleitung nach Erlangen eines einschlägigen Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, dargestellt in einer tabellarischen Auflistung der beruflichen Tätigkeit in Jahren.
Zu 3: Mindestanforderung: Eine wertbare Referenz für vergleichbare realisierte Planungsleistungen (Platzgestaltungen) der letzten fünf Jahre (maßgeblich: Abschluss der Leistungen der LPh 8 gem. HOAI in den letzten fünf Jahren).
Zu 4: Mindestens gefordert wird neben der Standardausstattung des Büros mit zeitgemäßer EDV-Technik, einschließlich der entsprechenden Bürosoftware (Office) - die neben dem Datenaustausch im PDF Format auch einen Datenaustausch im DOC Format, im XLS Format und im MPP Format (Terminplanung) ermöglichen dass der*die Bieter*in/die Bietergemeinschaft über die nachfolgend aufgeführte technische Ausstattung verfügt: Mindestens ein CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF-Format bzw. das DWG-Format gewährleistet. Eine Verfügbarkeit durch den Bieter/die Bietergemeinschaft ist auch gegeben, wenn die geforderte Ausstattung angemietet wird,
sofern deren Bedienung durch Personal des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist.
Landschaftsarchitekt*in (in EWR-Mitgliedsstaaten und Schweiz)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verfahrensanforderungen zu gewährleisten:
Kommunikation mit der Vergabestelle sind ausschließlich über die verwendete Vergabeplattform zu führen. Mündliche, persönliche oder auch Anfragen per E-Mail sind unzulässig. Dies gilt auch für die unter Ziffer I bezeichnete E-Mailadresse. Diese darf zur Kommunikation nur verwendet werden, wenn es technische Probleme mit der Verwendung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y936LPK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.