Erneuerung Elektroakustischer Anlagen und Sicherheitsbeleuchtung an 19 Kieler Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 60.6.945.22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Elektroakustischer Anlagen und Sicherheitsbeleuchtung an 19 Kieler Schulen
Fachplanung Technische Ausrüstung § 55
Es ist geplant 19 Kieler Schulen mit Hausalarmierungsanlagen (Lautsprecheranlagen) und in den Flucht- und Rettungswegen
Notbeleuchtungsanlagen unter Berücksichtigung der für das Land Schleswig Holstein geltenden Baubestimmungen wie die VDE0800 und die MLAR auszustatten. Aufgrund des Volumens von insgesamt 19 Schulen ist die Ausschreibung in 3 Losen vorgesehen. Die Aufteilung orientiert
sich an der geografischen Lage der Schulen im Gebiet der Landeshauptstadt Kiel.
Bezirk Nord
Standorte der Schulen im Bezirk Nord:
Grundschule Holtenau
Grundschule Schilksee
Hardenbergschule
Reventlouschule
Schule am Sonderburger Platz
Kieler Gelehrtenschule
Friedrich-Junge-Schule, Standort Wik
Gutenbergschule
Aufgrund des Volumens von insgesamt 19 Schulen ist die Ausschreibung in 3 Losen vorgesehen. Die Aufteilung orientiert sich an der geografischen Lage der Schulen im Gebiet der Landeshauptstadt Kiel.
Standorte der Schulen im Bezirk Nord:
Grundschule Holtenau
Grundschule Schilksee
Hardenbergschule
Reventlouschule
Schule am Sonderburger Platz
Kieler Gelehrtenschule
Friedrich-Junge-Schule, Standort Wik
Gutenbergschule
siehe Abschnitt III.1 der Bekanntmachung
Bezirk Ost-West
Standorte der Schulen im Bezirk Ost/West:
Gerhart-Hauptmann-Schule
Gemeinschaftsschule am Brook
Andreas-Gayk-Schule
Muhliusschule
Käthe-Kollwitz-Schule
Aufgrund des Volumens von insgesamt 19 Schulen ist die Ausschreibung in 3 Losen vor-gesehen. Die Aufteilung orientiert sich an der geografischen Lage der Schulen im Gebiet der Landeshauptstadt Kiel.
Standorte der Schulen im Bezirk Ost/West:
Gerhart-Hauptmann-Schule
Gemeinschaftsschule am Brook
Andreas-Gayk-Schule
Muhliusschule
Käthe-Kollwitz-Schule
siehe Abschnitt III.1 der Bekanntmachung
Bezirk Süd
Standorte der Schulen im Bezirk Süd:
Grundschule Wellsee
Matthias-Claudius-Schule
Uwe-Jens-Lornsen-Schule
Max-Planck-Schule
Hermann-Löns-Schule
Theodor-Storm-Schule
Aufgrund des Volumens von insgesamt 19 Schulen ist die Ausschreibung in 3 Losen vorgesehen. Die Aufteilung orientiert sich an der geografischen Lage der Schulen im Gebiet der Landeshauptstadt Kiel.
Standorte der Schulen im Bezirk Süd:
Grundschule Wellsee
Matthias-Claudius-Schule
Uwe-Jens-Lornsen-Schule
Max-Planck-Schule
Hermann-Löns-Schule
Theodor-Storm-Schule
siehe Abschnitt III.1 der Bekanntmachung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
- Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
- Angabe des durchschnittlichen Gesamtjahresumsatzes der
letzten 3 Geschäftsjahre, § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, § 45 Abs. 2 VgV (Wichtung 20%): Mindestpunktzahl ab einer Höhe von < 200.000 EUR netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von >=350.000 EUR netto
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird:
- Personenschäden mind. 2,0 Mio. EUR
- sonstige Schäden mind. 2,0 Mio. EUR
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
-Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen, über früher
ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind.
Anzahl der auszuwertenden
Referenzprojekte: 2
Wichtung pro Referenz: 40%, gesamte Wichtung 80%
Mindestanforderungen an die Referenzen:
1) 2 von 2 Referenzen als Bildungsbau, Hotelbau oder
vergleichbar
2) Angabe Auftraggeber, Ansprechpartner, Telefonnummer
3) Fachplanung Technische Ausrüstung § 55 HOAI, LPH 2-8
Anlagengruppe
440+450, Mindesthonorarzone II
4) Projektfertigstellung seit 01.12.2012
Die max. Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 2 Referenzen erreicht werden. Der Bieter erklärt, dass die in der Referenzliste ausgeführten Referenzen
die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für die jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben.
Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
- Angaben zur Höhe der anrechenbaren Herstellkosten
(Anlagengruppe 440 + 450)
Mindestpunktzahl ab 600.000 EUR netto, Höchstpunktzahl ab 1
Mio. EUR netto.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §123
Abs. 1,2,3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der
erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen bzw. Nachweis nach 3 123 Abs. 4 S. 2 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 03.03.2023 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
1) Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden,
das auf der Bieterplattform heruntergeladen werden kann. Der Zugang zur
Bieterplattform ist uneingeschränkt und ohne Registrierung möglich. Es wird jedoch die Registrierung empfohlen! Bitte
beachten Sie, dass nicht auf der Vergabeplattform registrierte Bewerber nicht über die Änderungen der Vergabeunterlagen
oder die Beantwortung der Bieterfragen informiert werden können. Für den Einsatz der Bieterplattform benötigen Sie einen aktuellen Browser (z. B. Internet Explorer ab Version 7)
mit aktivierten Cookies und aktuellem Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up- und
Downloaden von Dateien über das httpsProtokoll von der Firewall gestattet sein.
2) Formale Ausschlusskriterien:
- Fristgerechter Eingang der Bewerbung gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und Abs. 3 VgV,
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
3) Rechtliche Ausschlusskriterien:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB),
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB),
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB),
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV,
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
4) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
- Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des
(Beratenden) Ingenieurs vorliegt.
5) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden
mind. 2 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 2 Mio. EUR
6) Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/ Unterauftragsvergabe:
- Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für
jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren
und kenntlich zu machen, von welchem
Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine
Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der
Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter
der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer
Adresse zu benennen ist,
- Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter
Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/ Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen
Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor
Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Zuschlagskriterien für die Angebotsphase:
Organisation des Projektteams: 5 %
Berufliche Qualifikation des Projektteams: 30 %
Erfahrung des Projektteams: 25 %
Honorar: 40 %
Wir bitten Sie, das Datenblatt "Angaben zur Losausführung" anbei auszufüllen.
Die Aufteilung der Lose erfolgt mit dem Ziel alle Lose mit einem Zuschlag zu versehen. Platziert sich ein Bieter bei mehr Losen auf Rang 1 als er realisieren kann, erfolgt die Vergabe nach
Einordnung des für den AG über alle 3 Lose betrachteten gesamtwirtschaftlich Ergebnisses. Das vorstehende Kriterium beugt dabei das wirtschaftlichste Ergebnis. Hat ein Bieter bereits den Zuschlag für die von ihm angegebene
Anzahl an Losen erhalten wird er für die weiteren Lose ausgeschlossen und die Vergabe erfolgt dabei an den nächstplatzierten Bieter. Auch hier wird das gesamtwirtschaftliche Ergebnis aus Sicht des AG zur
Bewertung hinzugezogen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYWW5ES6HF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de