Programmbegleitung im Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" (SZP) Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lossatal
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04808
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lossatal.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Programmbegleitung im Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" (SZP)
Das Wurzener Land, zu welchem insbesondere die Gemeinde Lossatal, die Gemeinde Bennewitz, die Gemeinde Thallwitz und insbesondere die Stadt Wurzen gehören, haben sich am 17.05.2016 zu einer interkommunalen Kooperation zusammengeschlossen und diese am 26.08.2018 untermauert. Diese Vereinbarung wurde zuletzt im Januar 2022 fortgeschrieben. Auf der Basis dieser interkommunalen Kooperationsvereinbarung erfolgt diese Ausschreibung federführend durch die Gemeinde Lossatal.
Das gemeinsame Agieren der beteiligten Kommunen basiert vor allem auf der Erkenntnis, dass die Region „Wurzener Land“ nur in Kooperation nachhaltig zum Wohle der Bevölkerung entwickelt werden kann.
Hinzukommt bzw. ist ein wesentlich auslösendes Element für die Zusammenarbeit der beteiligten Kommunen, dass eine Trendwende in der Bevölkerungsentwicklung, ausgehend von dem Oberzentrum Leipzig, beobachtet werden konnte und nach wie vor kann. Die unmittelbare Nähe zu Leipzig und deren Entwicklung bewirkt bei den Gemeinden Bennewitz, Lossatal, Thallwitz und der Stadt Wurzen einen weiteren Zuzug. Das heißt, die beteiligten Kommunen profitieren von den regionalen Wanderströmen die vielfach im Großraum Leipzig beruflich gebunden sind, dennoch aber im Umland leben wollen. Nicht zuletzt diese Entwicklung aber vor allem auch der demografische Entwicklungsprozess waren Anlass, die vorhandenen kommunalen Angebote zu prüfen und im Ergebnis der Prüfung entsprechend dem sich abzeichnenden Bedarf weiter zu entwickeln. Damit ging auch einher, dass die beteiligten Kommunen erkannt haben, dass die Bereitstellung von Angeboten für die Bevölkerung zukünftig nicht mehr allein von den einzelnen Kommunen zu bewältigen ist. Stattdessen wird es notwendig werden, dass die Kommunen des Wurzener Landes ihre Versorgungsstrategie aufeinander abstimmen und arbeitsteilig vorgehen.
Vor diesem Hintergrund haben die Kommunen Bennewitz, Lossatal und Thallwitz sowie die Stadt Wurzen bereits das Stadt-Umland-Konzeptes (SUK) sowie von individuellen integrierten Stadt-/Gemeindeentwicklungskonzepten (InSEK/IGEK) für jede der beteiligten. Kommunen und ein abgestimmtes interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) beantragt und anschließend umgesetzt. Unter anderem haben die beteiligten Kommunen auch einen Programmantrag zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden - Überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke (KSP)“ für das Programmjahr 2018 gestellt und diesen am 21.12.2018 durch einen Fortsetzungsantrag für das Programmjahr 2019 ergänzt. Am 01.11.2018 wurde der Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden - Überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke (KSP)“ für das Programmjahr 2018- durch den Zuwendungsbescheid beschieden.
Im Jahr 2021 haben die beteiligten Kommunen das „Stadt - Umland Konzept Wurzener Land“ fortgeschrieben und verstetigen und intensivieren damit ihre Kooperation. Die Fortschreibung, die unter dem Motto steht, „Schule, Kirche und Rathaus bleiben im Dorf“- gemeinsam weiter im Wurzener Land, liegt dieser Ausschreibung ebenfalls an.
Im Januar 2022 haben die beteiligten Kommunen dann einen Aufnahmeantrag mit dem Fördergebiet „Vitale Ortskerne Wurzener Land“ gestellt, wozu die Teilfördergebiete Thammenhain, Nischwitz, Burkartshain und Altenbach als dezentrale Ergänzungsstandorte zum bestehenden Netzwerk gehören. Die Antragstellung liegt der Ausschreibung ebenfalls an. Der Zuwendungsbescheid vom 26.10.2022 für die Förderung im Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP) im Programmjahr 2022 bestätigte die beteiligten Kommunen in ihrer Arbeit und ist hier ebenfalls gegenständlich. Dem Antrag und der Verbescheidung lag das Interkommunale Entwicklungskonzept „Vitale Ortskerne Wurzener Land“ zu Grunde. Auch diese Unterlage liegt der Ausschreibung an.
Im Übrigen wird auf den Ausschreibungstext verwiesen.
Lossatal, DE
Dem Programmbeauftragten obliegt die Mitwirkung bei der Organisation, Koordinierung und Steuerung aller mit der Abwicklung des Programms zusammenhängenden Fragen im SZP-Programmgebiet „Sozialer Zusammenhalt“ im Wurzener Land. Der Programmbeauftragte unterstützt die beteiligten Kommunen in allen Fragen der Programmumsetzung die zur Erreichung der Programmziele notwendig sind. Dies betrifft im Wesentlichen folgende Einzelleistungen, die in ihre wesentlichen Teilbereiche untergliedert sind:
Beratung, Koordination und Steuerung
- intensive Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung
- Vermittlung und Moderation der Programmumsetzung in den Gremien der beteiligten Kommunen
- enge Zusammenarbeit mit übergeordneten Behörden, insbesondere Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) und Sächsische Aufbaubank (SAB)
- Koordination und Bündelung des Einsatzes von verschiedenen Förderprogrammen im Programmgebiet
- Fortschreibung des Maßnahme-, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplanes entsprechend dem aktuellen Stand der Maßnahmenplanung/-umsetzung
- Koordination und Moderation der ressortübergreifenden Prozesse zur Programmumsetzung
- Steuerung, Bündelung und Betreuung der verschiedenen Akteure im Gebiet, die Maßnahmen im Gebiet betreffend
- Beratung privater Akteure im Gebiet
- Mitwirkung bei der Fortschreibung von Entwicklungskonzepten
- Beratung der Kommunen und Abgabe von Stellungnahmen zu Fachplanungen im Programmgebiet
- Mitwirkung bei Abstimmungen mit beteiligten Genehmigungsbehörden
- Teilnahme an Sitzungen und Terminen vor Ort
- Beratung zu beabsichtigten Grundstücksverkaufs- bzw. Grunderwerbsmaßnahmen
- Investorenberatung und Mitwirkung bei der Erarbeitung von Aufgabenstellungen für komplexe Herangehensweisen bei Projektentwicklungen
- Mitwirkung bei der Vorbereitung und Entwicklung von Initialprojekten
- Initiierung und Begleitung eines Verfügungsfonds einschließlich Unterstützung der Kommunen bei der Vorbereitung der Einzelprojekte sowie bei der Abrechnung gegenüber der Bewilligungsstelle
- Unterstützung der Kommunen beim Aufbau und der Umsetzung eines interkommunalen Quartiersmanagement (EM 20) entsprechend den Entwicklungszielen im Antragsjahr 2022
Öffentlichkeitsarbeit
- Unterstützung der Kommunen im Rahmen der gebietsbezogenen Öffentlichkeitsarbeit, wie Pressemitteilungen
- Organisation von Informationsveranstaltungen und Teilnahme an diesen
- Erarbeitung von Broschüren, Plakaten, Faltblättern
- Kommunikation und Abstimmung neuer Inhalte des interkommunalen Entwicklungskonzeptes und Einbindung von Bürgern, Gruppen und Akteuren in die Umsetzung sowie in den gesamten Erneuerungsprozess
Programmevaluation und Begleitforschung
- Durchführung der Programmevaluation und Realisierung des Berichtswesens entsprechend den Vorgaben der Bewilligungsstelle sowie Bund und Land
- Unterstützung der Kommunen bei Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch sowie auf Anforderung Teilnahme an Fachveranstaltungen auf der Ebene des Freistaates Sachsen, insbesondere an Veranstaltungen der Sächsischen Aufbaubank (SAB), des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung (SMR) und entsprechender Facharbeitskreise
- rechtzeitige Information der Kommunen zu wesentlichen, die Programmumsetzung betreffenden Erkenntnissen auf Ebene des Bundes bzw. Freistaates Sachsen, soweit diese den Kommunen noch nicht vorliegen
Finanzielle Betreuung
Beratung der Kommunen
Der Programmbeauftragte berät die Kommunen in allen mit der finanziellen Abwicklung der Gesamtmaßnahme zusammenhängenden Fragen, insbesondere über die zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten der in Frage kommenden Programme.
Abruf der Fördermittel
- Überwachung der programmbezogenen Ausgaben
- Überwachung der programmbezogenen Einnahmen
- Erstellung der Auszahlungsanträge (AZA) und Zwischenverwendungsnachweise (ZVN) entsprechend den Vorgaben der RL-StBauE und der Bewilligungsstelle
- Überwachung der Erledigung der Auszahlungsanträge durch die Bewilligungsstelle
- Überwachung der Auszahlung der Fördermittel durch die Bewilligungsstelle
- fallweise Wiedervorlage der in AZA/ZVN nicht anerkannten Ausgaben unter Beifügung zusätzlicher Unterlagen, ergänzender Erläuterungen etc. in strittigen Fällen Herbeiführung einer Klärung mit der Bewilligungsstelle
Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF)
Erstellung von:
- Kosten- und Finanzierungsübersichten mit Bezug zu Einzelmaßnahmen/Projekten sowie zur Gesamtmaßnahme
- Übersichten zum Förderrahmen
- Übersichten zu Auszahlungsanträgen
Fortsetzungsantrag/Fortsetzungsbericht
Mitwirkung bei der termingerechten Vorbereitung und Ausarbeitung des jährlich zu erstellenden Fortsetzungsantrages bzw. Fortsetzungsberichtes in Abstimmung mit den Kommunen gemäß den Vorgaben der jeweiligen Programmausschreibung, insbesondere
- Erhebung und Fortschreibung der Förderziele einschließlich Sachbericht
- Ermittlung der bisher angefallenen Ausgaben und Einnahmen
- Zusammenstellung der noch zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen
- Ermittlung und Darstellung bzw. Begründung eines zusätzlichen Mittelbedarfs (Aufstockungsbetrag)
- Erarbeitung aller Anlagen zum Fortsetzungsantrag
Jahresabschluss
- projekt- und gesamtmaßnahmenbezogene Kosten- und Finanzierungsübersicht
- jährlicher schriftlicher Sachstandsbericht (auf Anforderung durch die Kommunen)
Vorbereitung und Abwicklung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Durchführung privater Baumaßnahmen
- Information und Beratung der betroffenen Eigentümer über grundsätzliche Fördermöglichkeiten
- Besichtigung der Gebäude und überschlägige Schätzung des Kostenerstattungsbetrages
- Ermittlung und Erörterung der durchzuführenden Baumaßnahmen gemeinsam mit dem Eigentümer und den Kommunen
- Ermittlung des zuwendungsfähigen Gesamtaufwandes
- Berechnung des Kostenerstattungsbetrages (KEB)
- Mitwirkung bei der Ausfertigung einer Modernisierungsvereinbarung zwischen den Kommunen und Eigentümer
- Abstimmung mit der Bewilligungsstelle
- falls notwendig Unterstützung der Kommunen bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen zur Prüfung der Zuwendungsfähigkeit durch die zuständige Bewilligungsstelle einschließlich Antragstellung
- Kontrolle der ausgeführten Bauabschnitte
- Erstellung und Überwachung von Zwischenabrechnungen als Voraussetzung für die Auszahlung von Teilraten auf der vertraglich vereinbarten Grundlage
- Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen gemäß Modernisierungsvereinbarung (Schlussabnahme)
- Überprüfung der vorzulegenden Rechnungen, insbesondere hinsichtlich ihrer Zuwendungsfähigkeit
- Erstellung einer Schlussabrechnung mit Ermittlung des endgültigen Kostenerstattungsbetrages
- Erstellung eines Verwendungsnachweises nach Abschluss der geförderten Einzelmaßnahme
Durchführung von kommunalen Baumaßnahmen
- Beratung der Kommunen über grundsätzliche Fördermöglichkeiten der einzelnen Maßnahmen
- Ermittlung des zuwendungsfähigen Gesamtaufwandes
- Abstimmung der Maßnahme mit der zuständigen Bewilligungsstelle
- Unterstützung der Kommunen bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen zur Prüfung der Zuwendungsfähigkeit durch die zuständige Bewilligungsstelle einschließlich Antragstellung
- Mitwirkung in erforderlichen Abstimmungsrunden
- Überwachung der Baudurchführung aus fördermittelrelevanter Sicht
- Führung von evtl. notwendigen Abstimmungen mit der zuständigen Bewilligungsstelle zu Nachträgen und Mehrkosten
- Zusammenstellung der Unterlagen für die Schlussrechnung
- Erstellung der maßnahmenbezogenen Schlussabrechnung gegenüber der zuständigen Bewilligungsstelle
- Erstellen eines Verwendungsnachweises nach Abschluss der geförderten Einzelmaßnahme
Vorbereitung und Abwicklung von Ordnungsmaßnahmen
Durchführung von Ordnungsmaßnahmen privater Dritter
- Information und Beratung der betroffenen Eigentümer über grundsätzliche Fördermöglichkeiten
- Besichtigung der Gebäude/Grundstücke und überschlägige Schätzung der Kosten der Ordnungsmaßnahme
- Ermittlung und Erörterung der durchzuführenden Ordnungsmaßnahme einschließlich nachfolgender Nutzung gemeinsam mit Eigentümer und den Kommunen
- Ermittlung der Kosten der Ordnungsmaßnahme
- Mitwirkung bei der Ausfertigung einer Ordnungsmaßnahmenvereinbarung zwischen den Kommunen und Eigentümern
- Abstimmung mit der Bewilligungsstelle
- falls notwendig, Unterstützung der Kommunen bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen zur Prüfung der Zuwendungsfähigkeit durch die zuständige Bewilligungsstelle einschließlich Antragstellung
- Kontrolle der ausgeführten Bauabschnitte
- Erstellung und Überwachung von Zwischenabrechnungen als Voraussetzung für die Auszahlung von Teilraten auf der vertraglich vereinbarten Grundlage
- Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen gemäß Ordnungsmaßnahmen-vereinbarung (Schlussabnahme)
- Überprüfung der vorzulegenden Unterlagen und Rechnungen, insbesondere hinsichtlich ihrer Zuwendungsfähigkeit
- Erstellung einer Schlussabrechnung mit Ermittlung der endgültigen Kosten der Ordnungsmaßnahme
- Erstellung eines Verwendungsnachweises nach Abschluss der geförderten Einzelmaßnahme
Im Übrigen wird auf den Ausschreibungstext verwiesen.
Die Auftragserteilung erfolgt über den vorgenannten Zeitraum hinaus optional um jeweils ein Jahr und ist begrenzt durch das voraussichtliche Maßnahmeende 31.12.2029 (siehe Zuwendungsbescheid).
Siehe Ausschreibungstext
Verlängerung des Vertrages: Die Auftragserteilung erfolgt über den vorgenannten Zeitraum hinaus optional um jeweils ein Jahr und ist begrenzt durch das voraussichtliche Maßnahmeende 31.12.2029 (siehe Zuwendungsbescheid).
Siehe Ausschreibungstext
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
a) Befähigung zur Erlaubnis der Berufsausübung mit Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufsregister entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union bzw. desjenigen EU-Staates, in dem der Bewerber tätig ist.
Nachweis, dass die Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur geführt werden darf.
b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber den Auftrag erbringt (Ausführung ausschließlich durch eigenes Unternehmen, Bewerbergemeinschaft oder mit Hilfe von Nachunternehmern).
Sollte die Leistungserbringung durch Bewerbergemeinschaften oder mit Hilfe von Nachunternehmern erfolgen, ist durch den Bewerber zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungen erfolgen wird und welche Person der Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Fragestellungen ist.
c) Erklärung, ob und auf welche Art und Weise der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder eventuell tätige Nachunternehmer wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verbunden sind.
d) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, § 124 GWB bestehen.
e) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG,
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfalle eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
g) auszufüllender und zu unterzeichnender Teilnahmeantrag nebst Anlagen und EEE-Vordruck; Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verwendung in der ersten Auswahlstufe zur Verfügung.
h) Bedient sich der Bewerber gemäß § 47 VgV eines Nachunternehmers, so soll er durch eine Verpflichtungserklärung derselben nachweisen, dass der jeweilige Nachunternehmer tatsächlich die ihm zugedachte Leistung erbringen kann. Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind zwingend auch durch den Nachunternehmer abzugeben und den Bewerbungsunterlagen des Bewerbers beizufügen.
Eine Kostenerstattung gegenüber dem Bewerber für die Erstellung seiner Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Der Bewerber erhält die Bewerbungsunterlagen nicht zurück.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben und soweit dies juristisch möglich ist, und im Übrigen Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Im Übrigen wird auf den Ausschreibungstext verwiesen.
Folgende Erklärungen und Unterlagen sind durch oder mit den Bewerbungsunterlagen abzugeben oder diesen beizufügen:
a) Erklärung zum jährlichen Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022),
Erklärungen zum Umsatz bei einschlägigen Leistungen in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013-2022);
die Nachunternehmer benennen auch die Umsätze, wie vorstehend beschrieben.
Die jeweiligen jährlichen Gesamtumsätze und Umsätze einschlägiger Leistungen des Bewerbers oder des Nachunternehmers werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein.
b) Nachweis einer Berufshaftpflicht gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV über 2.000.000,00 EUR Personenschäden und über 1.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einem Versicherungsunternehmen oder Kreditinstitut, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und übrigen Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsnehmers nachgewiesen werden, in der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an, nicht älter als sechs Monate sein und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied und bei Nachunternehmern für jeden Nachunternehmer ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegen.
c) Nachweis einer im Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001: 2015- Geltungsbereich Stadterneuerung.
d) Auszufüllender und zu unterzeichnender Teilnahmeantrag und EEE-Vordruck; Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verwendung in der 1. Auswahlstufe zur Verfügung.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
- durchschnittlicher Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 500.000,00 EUR
- durchschnittlicher Umsatz einschlägige Planungsleistungen (Mittel) 750.000,00 EUR
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung über 2.000.000,00 EUR für Personenschäden und 1.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
- Nachweis einer im Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001: 2015- Geltungsbereich Stadterneuerung.
- ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag und EEE-Vordruck, Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung. Nachweis der im Auftragsfall vorliegenden Berufshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen.
a) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV,
die Nachunternehmer benennen auch die Mitarbeiter wie vorstehend beschrieben.
Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter der Bewerber/Bewerbergemeinschaft und der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
b) Die Berufserfahrung des Projektleiters und dessen Qualifikation im Bereich der Kommunalberatung und/oder Stadtplanung und/oder Architektur/Ingenieurwesen ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes und des geeigneten Nachweises zum Berufsabschluss nachzuweisen.
c) Die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters und dessen Qualifikation im Bereich der Kommunalberatung und/oder Stadtplanung und/oder Architektur/Ingenieur-wesen ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes und des geeigneten Nachweises zum Berufsabschluss nachzuweisen.
d) Die Berufserfahrung im Bereich der Kommunalberatung ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
e) Die Berufserfahrung im Bereich der Stadtplanung ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
f) Die Berufserfahrung des Architekten/Ingenieurwesen ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Angabe von mindestens drei Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für vergleichbare Leistungen im Bund-Länder-Programm Städtebauförderung in den vergangenen zehn Jahren (2013-2022), davon mindestens eine Referenz, die die Betreuung im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP) betraf. In Bezug auf diese Referenz muss das Fördervolumen mindestens 8 Mio. EUR betragen haben und die Leistungserbringung darf nicht vor dem 31.12.2018 abgeschlossen sein zuzüglich der nachbenannten Angaben.
Angabe von mindestens drei Referenzen in den vergangenen zehn Jahren (2013-2022) für Leistungen für öffentliche Auftraggeber sowie auf der Basis von Fördermitteln.
Die Referenzen können bei beiden vorstehenden Kategorien genannt werden, wenn mehrere Kategorien erfüllt sind.
Die Leistungserbringung soll durch die jeweiligen Auftraggeber schriftlich bestätigt sein.
Folgende Angaben sind bei den Referenzobjekten erforderlich:
- Bezeichnung des beauftragten Unternehmens/Büros
- ggf. Benennung des Nachunternehmers
- Projektbezeichnung
- Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters
- Projektlaufzeit
- Projektvolumen netto insgesamt
- beauftragte, selbst erbrachte Leistungen
- beauftragte Leistungen des/der Nachunternehmer/s
- Honorarvolumen
- öffentliche Fördermittel (welches Fördermittelprogramm)
- öffentlicher Auftraggeber
- Kontaktdaten Auftraggeber
Die Nachunternehmer benennen zu den jeweils von ihnen zu erbringenden Leistungen ebenfalls 3 Referenzen und deren Auftraggeber, ohne dabei die vorstehend geforderten Angaben im Einzelnen benennen zu müssen.
Sonstiges:
Die Angaben zu den Referenzobjekten im vorstehenden Sinne sind auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten einschließl. eventueller Darstellungen (Ansichten, Fotos und Beschreibung in Textform) zu beschränken.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzobjekte zu prüfen. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die erbrachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
- durchschnittliche Anzahl von mindestens 10 Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022)
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter
- 5 Jahre Berufserfahrung für den stellvertretenden Projektleiter
- 5 Jahre Berufserfahrung Kommunalberatung
- 5 Jahre Berufserfahrung Stadtplanung
- 5 Jahre Berufserfahrung Architektur/Ingenieurwesen
- 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen in den vergangenen zehn Jahren (2013-2022) im Bund-Länder-Programm Städtebauförderung, davon mindestens eine Referenz, die die Betreuung im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP) betraf. In Bezug auf diese Referenz muss das Fördervolumen mindestens 8 Mio. EUR betragen haben und die Leistungserbringung darf nicht vor dem 31.12.2018 abgeschlossen sein;
- 3 Referenzen Leistungen für öffentliche Auftraggeber und mit Umsetzung von Förder-mitteln in den vergangenen zehn Jahren (2013-2022);
- auszufüllender und zu unterzeichnender Teilnahmeantrag und Vordruck-EEE, Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung; Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den vorstehend angegebenen Deckungssummen.
Folgende Angaben sind bei den Referenzobjekten erforderlich:
- Bezeichnung des beauftragten Unternehmens/Büros
- ggf. Benennung des Nachunternehmers
- Projektbezeichnung
- Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters
- Projektlaufzeit
- Projektvolumen netto insgesamt
- beauftragte, selbst erbrachte Leistungen
- beauftragte Leistungen des/der Nachunternehmer/s
- Honorarvolumen
- öffentliche Fördermittel (welches Fördermittelprogramm)
- öffentlicher Auftraggeber
- Kontaktdaten Auftraggeber
siehe Ausschreibungstext
Siehe Ausschreibungstext
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Ausschreibungstext
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419970
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
siehe Ausschreibungstext
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419970
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de