Vergabeverfahren SVN 2.0 – Leistungsbereich Infrastruktur (Netz und Dienste) Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2015-24 DR
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamenz
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren SVN 2.0 – Leistungsbereich Infrastruktur (Netz und Dienste)
Bezeichnung: Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Netz-Infrastruktur (SINI)
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen ein zentrales Netzwerk, das Sächsische Verwaltungsnetz – kurz SVN – zur Verfügung. Mit dem SVN werden die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2 500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN II offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netzmehrere 10 000 Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes eGovernment. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN und das KDN II zum 31.3.2017 benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll (SVN 2.0). Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss des Vertrages über das SVN eingetreten ist, abbilden. Inhalt des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Netz-Infrastruktur (SINI) als Los 1 sowie Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Dienst-Infrastruktur (SIDI) als Los 2. Die Leistungen können von folgenden Personen und Einrichtungen in Anspruch genommen werden (Bezugsberechtigte):
a) dem Freistaat Sachsen, einschließlich seiner Behörden und Einrichtungen sowie der seiner Aufsicht unterliegenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts;
b) den Kommunen und Landkreisen im Freistaat Sachsen, einschließlich ihrer Behörden und Einrichtungen sowie die Kunden der KDN GmbH;
c) den Schulen im Freistaat Sachsen;
d) sämtlichen Personen und Einrichtungen, auf die das Sächsische E-Government-Gesetz Anwendung findet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung: Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Netz-Infrastruktur (SINI)
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED Sachsen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der
Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sid.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Konzeption, Aufbau und Betrieb der SVN-Integrierten Netz-Infrastruktur (SINI)
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED Sachsen
Land: Deutschland
Erschließung von unversorgten Schulstandorten mit Glasfaserinfrastruktur bis in das Gebäude (fibre to the building - FTTB)
Die Anforderung, alle Schulen im Freistaat mit breitbandigen Glasfaseranschlüssen auszustatten, existierte zum Zeitpunkt der Vergabe nicht. Die Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ und die damit verbundenen Ziele hat die Kultusministerkonferenz erst deutlich nach Vertragsschluss beschlossen. Zum Zeitpunkt der Vergabe war diese Strategie weder in Planung noch war sie in der inhaltlichen Ausgestaltung für den Auftraggeber erkennbar.