Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Mineralboden Referenznummer der Bekanntmachung: 1816848-U28
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Mineralboden
Lieferung und Entladung von Mineralboden an die Wismut GmbH, Bereich Sanierung Aue, Talstraße 7, D-08118 Hartenstein auf Aburf.
Wismut GmbH
Bereich Sanierung Aue
Talstraße 7
D-08118 Hartenstein
Lieferung und Entladung von Mineralboden mit einem geschätzten Umfang von 30.500 Tonnen
Qualitätsanforderungen:
• relativ steinfreie Böden der Bodengruppe TL/TM, (Steinanteil < 10 %), Konsistenz: halbfest (Ic > 1), Böden AVV-Schlüsselnummer 170504
• Nachweis der Einhaltung Zuordnungswerte LAGA M 20, TR Boden Z 1.1 (in Ausnahmefällen höchstens jedoch bis zum Zuordnungswert LAGA Z 1.2 bei Einhaltung Eluatwerte Z 1.1) für je-de Bodenart und jeden Gewinnungsort
• Nachweis der spezifischen Aktivität Ra- 226 < 0,2 Bq/g für jede Bodenart sowie jeden Gewinnungsort an mind. 2 repräsentativen Mischproben
• Das Material muss durchgehend homogene Eigenschaften aufweisen, d.h. jede Einzellieferung muss vorgenannten Qualitätsanforderungen entsprechen. Durch die Gewinnung bzw. den Abbau enthaltenen Blöcke bzw. Letten oder Konglomerate in Blockgröße und
Steine ≥ 63 mm sind bereits am Gewinnungsort zu zerkleinern.
• Kornverteilung muss gleichförmig über gesamten Lieferzeitraum sein
• Direktanlieferung ohne Zwischenlagerung gefordert
• Mischung des Abdeckmterials von mehreren Entnahmeorten ist unzulässig
• einzuhaltende bodenphysikalische Parameter:
Korngrößenfraktion 0,06 mm: mindestens 40 % nicht mehr als 80 %
Lieferwassergehalt ≤ 17 %
Scherfestigkeit ’ 25o, c´ 5 kN/m²
Wasserdurchlässigkeit k f < 5 x 10-8 m/s
Der natürliche Wassergehalt muss die folgenden Verdichtungsgrade bei mehrfachen Überfahrten mit der Planierraupe bis 25 t gewährleisten.
Verdichtungsgrad:
Bodengruppe TL-TM DPr 88 % - 94 %
• Angabe der ehemaligen Nutzung des Herkunftsortes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist.
Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Selbstauskunft zum Bewerber (Umsatz, Beschäftigungszahl)
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.