Rahmenvertrag Kampfmittelräumung für den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) der Polizei Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: B 7289
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DED Sachsen
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/PVA.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Kampfmittelräumung für den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) der Polizei Sachsen
Dieser Rahmenvertrag enthält die wesentlichen Regelungen für die Kampfmittelräumung im Freistaat Sachsen im Zuständigkeitsbereich des Polizeiverwaltungsamtes, Kampfmittelbeseitigungsdienst.
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei Auftragnehmern ohne Abrufverpflichtung mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren und einer optionalen Verlän-gerungsmöglichkeit um zweimal 1 weiteres Jahr (max. 4 Jahre).
Die Beauftragung erfolgt jeweils durch die Erteilung von Einzelaufträgen auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages.
Sachsen
Dieser Rahmenvertrag enthält die wesentlichen Regelungen für die Kampfmittelräumung im Freistaat Sachsen im Zuständigkeitsbereich des Polizeiverwaltungsamtes, Kampfmittelbeseitigungsdienst.
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei Auftragnehmern ohne Abrufverpflichtung mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren und einer optionalen Verlän-gerungsmöglichkeit um zweimal 1 weiteres Jahr (max. 4 Jahre).
Die Beauftragung erfolgt jeweils durch die Erteilung von Einzelaufträgen auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages.
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei Auftragnehmern ohne Abrufverpflichtung mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren und einer optionalen Verlängerungsmöglichkeit um zweimal 1 weiteres Jahr (max. 4 Jahre).
optionale Verlängerungsmöglichkeit um zweimal 1 weiteres Jahr (max. 4 Jahre).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt o. Eigenerklärung (E1)
Nichtbefindlichkeit in Liquidation und Insolvenzverfahren (E3)
Erklärung über den Umsatz (E4)
Nachweis Haftpflichtversicherung
Nachweis Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft
zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4);
5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig);
Referenzen (Erklärung E6) sowie Anlage 1
Insbesondere die unterschriebene Eigenerklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an russische Unternehmen sowie sämtliche Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363