Hansestadt Lübeck | Neugestaltung Beckergrube | Abschluss Referenznummer der Bekanntmachung: 7.21.19 Vergabe
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hansestadt Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.luebeck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hansestadt Lübeck | Neugestaltung Beckergrube | Abschluss
Nach Beendigung des Wettbewerbsverfahrens "Hansestadt Lübeck | Neugestaltung Beckergrube, Nichtoffener freiraumplanerischer Wettbewerb nach RPW 2013 und VgV" wird ensprechend EU-Bekanntmachug mit den Preistrager:innen verhandelt.
Hansestadt Lübeck Mühlendamm 12 23552 Hansestadt Lübeck
s. Bekanntmachung zum Verfahren "Hansestadt Lübeck | Neugestaltung Beckergrube, Nichtoffener freiraumplanerischer Wettbewerb nach RPW 2013 und VgV"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lübeck Beckergrube Vergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Valby
NUTS-Code: DK01 Hovedstaden
Postleitzahl: 2450
Land: Dänemark
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://1til1landskab.dk
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUX6BQN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gem. § 134 Abs. 1 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen beantragt werden. Bei der Übermittlung der Mitteilung auf elektronischen Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
Ort: Kiel
Land: Deutschland