Massenzytometer CyTOF XT
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Massenzytometer CyTOF XT
Für die Durchführung von größeren klinischen Studien dieses Jahr sollen Massenzytometrie-basierte Analysen in einer multizentrischen Studie SINT1A (NCT04769037) an Vollblutproben von Kleinkinder mit einem familiär-bedingt erhöhten Risiko für Typ-1-Diabetes durchgeführt werden.
Technische Universität Dresden - Zentrum für Regenerative Therapien
Dresden (CRTD)
Für die Durchführung von größeren klinischen Studien dieses Jahr sollen Massenzytometrie-basierte Analysen in einer multizentrischen Studie SINT1A (NCT04769037) an Vollblutproben von Kleinkinder mit einem familiär-bedingt erhöhten Risiko für Typ-1-Diabetes durchgeführt werden. Typ-1-Diabetes ist eine Autoimmunerkrankung, bei der β-Zellen im Pankreas durch Auto-Antikörper und autoreaktive, zyto-toxische CD8+ T-Zellen mit einem CD57+-Gedächtnis-Phänotyp zerstört werden (Roep et al. 2021, Nat Rev Endocrinol, PMID: 33293704; Yeo et al. 2018, JCI, PMID: 29851415; Damond et al. 2019, Cell Metabol, PMID: 30713109). Um ein mögliches Krankheitsauftreten besser vorhersagen zu können und den Krankheitsverlauf besser zu überwachen, wird an bis zu drei Zeitpunkten ab einem Alter von einem Jahr eine Blutprobe entnommen. Mit den Massenzytometrie-basierten Blutanalysen ist es möglich, neben den am häufigsten vorkommenden, zirkulierenden Immunzellpopulation im Blut, wie z.B. den Monozyten, Granulozyten, T-Zellen, B-Zellen, NK-Zellen und dendritischen Zellen, auch deren SubPopulationen und Aktivierungsstatus anhand der Expression von Zytokinrezeptoren nachzuweisen. Von grundlegender Bedeutung ist die gleichbleibende Qualität und Vergleichbarkeit der Proben zwischen verschiedenen Patientenproben und den teilnehmenden Zentren der multizentrischen Studie durch die Anwendung einer standardisierten Probenvorbereitung, Verwendung von Lot-spezifischen Antikörpern und einer stabilen Leistung des Messgerätes. Für weitere klinische Studien, wie z.B. die DIA-Vacc Studie (NCT04799808), Klinik für Nephrologie, welche die Immunprofile im Blut von Patienten mit einer Dialysepflicht oder Organtransplantation nach einer SARS-CoV-2 Infektion untersucht, erfolgt ebenso auf Massenzytometrie-basierte Analysen. Eine automatisierte Probenanalyse bei den geplanten 1000 Proben ist unbedingt notwendig, um den Analysezeitraum gering zu halten.
Bei dem unter dem Punkt II.1.7) der Bekanntmachung eingetragenen Wert von 1 Euro handelt es sich nicht um
den tatsächlichen Auftragswert / Gesamtwert der Beschaffung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen
Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV).
Für die Durchführung von größeren klinischen Studien dieses Jahr sollen Massenzytometrie-basierte Analysen in einer multizentrischen Studie SINT1A (NCT04769037) an Vollblutproben von Kleinkinder mit einem familiär-bedingt erhöhten Risiko für Typ-1-Diabetes durchgeführt werden. Typ-1-Diabetes ist eine Autoimmunerkrankung, bei der β-Zellen im Pankreas durch Auto-Antikörper und autoreaktive, zyto-toxische CD8+ T-Zellen mit einem CD57+-Gedächtnis-Phänotyp zerstört werden (Roep et al. 2021, Nat Rev Endocrinol, PMID: 33293704; Yeo et al. 2018, JCI, PMID: 29851415; Damond et al. 2019, Cell Metabol, PMID: 30713109). Um ein mögliches Krankheitsauftreten besser vorhersagen zu können und den Krankheitsverlauf besser zu überwachen, wird an bis zu drei Zeitpunkten ab einem Alter von einem Jahr eine Blutprobe entnommen. Mit den Massenzytometrie-basierten Blutanalysen ist es möglich, neben den am häufigsten vorkommenden, zirkulierenden Immunzellpopulation im Blut, wie z.B. den Monozyten, Granulozyten, T-Zellen, B-Zellen, NK-Zellen und dendritischen Zellen, auch deren SubPopulationen und Aktivierungsstatus anhand der Expression von Zytokinrezeptoren nachzuweisen. Von grundlegender Bedeutung ist die gleichbleibende Qualität und Vergleichbarkeit der Proben zwischen verschiedenen Patientenproben und den teilnehmenden Zentren der multizentrischen Studie durch die Anwendung einer standardisierten Probenvorbereitung, Verwendung von Lot-spezifischen Antikörpern und einer stabilen Leistung des Messgerätes. Auch weitere klinische Studien, wie z.B. die DIA-Vacc Studie (NCT04799808), Klinik für Nephrologie, welche die Immunprofile im Blut von Patienten mit einer Dialysepflicht oder Organtransplantation nach einer SARS-CoV-2 Infektion untersucht, erfolgen ebenso auf Massenzytometrie-basierte Analysen. Eine automatisierte Probenanalyse bei den geplanten 1000 Proben ist unbedingt notwendig, um den Analysezeitraum gering zu halten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem unter dem Punkt V.2.4) der Bekanntmachung eingetragenen Wert von 1 EUR handelt es sich nicht um
den tatsächlichen Auftragswert / Gesamtwert der Beschaffung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.)
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/