Stadt Limbach-Oberfrohna, Sanierung Hort „Wirbelwind“, Objektplanung HOAI § 34 Referenznummer der Bekanntmachung: 10/23_opl
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limbach-Oberfrohna
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 09212
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.limbach-oberfrohna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Limbach-Oberfrohna, Sanierung Hort „Wirbelwind“, Objektplanung HOAI § 34
Stadt Limbach-Oberfrohna, Sanierung Hort „Wirbelwind“, 09212 Limbach-Oberfrohna Hauptstraße 30 / OT Kändler, Objektplanung HOAI § 34
Limbach-Oberfrohna / OT Kändler, DE
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Objektplanung HOAI § 34 für das Vorhaben Sanierung Hort „Wirbelwind“, 09212 Limbach-Oberfrohna Hauptstraße 30 / OT Kändler,
Leistungsphasen: LPH 2-9 Honorarzone: III vorläufige anrechenbare Kosten: 522.239,25 €. Besondere Leistungen: Prüfen und Werten von Nebenangeboten und Nachträgen, Prüfen und Werten von Nachträgen dem Grunde und der Höhe nach, Erstellen Bestandsdokumentation.
Termine: bis 07.07.2023 Entwurfsplanung LPH 3 f. Beantragung Förderung, Fertigstellung Genehmigungsplanung LPH 4 nach Absprache, 2023/2024 bauliche Umsetzung (LPH 5-9) unter dem Vorbehalt der Fördermittelgewährung. Der Hort Wirbelwind befindet sich im ehemaligen und unter Denkmalschutz stehenden Rathaus aus dem 20. Jahrhundert. Derzeit werden zwei Klassenstufen der benachbarten Grundschule betreut. Die Einrichtung befindet sich in Trägerschaft der Bona Vita gGmbH Limbach-Oberfrohna. Weiterhin ist derzeit im Gebäude ein Raum für die Ortsvorsteherin und die Ausgabeküche und der Speiseraum für alle Grundschüler im Dachgeschoss untergebracht. Der Bauhof nutzt zu dem Teilbereiche des Kellergeschosses. Im Jahr 2022 wurde eine Standortkonzeption zur Erfassung der inhaltlichen und baulichen Mängel durch Heusner Melmert Architekten aus Berlin erstellt. Ziel war die inhaltliche Optimierung des Hortes und die Bestandsaufnahme der baulichen Mängel. Zudem sollen perspektivisch die Ortsvorsteherin und der Bauhof aus dem Gebäude ausgelagert und damit eine Mischnutzung vermieden und mehr Kapazitäten für den Hort geschaffen werden. Die derzeitige Betriebserlaubnis ist für 51 Kinder ausgestellt. Nach Umsetzung der Standortkonzeption und der baulichen Maßnahmen kann die räumliche Kapazität auf 68 Kinder erweitert werden. Neben der Neustrukturierung der Bereiche und Abstellung der baulichen und inhaltlichen Mängel (siehe Standortkonzeption), soll auch die Haustechnik erneuert werden. Die Wärmeversorgung erfolgt derzeit noch über eine Gastherme. Es soll mittels einer Variantenuntersuchung eine nachhaltige Lösung zur neuen Wärmeversorgung gefunden und umgesetzt werden. Ebenso ist keine flächendeckende Gefahrenmeldeanlage und Sicherheitsbeleuchtung vorhanden. Es muss demzufolge eine neue Hausalarmierungsanlage und Sicherheitsbeleuchtung eingebaut werden. Ebenso ist ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Das im Jahr 2017 im Rahmen der Errichtung des 2. Rettungsweges (Stahltreppe) erstellte Brandschutzkonzept wurde nur für den Teilbereich der Maßnahme erstellt und geprüft. Alle Maßnahmen sind unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes zu treffen und mit diesem abzustimmen. Ebenso ist die Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zu den räumlichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen einzuhalten und die Leitlinie zum wirtschaftlichen Bauen der Stadt Limbach-Oberfrohna v. 01.09.2022 zu beachten. Die Außenanlagen müssen zudem neu strukturiert und für die Nutzung des Hortes erweitert (Bolzplatz), sowie für die Mitarbeiter neue Parkplätze geschaffen werden. Dafür soll ein Teilbereich des benachbarten Flurstückes 8/4 genutzt werden. Es ist dabei die Zufahrtsmöglichkeit des Zweckverbandes Frohnbach zu deren Technischen Anlagen und die Überflutungsfläche nach Hochwasserrisikomanagementplan zu beachten. Die Stadt möchte nach einem neuen Förderprogramm für Ganztagsbetreuung eine Förderung beantragen, welche voraussichtlich in diesem Jahr verabschiedet wird. Im Koalitionsvertrag zur aktuellen Legislaturperiode haben sich die Parteien auf einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 01.08.2026 geeinigt. Die Anpassung erfolgt zunächst stufenweise, sodass die im Schuljahr 2026/2027 in Klassenstufe 1 befindlichen Kinder den Rechtsanspruch haben. Erst im Schuljahr 2030/2031 haben alle in den Klassenstufen 1 bis 4 befindlichen Grundschüler einen Rechtsanspruch. Die Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der notwendigen Infrastruktur fließen in zwei Teilen. Zunächst wurden die Hilfen aufgrund der Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ausgereicht. In einem zweiten Teil soll nun eine Basisförderung ausgereicht werden. Dafür fehlt aber derzeit noch die Vereinbarung mit dem Bund und damit auch eine entsprechende ländergesetzliche Grundlage. Die Verabschiedung der neuen Förderung soll in diesem Jahr erfolgen.
In Abhängigkeit von der Finanzierung.
Für den Auftrag gelten folgende terminliche Rahmenvorgaben: Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt/in“ oder „Ingenieur/in“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder Ingenieur/in tätig zu werden und bauvorlageberechtigt ist. Der Nachweis über Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bewerbers ist durch Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister und/oder ggf. auf andere Weise zur Berufsqualifikation zu erbringen. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet d. BRD niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutsche Berufsbezeichnung nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der RL 2005/36/EG (geä. durch RL 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach RL 2005/36/EG angezeigt haben. Bauvorlageberechtigt ist, wer die Berufsbezeichnung Architekt führen darf oder in die von der Ingenieurkammer Sachsen geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist. Eintragungen anderer Länder gelten auch im Freistaat Sachsen. 2) Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister: Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer und Vorlage Nachweis wie folgt: Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers u./o. der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Person durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der unter 1) genannten Berufsbezeichnung. 3) Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister (bei Eintragungspflicht): Hierzu Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nr. und Vorlage HR-Auszug. 4) Angaben zur Identität Rechtsform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., E-Mail, usw.). 5) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren: – gem. §21 Abs.1 S.1 o. 2 SchwarzArbG oder – gem. §21 Abs.1 AEntG oder – gem. §19 Abs.1 MiLoG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung (§125 GWB). 6) Neben Einzelunternehmen sind Bewerbergemeinschaften (BG) zugelassen. Zusätzlich siehe Nr. VI.3) Ziffer 6 der Bekanntmachung. Rechtsform von BG: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter; Abgabe der Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzel Bewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: 1) Erklärung zum Verpflichtungsgesetz: Erklärung, dass die am Auftrag beteiligten Mitarbeiter bereit sein werden, sich nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) verpflichten zu lassen. 2) Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG): Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen und dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500,00 belegt worden bin/sind. Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können. 3) Rechtlich und wirtschaftliche Verknüpfungen: Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung. 4) Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen: Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. 5) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Erklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechend den gestellten Anforderungen und Nachweis durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung einer in der EU zugelassen Versicherung. Erforderlicher Umfang siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“. 6) Spezifischer Jahresumsatz: Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten 3 Geschäftsjahre (jahresweise). Sind die Informationen zum Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, geben Sie bitte an, an welchem Datum das Unternehmen gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat. Erforderlicher Mindestjahresumsatz siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
Ergänzend zu: 5) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3.000.000 EUR für sonstige Schäden von 1.500.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. 6) Spezifischer Jahresumsatz: Es ist der („spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren in Summe in Euro netto anzugeben. Es wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von 100.000 EUR/brutto gefordert - Mindestforderung.
1) Geeignete Referenzen: Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen einzureichen; zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurück liegen (max. Zeitraum siehe unter Mindeststandards). Je Referenz ist dem Referenzbogen eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit Fotos + Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick auf die Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen, deren Umfang sollte 3 Blatt in DIN-A 4, einseitig bedruckt nicht überschreiten. An die Referenzen gestellte Mindestanforderungen siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“. 2) Eignungsleihe: Erklärung, ob das Unternehmen zur Erfüllung der Eignungskriterien der Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe gem. §47 VgV); hierzu Angabe von Name und der in Anspruch genommen Kapazität sowie Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens mit gesamtschuldnerischer Haftung. 3) Unterauftragsvergabe: Erklärung, ob das Unternehmen beabsichtigt einen Teil des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte weiterzuvergeben (Unterauftragsvergabe §36 VgV); hierzu Bezeichnung der betroffenen Leistung (Art, Umfang) und Name und Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. Nachweise zur Eignung der Dritten müssen mit dem Angebot zum Einreichungstermin nicht vorgelegt werden. Der Auftraggeber fordert derartige Nachweis ggf. von den Bewerbern, die in die engere Wahl kommen und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen. 4) Verpflichtungserklärung Anderer Unternehmen: Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung (unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers, sofern die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Ergänzend zu 1): Es sind Referenzen vorzustellen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Siehe hierzu auch: „Antragsbogen IX Eignungsmatrix“. Zum Nachweis der Erfahrungen bei vergleichbaren Planungsleistungen werden Referenzen gefordert, welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllen müssen. A) bis C) müssen durch jedes Referenzobjekt erfüllt werden: A) Fachgebiet für alle Referenzobjekte: Objektplanung HOAI § 34. B) Beginn der Erbringung der Planungsleistungen: nach dem 01.01.2013. C) Spätester Zeitpunkt der Objektfertigstellung: Zeitpunkt der Bewerbung. D) bis I) können durch jeweils verschiedene Referenzobjekte erfüllt werden: D) Planung an einem Objekt entspr. Bauwerkszuordnungskatalog: 4400 Kinderbetreuungseinrichtungen -> mind. 1 Referenz. E) Zuarbeit zu Verwendungsnachweisen für Fördermittelgeber -> mind. 1 Referenz F) Vollständig Erbrachte Leistungsphasen mind. 2 bis 8 -> mind. 1 Referenz G) Honorarzone mind.: III (drei) -> mind. 1 Referenz H) Baukosten DIN 276 KGR 300+400 von mind. 700.000 Euro/Brutto -> mind. 1 Referenz I) Planung an einem Sanierungsobjekt mit Denkmalschutz -> mind. 1 Referenz
Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es sind die zum Download bereitgestellten Formulare zu verwenden. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung; 2) Die ausgefüllten Unterlagen sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind nicht erforderlich. In Papierform eingereichte oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt; 3) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig, ebenso Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachangebote von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge; 4) Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung, die von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen sind; 5) Ein Bewerber, der die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, muss seinen eigenen Bewerberbogen zusammen mit jeweils einem separaten Bewerberbogen für jedes einzelne der in Anspruch genommenen Unternehmen als Teilnahmeantrag übermitteln. Dies gilt insbesondere für techn. Fachkräfte o. Stellen, die nicht unmittelbar dem Unternehmen angehören, deren Kapazitäten das Unternehmen in Anspruch nehmen möchte; 6) Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, hat der Bewerber den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. 7) Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH im Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind. Sofern auf die HOAI Bezug genommen wird dienen die Honorartafeln zur Preisorientierung. Es sind auch Angebote rechtlich zulässig, die außerhalb der bisherigen Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen. 8) Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: Antragsbogen vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und ergänzt um die darin aufgeführten Dokumente, Vertragsentwurf unterzeichnet, Ausführungen zu den Zuschlagskriterien, siehe hierzu „Antragsbogen X Zuschlagsmatrix“. 9) Der Auftraggeber stellt mit den Vergabeunterlagen einen Vertragsentwurf zur Verfügung, dem die Einzelheiten und die Zahlungsbedingungen, etc., entnommen werden können. Die Bestimmungen dieses Vertragsentwurfes sind bindend, sofern einzelne Regelungen im Verhandlungsverfahren nicht abweichend vm Vertragsentwurf vereinbart werden. Es ist den Bietern nicht gestattet, einseitig Änderungen an dem Vertragsentwurf vorzunehmen. Die in dem Vertragsentwurf noch offenen Punkte werden anhand des Angebots des Zuschlagsbieters und der Vertragsverhandlungsergebnisse vom Auftraggeber ergänzt. Angaben zu den Honorarbestandteilen sind im Honorarblatt vorzunehmen. Endgültig werden 2 Verträge abgeschlossen aufgrund fördertechnischen Rahmenbedingungen (unterschiedliche Abrechnungsstellen für Bauteile: Mauersanierung über Städtebauförderung, Besucherzentrum über Thüringer Aufbaubank). In die Verträge werden die in Vergabeverfahren verhandelten Grundlagen übernommen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.