Husum Julius-Leber-Kaserne, Sanierung der Wärmeversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 21D00297
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Husum Julius-Leber-Kaserne, Sanierung der Wärmeversorgung
Fachplanung gem. HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 55 Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 2 bis 9, Anl.-Gr. 1 bis 5 und 8
stufenweise Beauftragung
Husum, Schleswig-Holstein
Allgemein
Bei dem geplanten Bauvorhaben sollen Großteile der Wärmeversorgung in der Liegenschaft Julius-Leber-Kaserne in Husum
saniert werden. Dazu gehören die Erneuerung der Wärmeversorgungsanlagen, des Fernwärmenetzes, der Gebäude-
Verteilungen (Wärme), einiger Trinkwassererwärmungsanlagen, die Sanierung des Fernwärme-Liegenschaftsnetzes sowie die
Neuausschreibung des Gebäudeautomations-Rahmenvertrages einschl. Erstabruf (GA-Managementebene und GA-Technik für
die neuen Wärmeversorgungsanlagen und wärmetechnischen Hausstationen).
Beschreibung der Anlage:
Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
Es sind alle dezentralen Trinkwassererwärmungsanlagen zu erneuern oder anzupassen.
Wärmeversorgungsanlagen
Die Wärmeversorgung soll zukünftig durch ein BHKW (180kW thermische), einen Pelletkessel (450 kW) und zwei Gas-Kessel
(900kW und 1.470 kW) erfolgen. Die Planung der Wärmeerzeugungsanlagen erfolgt nach der Musterplanung Wärmeversorgungsanlagen der Bundeswehr MPL Wärme.
Zudem sind zu sanieren:
Das Fernwärmenetz (Gesamtlänge ca. 3.500 Trassenmeter; es sind ggf. Provisorien vorzusehen, um den Betrieb auch während
der Umbauphase sicherzustellen), die wärmetechnischen Hausstationen in ca. 35 Gebäuden und
einige Trinkwassererwärmungsanlagen (der genaue Umfang ist im Rahmen der ES-Bau zu ermitteln).
Die Anlagen des Fernwärmenetzes sind in der Anlagengruppe 2 zusammengefasst. Die Anlagen zur Wärmeerzeugung sind im Folgenden in der Anlagengruppe 7 erfasst und werden als seprarates Objekt betrachtet. Die Planung erfolgt nach einer Musterplanung der Bundeswehr, es gibt separate spezifische Leistungspflichten und die anrechenbaren Kosten sind separat aufgeführt.
Lufttechnische Anlagen
Es ist eine Zu- und Abluftanlage für das Pelletlager zu planen.
Starkstromanlagen
Für das Gewerk Gebäudeautomation müssen die Kabel zu den Feldgeräten gezogen werden, einschließlich Installation der Verlegesysteme (Kabelbahn, Kabelkanäle, etc.). Des Weiteren sind die Spannungsversorgungen aller technischen Anlagen wie z.B. GA-Schaltschränke oder Wärmeversorgungsanlagen zu realisieren.
Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Hier sind die Datenanbindungen der Schaltschränke und der Managementebene zu realisieren.
Gebäudeautomation
Im Rahmen der Baumaßnahme ist die gesamte Gebäudeautomation von der Feldebene über die Automationsebenen bis zur
Managementebene zu erneuern. Hierfür ist ein Gebäudeautomations-Rahmenvertrag neu auszuschreiben.
Geschätzte anrechenbare Kosten
KGR 410 426.504 €
KG 420 Wärmeerzeugungsanlage 1.285.000 €
KG 420 Wärmeversorgungsanlagen 1.365.000 €
KG 430 5.000 €
KGR 440 382.975 €
KGR 450 182.530 €
KGR 480 1.815.126 €
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Husum Julius-Leber-Kaserne, Sanierung der Wärmeversorgung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 22844
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de
einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für
den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen
entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre
Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen.
Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der
Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter
Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell
(nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden
anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen
in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im
Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des
Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit der Zuschlag erteilende Stelle
bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren
Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung
berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne
Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern
oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder
Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160
Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die
Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter
und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de