Fortschreibung der landesweiten Biotopkartierung SH 2023 und 2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fortschreibung der landesweiten Biotopkartierung SH 2023 und 2024
Fortschreibung der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2023 und 2024
Nachkartierung und Ergänzung der Kartierung gesetzlich geschützter Biotope und FFH-Lebensraumtypen außerhalb von NATURA 2000-Gebieten im Kreis Nordfriesland. Die Nordseeinseln sowie im Auftrag des LKN gesondert zur Kartierung ausgeschriebene Salzwiesen- und Dünenkomplexe sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Es sind sowohl bereits bestehende Kartierungen zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren, als auch Biotope in einer Verdachtskulisse neu zu erfassen. Optional können zudem weitere Wertbiotope neu erfasst werden. Die Bearbeitung betrifft die Sachdaten in einer Erfassungsdatenbank (Microsoft Access) und die Biotopflächen bzw. Linien als Geodaten mittels GIS-Software.
Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung 2014 bis 2020 wurden innerhalb eines definierten Suchraums gesetzlich geschützte Biotope und Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie (kurz: „Wertbiotope“) in Schleswig-Holstein erfasst. Um die Aktualität der Erhebungsdaten aufrecht zu erhalten, werden alle erfassten Biotope außerhalb von Natura 2000-Gebieten schrittweise aktualisiert. Darüber hinaus sollen auch neu festgestellte Wertbiotope erstmalig erfasst werden. Die Neuerfassung findet hauptsächlich in einer dafür festgelegten Verdachtskulisse sowie - optional auch außerhalb davon -statt.
Die ausgeschriebene Kartierung beschränkt sich auf den Kreis Nordfriesland und umfasst die Aktualisierung bzw. ggf. Neuerfassung der Sachdaten, inkl. möglichst vollständiger Artenliste sowie der Bewertung jedes Wertbiotops anhand einer sechsstufigen Skala. Darüber hinaus sind bei, entsprechenden Änderungen, die Geometrien der Biotopabgrenzungen anzupassen. Innerhalb der Verdachtskulisse erfolgt eine flächendeckende Biotoptypenkartierung, eine Erfassung detaillierter Sachdaten beschränkt sich jedoch auch dort auf ggf. vorgefundene Wertbiotope. Betrachtet werden zudem bislang nur luftbildgestützt erfasste Gewässer aus dem landwirtschaftlichen Flächenkataster (LFK), sofern diese in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit der Kartierkulisse stehen. Bei den LFK-Gewässern erfolgt verpflichtend - unabhängig vom Wertstatus - lediglich eine Prüfung des Biotoptyps, ohne Erfassung von Sachdaten. Bei diesem Auftragsbestandteil wird daher von einem geringen Aufwand ausgegangen.
Von der vorliegenden Ausschreibung ausgenommen sind die nordfriesischen Inseln sowie Bereiche, die vom Nationalparkamt im Rahmen der Salzwiesen- und Dünenkartierung bearbeitet werden.
Die Kartierkulisse setzt sich wie folgt zusammen:
1. Prüfbiotope: 5690 Einzelflächen (inkl. 91 Linienbiotope)
2. Verdachtskulisse: 1085 ha in 470 Teilflächen
3. LFK-Gewässer (nur Biotoptypenerfassung): 446 Einzelflächen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fortschreibung der landesweiten Biotopkartierung SH 2023 und 2024
Ort: Eckernförde
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24340
Land: Deutschland
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Nettetal
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Land: Deutschland
Ort: Schellhorn
NUTS-Code: DEF0A Plön
Land: Deutschland
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Grossharrie
NUTS-Code: DEF0A Plön
Land: Deutschland
Ort: Preetz
NUTS-Code: DEF0A Plön
Land: Deutschland
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Land: Deutschland
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge /Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 6. Januar 2023 an die GMSH, z.H. Frau Gabi Inge Hudemann (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] ) zu richten.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unterwww.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
13. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungenanerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt).
14. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung).
15. ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt).
16. Preistabelle
17. Preisblatt (Formblatt, Excel-Tabelle).
18. Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt).
19. Erklärung zu § 4 VG SH (Formblatt).
20. Eigenerklärung Sanktionen Russland (Formblatt).
Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Bietergemeinschaften:
Die oben genannten Nachweise und Erklärungen sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Fehlen beim Einreichen des Angebots vorzulegende Unterlagen (Nachweise/Erklärungen u. ä.) können diese von der Vergabestelle fristbewehrt nachgefordert werden.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]