Datenerhebung Emotionale Markenstärke (01/MA/2023)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]18
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Datenerhebung Emotionale Markenstärke (01/MA/2023)
Gegenstand der zu erbringenden Leistung sind Telefonbefragungen (Los 1) und Befragungen per Online Panel (Los 2).
Datenerhebung Emotionale Markenstärke - Los 1 - Telefonbefragung
Gegenstand des vorliegenden Los 1 ist eine bevölkerungsrepräsentative telefonische Marktbefragung in den Kernregionen der IKK classic (bevölkerungsrepräsentativ = GKV-Versicherte ab 16 Jahren). Die Kernregionen der IKK classic sind: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen: getrennt in „Nordrhein“ und „West-falen-Lippe“.
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit, bis drei Monate vor Ablauf der Vertrags-laufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber den Vertrag um jeweils weitere zwölf Monate zu verlängern, längstens jedoch bis zum 30.06.2027.
Vertragsverlängerung, s.o..
Datenerhebung Emotionale Markenstärke Los 2 – Online-Panel
Die Aufgaben des Auftragnehmers sind:
Vorhalten eines Online-Panels zur Durchführung quartalsweiser Ad-hoc-Onlinebefragungen zur zusätzlichen Datenerhebung (neben der Telefonbefragung aus Los 1) für die Studie Emotionale Markenstärke.
Steuerung der Feldphase quartalsweiser Ad-hoc-Onlinebefragungen im Rahmen des Online-Panels zur zusätzlichen Datenerhebung für die Studie Emotionale Markenstärke.
Der Auftragnehmer ist als Organisator und Umsetzer für die reibungslose Durchführung der Ad-hoc-Onlinebefragung durch das Online-Panel zuständig. Die Onlinebefragung erfolgt anonym. Sämtliche vertragsgegenständlichen Leistungen sind in deutscher Sprache zu erbringen.
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit, bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber den Vertrag um jeweils weitere zwölf Monate zu verlängern, längstens jedoch bis zum 30.06.2027.
Vertragsverlängerung, s.o..
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe,insbesondere nach §§ 123, 124 GWB, vorliegen ("Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"). Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Dem Angebot ist beizufügen:
> Eigenerklärung Umsatz: Es ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der drei Geschäftsjahre 2019 bis 2021, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist ("Eigenerklärung Umsatz").
Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eigenerklärungen Umsatz ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist diese Eigenerklärung erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung Umsatz von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten drei Geschäftsjahre (2020-2022) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum, der Nettoauftragswert und die Sendungsmenge anzugeben sind. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Nachauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
Die Referenzen für Los 1 müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: Es sind mindestens 3 Referenzaufträge von repräsentativen telefonischen Bevölkerungs- oder Haushaltsstudien mit vergleichbaren oder höheren Stichproben zu benennen – mindestens eine Referenz muss der Branche „Banken und Versicherungen“ zuzuordnen sein.
Die Referenzen für Los 2 müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: Es sind mindestens 3 Referenzaufträge von repräsentativen Bevölkerungs- oder Haushaltsstudien per Online-Panel mit vergleichbaren oder höheren Stichproben zu benennen.
> Für Los 1 ist zudem eine Erklärung darüber abzugeben, ob der Bieter Mitglied in einem national tätigen Fachverband von Meinungs-und /oder Sozialforschern ist.
Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Eigenerklärungen dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche technische oder berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, sind die vorstehenden Erklärungen ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen sind diese Erklärungen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, müssen die Erklärungen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Die Referenzen für Los 1 müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: Es sind mindestens 3 Referenzaufträge von repräsentativen telefonischen Bevölkerungs- oder Haushaltsstudien mit vergleichbaren oder höheren Stichproben zu benennen – mindestens eine Referenz muss der Branche „Banken und Versicherungen“ zuzuordnen sein.
Die Referenzen für Los 2 müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: Es sind mindestens 3 Referenzaufträge von repräsentativen Bevölkerungs- oder Haushaltsstudien per Online-Panel mit vergleichbaren oder höheren Stichproben zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt nichtöffentlich, d.h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Verfahrenssprache ist deutsch.
>Es gilt deutsches Recht.
> Rechtsform von Bietergemeinschaften: Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften/anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn im Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
-- Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen vorzulegen:
> Eigenerklärung Registerabruf: Die für eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
> ausgefülltes Qualitätskonzept zu Los 1
> Eigenerklärung EU-Sanktionspaket
> Eigenerklärung Haftpflichtversicherung
> Urkalkulation zu Los 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.