RBZ - Aufstockung Mikrotechnologie - Vorbereitende Maßnahmen | TGA Referenznummer der Bekanntmachung: K-STEINBURG-2023-0008

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4821 / 69-757
Fax: +49 4821 / 699-757
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steinburg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-STEINBURG-2023-0008
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-STEINBURG-2023-0008
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

RBZ - Aufstockung Mikrotechnologie - Vorbereitende Maßnahmen | TGA

Referenznummer der Bekanntmachung: K-STEINBURG-2023-0008
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vorbereitende Maßnahmen - TGA

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 7 650 500.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Hauptort der Ausführung:

25524 Itzehoe

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vorbereitende Maßnahmen an einer bestehenden haustechnischen Anlagen zur Schaffung einer Baufreiheit für hochbauliche Gewerke. Die Arbeiten werden im Betrieb in einem bestehenden Schulgebäude durchgeführt. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs ist eine Kleinteiligkeit von Arbeiten nach Erfordernis und Baufortschritt erforderlich. Die Kleinteiligkeit der Tätigkeiten erfordert kürzere wiederkehrende Baustellenpräsenz ohne ein zusammenhängendes Zeitfenster. Des Weiteren sind kurze Reaktionszeiten von weniger als 5 Stunden für eine personelle Besetzung der Baustelle bei unvorhersehbaren Störungen des Bauablaufes sicherzustellen.

Die Arbeiten umfassen die wiederkehrende Außerbetriebnahme von betriebstechnischen Anlagen für Heizung, Lüftung und Sanitär. Die Umverlegung von Anlagenteilen zur Schaffung von Provisorien. Den Rückbau von Anlagenteilen zur Schaffung der Baufreiheit für den Hochbau.

Nachfolgende Massen sind enthalten:

Demontage von Lüftungskanälen:ca. 50m²

Montage von Lüftungskanälen: ca. 30m²

Demontage Abwasserleitung: ca. 100m

Montage von Abwasserleitung: 45m

Montage von Wasserleitung: 60m

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 2
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in das Handelsregister behalten wir uns vor, folgende Nachweise von Ihnen zu fordern:

• die Gewerbeanmeldung,

• den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister,

• die Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie und Handelskammer

oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das

Unternehmen niedergelassen ist.

Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen

e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen. Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise von Ihnen zu verlangen:

• eine Bankerklärung über die die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

mit Bezug auf den konkreten Auftrag,

• Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,

• eine durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung über den

Umsatz des Unternehmens der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er

Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung

vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen

Unternehmen ausgeführten Leistungen,

• Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen nicht älter als ein Jahr,

• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in

Steuersachen nicht älter als ein Jahr,

•Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft nicht älter als ein Jahr,

•Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen

Sozialversicherung nicht älter als ein Jahr oder gleichwertige Nachweise /

Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen

niedergelassen ist

Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise zu fordern:

• mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu mit der Bauleistung

baufachlich vergleichbaren Leistungen,

•Aufstellung der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,

•Erklärung über die Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung

der Bieter für die Ausführung des Auftrages verfügt,

•Angabe, welche Teile des Auftrages der Unternehmer unter Umständen als

Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/03/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/03/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

Kreis Steinburg Langer Peter 27a 25524 Itzehoe Deutschland

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle des Kreises Steinburg, keine Bieter oder deren Bevollmächtigte.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 431 / 988-4542
Fax: +49 431 / 988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer_node.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff.GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor

Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber

nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist

nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist

zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt

werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar

sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer

Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.

Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach

Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/02/2023

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