RBZ - Aufstockung Mikrotechnologie - Vorbereitende Maßnahmen | TGA Referenznummer der Bekanntmachung: K-STEINBURG-2023-0008
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4821 / 69-757
Fax: +49 4821 / 699-757
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steinburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
RBZ - Aufstockung Mikrotechnologie - Vorbereitende Maßnahmen | TGA
Vorbereitende Maßnahmen - TGA
25524 Itzehoe
Vorbereitende Maßnahmen an einer bestehenden haustechnischen Anlagen zur Schaffung einer Baufreiheit für hochbauliche Gewerke. Die Arbeiten werden im Betrieb in einem bestehenden Schulgebäude durchgeführt. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs ist eine Kleinteiligkeit von Arbeiten nach Erfordernis und Baufortschritt erforderlich. Die Kleinteiligkeit der Tätigkeiten erfordert kürzere wiederkehrende Baustellenpräsenz ohne ein zusammenhängendes Zeitfenster. Des Weiteren sind kurze Reaktionszeiten von weniger als 5 Stunden für eine personelle Besetzung der Baustelle bei unvorhersehbaren Störungen des Bauablaufes sicherzustellen.
Die Arbeiten umfassen die wiederkehrende Außerbetriebnahme von betriebstechnischen Anlagen für Heizung, Lüftung und Sanitär. Die Umverlegung von Anlagenteilen zur Schaffung von Provisorien. Den Rückbau von Anlagenteilen zur Schaffung der Baufreiheit für den Hochbau.
Nachfolgende Massen sind enthalten:
Demontage von Lüftungskanälen:ca. 50m²
Montage von Lüftungskanälen: ca. 30m²
Demontage Abwasserleitung: ca. 100m
Montage von Abwasserleitung: 45m
Montage von Wasserleitung: 60m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in das Handelsregister behalten wir uns vor, folgende Nachweise von Ihnen zu fordern:
• die Gewerbeanmeldung,
• den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister,
• die Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie und Handelskammer
oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das
Unternehmen niedergelassen ist.
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen
e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen. Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise von Ihnen zu verlangen:
• eine Bankerklärung über die die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
mit Bezug auf den konkreten Auftrag,
• Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
• eine durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung über den
Umsatz des Unternehmens der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er
Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen,
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen nicht älter als ein Jahr,
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen nicht älter als ein Jahr,
•Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft nicht älter als ein Jahr,
•Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung nicht älter als ein Jahr oder gleichwertige Nachweise /
Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen
niedergelassen ist
Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.
Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise zu fordern:
• mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu mit der Bauleistung
baufachlich vergleichbaren Leistungen,
•Aufstellung der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
•Erklärung über die Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung
der Bieter für die Ausführung des Auftrages verfügt,
•Angabe, welche Teile des Auftrages der Unternehmer unter Umständen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Steinburg Langer Peter 27a 25524 Itzehoe Deutschland
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle des Kreises Steinburg, keine Bieter oder deren Bevollmächtigte.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 431 / 988-4542
Fax: +49 431 / 988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer_node.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff.GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Ort: Itzehoe
Land: Deutschland