Mölln-Hafen/Bahn-Planung Grüne Promenade_TNW Referenznummer der Bekanntmachung: 402-900-Planung Grüne Promenade-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-bau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mölln-Hafen/Bahn-Planung Grüne Promenade_TNW
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gemäß § 17 VgV mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb sollen Planungsleistungen und die Begleitung der Umsetzung für die "Grüne Promenade", welche im Westen der Altstadt liegt und an den Ziegelsee und Stadtsee angrenzt, vergeben werden. Die Maßnahme befindet sich in der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Hafen-/Bahnflächen".
Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gemäß §§ 38-40 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 HOAI sowie besondere Leistungen. Es handelt sich um einen Stufenvertrag, zunächst werden nur die Leistungsphasen 1-3 beauftragt.
Als besondere Leistungen sind geplant:
1) Variantenerstellung in Leistungsphase 3
2) Teilnahme an relevanten Ausschüssen, Gremiensitzungen und Öffentlichkeitsveranstaltungen
3) Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln
4) Erstellen von einreichungsfertigen Baumfällanträgen
5) Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Grüne Promenade 23879 Mölln
Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Hafen-/Bahnflächen" der Stadt Mölln soll die "Grüne Promenade" eine grundlegende funktionale Umstrukturierung sowie freiraumgestalterische Aufwertung der uferbegleitenden Bereiche der Landzunge vom heutigen Hafen bis zum Bahndamm im Umfang von ca. 2,5 ha durchgeführt werden.
Zentrale Maßnahmenbestandteile sind:
- Herstellung eines öffentlichen Grün- und Freiraums mit integrierter, durchgehender Wegeverbindung
- Schaffung hochwertiger Aufenthaltsbereiche für Verweilen, Naherholung, Spiel und Freizeit
- Umfangreiche Entsiegelung und Verbesserung des Kleinklimas
- Umgestaltung der Uferbereiche mit Zugängen und Blickbezügen zum Ziegelsee
- Schutz und Erhalt von Uferbereichen mit Biotopqualität
- Schaffung eines durchgehenden Freiraumverbunds mit Anbindung an die neuen Nutzungen (Gewerbe, Freizeit, Wohnen, Hotel) im "Inneren" der Landzunge
- Einbeziehung und Ausrichtung der Freiraumgestaltung auf die verbleibenden Wassersport-, Angel-, Gastronomie- und Fahrgastschifffahrts-Einrichtungen auf der Landzunge und entlang des Bahndamms
- Umgestaltung und Einbeziehung der Freiräume des Winterlagers der Fahrgastschifffahrt in die Freiraumkonzeption der "Grünen Promenade" mit dem Ziel, diese Flächen außerhalb der Zeiten der Bootslagerung als Grünanlage und öffentlichen Freiraum nutzbar zu machen
- Herstellung einer gesicherten Erschließung des Sportfischervereins
- Beteiligung der Öffentlichkeit in der Planungs- und Realisierungsphase
Grundlage der Planungszielsetzungen ist das allgemeine Zielkonzept des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Hafen-/Bahnflächen der Stadt Mölln (ISEK Hafen-/Bahnflächen) aus 2021. Diese ist auf der Homepage der Stadt Mölln einsehbar.
Sofern mehr als fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften - die einen Teilnahmeantrag abgegeben haben - in einem ersten Schritt anhand der unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 genannten Eignungskriterien auf Grundlage der unter den vorgenannten Ziffern der EU-Auftragsbekanntmachung geforderten Eignungsnachweise als geeignet bewertet werden, erfolgt in einem zweiten Schritt eine Bewertung anhand der nachfolgend dargestellten Teilnahmebegrenzungskriterien/Auswahlkriterien. Hierbei werden Punkte vergeben. Die Anzahl der Punkte, die im Rahmen der Bewertung der Teilnahmeanträge von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften erreicht werden, ist dann entscheidend dafür, welche Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und damit an der zweiten Phase des Vergabeverfahrens (Angebots- und Verhandlungsphase) teilnehmen können. Es werden die fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl aufgefordert. Besteht Punktgleichheit auf Rang fünf, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmerzahl gemäß § 75 Abs. 6 VgV unter den Bewerbern mit gleicher Punktzahl zu losen.
Teilnahmebegrenzungskriterium - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Maximal 30 Punkte erreichbar.
Bewertet wird der Umsatz entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen). Maßgeblich für die Bewertung ist der gemittelte Umsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Die Berechnung der Punktzahl erfolgt nach Interpolation. Die volle Punktzahl (30 Punkte) erhält die Bewerbung mit dem höchsten Umsatz. Die gemittelten Umsätze aus den übrigen Bewerbungen werden im Verhältnis zur Abweichung vom höchsten gemittelten Umsatz proportional geringer mit Punkten bewertet. Es erfolgt eine Rundung auf volle Zahlen. Beispiel: Ein Bewerber mit 10% weniger gemitteltem Umsatz als der Bewerber mit dem höchsten anerkannten gemittelten Umsatz erhält 10% weniger Punkte und erreicht somit 27 Punkte.
Teilnahmebegrenzungskriterium - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Insgesamt maximal 70 Punkte erreichbar.
Unterkriterium 1 - Anzahl der Ingenieure/Architekten mit einer Büro-/Firmenzugehörigkeit von mindestens 3 Jahren.
Maximal 10 Punkte erreichbar.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 1
10 Punkte - ab 2 Ingenieure
5 Punkte - 1 Ingenieur
0 Punkte - keine Angaben oder weniger als 1 Ingenieur/Architekten
Unterkriterium 2 - Anzahl der Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z.B. Dipl.-Ing Landschaftsarchitektur, Bachelor/Master of Landscape Architecture) sowie technische Mitarbeiter (z.B. technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen).
Maximal 10 Punkte erreichbar.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 2
10 Punkte - >5 Mitarbeiter
5 Punkte - 3-4 Mitarbeiter
0 Punkte - 1-2 Mitarbeiter
Unterkriterium 3 - Referenzen für realisierte vergleichbaren Leistungen entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) mindestens Lph 1-8 für Freianlagen mit naturräumlicher und artenschutzrechtlicher Bedeutung.
Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten sechs Jahren. Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen.
Maximal 30 Punkte erreichbar.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 3
30 Punkte - >3 Referenzen
15 Punkte - 3 Referenzen
7 Punkte - 2 Referenzen
0 Punkte - 1 Referenz
Unterkriterium 4: Qualifikation der Projektleitung
Maximal 20 Punkte erreichbar.
Bewertet werden die berufliche Qualifikation und Erfahrung der Person, die für das Erbringen der Leistung als Projektleitung vorgesehen ist. Maßgeblich für die Bewertung ist das Vorliegen einer ausreichenden beruflichen Qualifikation der Projektleitung und die Berufserfahrung der Projektleitung nach Erlangen eines einschlägigen Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z.B. Dipl.-Ing Landschaftsarchitektur, Bachelor/Master of Landscape Architecture) in Jahren.
Die berufliche Qualifikation ist ausreichend, wenn eine Eintragung in die Liste der entsprechenden Architekten- und Ingenieurkammer bzw. Berufs- oder Handelsregister des Heimatstaates vorliegt.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die genannte fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 4
20 Punkte - Projektleitung mit Qualifikation, Berufserfahrung > 7 Jahre
10 Punkte - Projektleitung mit Qualifikation, Berufserfahrung > oder gleich 4 Jahre
0 Punkte - Projektleitung ohne Qualifikation für die geforderten Planungsleistungen oder weniger als 4 Jahren Berufserfahrung
Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:
Bei Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 1-3 und ein Teil der vorgesehen besonderen Leistungen beauftragt, die weiteren Leistungsphasen 4-9 sowie die weiteren vorgesehen besonderen Leistungen sollen optional in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen beauftragt werden.
Der Abruf einer oder mehrerer weiterer Leistungsstufen erfolgt nach Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse, behördlicher Zustimmungen und Fördermittelbescheide. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 4-9 sowie den vorgesehen besonderen Leistungen bzw. weiterer Leistungsstufen und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eintragung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Aufgabe benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die jeweilige Liste der entsprechenden Architekten-/ Ingenieurkammer bzw. Berufs- oder Handelsregister.
Alternativ für den Fall, dass in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist:
Eigenerklärung, dass ein Diplom, Prüfungszeugnis oder ein sonstiger Befähigungsnachweis des / der vom Bewerber für die Durchführung der ausgeschriebenen Aufgabe benannten verantwortlichen Berufsangehörigen vorliegt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
1. Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, Alternativ, wenn die aktuelle Versicherung der geforderten Höhe nicht entspricht:
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
2. Eigenerklärung des Bewerbers und im Fall einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert mit folgenden Angaben: Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; einschließlich Angabe des Durchschnitts über die drei Jahre.
Zu 1: : Mindestanforderung für die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssummen von EUR 5 Mio. für Personenschäden und EUR 1 Mio. für sonstige Schäden. Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis des bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
1. Eigenerklärung zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Mitarbeitenden insgesamt (einschl. Führungskräfte) sowie aufgeteilt nach Führungskräften, Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und Personen mit sonstigem Abschluss.
2. Angaben und Unterlagen zum Projektteam (Namen, jeweilige Zuständigkeiten, Berufserfahrung in Jahren, für Projektleitung und stellv. Projektleitung auch Lebensläufe sowie Angaben zu einschlägigen Erfahrungen der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung in Form von persönlichen Referenzen)
3. Angaben zu vergleichbaren Referenzen (jeweils bezogen auf die Leistungsbilder) aus den letzten höchstens sechs Jahren.
4. Angaben zur Verfügbarkeit geforderter technischer Ausstattung.
Zu 3: Mindestanforderung: Eine wertbare Referenz für vergleichbare realisierte Leistungen gem. Ausschreibung der letzten sechs Jahre (maßgeblich: Abschluss der Leistungen der Lph 8 gem. HOAI)
Zu 4: Mindestens gefordert wird neben der Standardausstattung des Büros mit zeitgemäßer EDV-Technik, einschließlich der entsprechenden Bürosoftware (Office) - die neben dem Datenaustausch im PDF Format auch einen Datenaustausch im DOC Format, im XLS Format und im MPP Format (Terminplanung) ermöglichen -, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über die nachfolgend aufgeführte technische Ausstattung verfügt: Mindestens ein CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF-Format bzw. das DWG-Format gewährleistet. Eine Verfügbarkeit durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist auch gegeben, wenn die geforderte Ausstattung angemietet wird, sofern deren Bedienung durch Personal des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist.
vgl. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung im Teilnahmeantrag
Landschaftsarchitekt*in (in EWR-Mitgliedstaaten und Schweiz)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verfahrensanforderungen zu gewährleisten:
Kommunikation mit der Vergabestelle sind ausschließlich über die verwendete Vergabeplattform zu führen. Mündliche, persönliche oder auch Anfragen per E-Mail sind unzulässig. Dies gilt auch für die unter Ziffer I bezeichnete E-Mailadresse. Diese darf zur Kommunikation nur verwendet werden, wenn es technische Probleme mit der Verwendung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y936932
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.