SKH Rodewisch, B22, Neubau 2 Psychiatriestationen, 21O90123-1 Referenznummer der Bekanntmachung: 21O90123
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sib.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
SKH Rodewisch, B22, Neubau 2 Psychiatriestationen, 21O90123-1
SKH Rodewisch, B22, Neubau 2 Psychiatriestationen
Tiefbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
SKH Rodewisch, B22, Neubau 2 Psychiatriestationen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lengenfeld
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08485
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Tiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lengenfeld
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08485
Land: Deutschland
Bei den im 1. Nachtrag vereinbarten Leistungen handelt es sich um Mengenmehrungen gem. § 2 Abs. 3 VOB/B sowie um geänderte und zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B § 2 Abs. 5 und 6, welche sich aus den Erfordernissen des Erdbaus ergeben. Bei der Herstellung von Gräben für die Entwässerungsleitungen wurden bestehende Abwasserrohre gefunden und mussten entfernt werden. Weitere Mengenmehrungen ergaben sich aus den Geländeregulierungsmaßnahmen sowie aus zusätzlich notwendigen Kernbohrungen. Der Durchmesser der Regenwasserrohre musste aus hydraulischen Gründen geändert werden. Diese Leistungen konnten im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden.
Bei den im 1. Nachtrag vereinbarten Leistungen handelt es sich um Mengenmehrungen gem. § 2 Abs. 3 VOB/B sowie um geänderte und zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B § 2 Abs. 5 und 6, welche sich aus den Erfordernissen des Erdbaus ergeben. Bei der Herstellung von Gräben für die Entwässerungsleitungen wurden bestehende Abwasserrohre gefunden und mussten entfernt werden. Weitere Mengenmehrungen ergaben sich aus den Geländeregulierungsmaßnahmen sowie aus zusätzlich notwendigen Kernbohrungen. Der Durchmesser der Regenwasserrohre musste aus hydraulischen Gründen geändert werden. Diese Leistungen konnten im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden.