Neubau des Feuerwehrhauses in Bad Bramstedt - Projektsteuerung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Bramstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-bramstedt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bad-bramstedt.de/Stadtportal/Ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Feuerwehrhauses in Bad Bramstedt - Projektsteuerung
Die Stadt Bad Bramstedt möchte ein neues Feuerwehrhaus errichten und schreibt hierfür die Projektsteuerungsleistung aus.
24576 Bad Bramstedt
Die Stadt Bad Bramstedt beabsichtigt, für ihre freiwillige Feuerwehr (Hauptamtliche Wachabteilung und Löschgruppe) ein neues Feuerwehrhaus zu errichten.
Der Neubau soll in der Hamburger Straße in Bad Bramstedt errichtet werden. Das für das neue Feuerwehrhaus zur Verfügung stehende Grundstück hat eine Fläche von ca. 8.500 m2. Das Wettbewerbsgrundstück ist derzeit mit mehreren Gebäuden bebaut. Auf den nördlichen Teilflächen befinden sich Wohnhäuser die nicht mehr genutzt werden. Die südliche Teilfläche wurde in der Vergangenheit durch ein Autohaus genutzt. Die Nutzung wurde bereits aufgegeben, die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt. Auf Teilflächen der Flurstücke bestehen Nadelgehölze.
Der Neubau des Feuerwehrhauses wird mit öffentlichen Mitteln des Landes Schleswig-Holstein teilfinanziert. Der Baubeginn ist ca. vorgesehen für Oktober 2023. Die Auftraggeberin beauftragt aktuell im Anschluss an einen Realisierungswettbewerb die Objekt- und Landschaftsplanung. Weitere Fachplanungsleistungen werden danach vergeben.
Der Neubau für die Feuerwehr soll Raum für 16 Stellplätze Größe 2 zuzüglich Werkstatt- und Waschhalle sowie die erforderlichen Funktions- und Nebenräume bieten. Das Konzept des Feuerwehrhauses wurde in einem wettbewerblichen Verfahren ermittelt. Das Gebäude soll aufgrund des Siegerkonzepts aus einem länglichen Gebäudekomplex bestehen. Es wird ein Erdgeschoss, ein 1. Obergeschoss und zu Teilen ein 2. Obergeschoss haben.
Mit dieser Ausschreibung sollen Projektsteuerungsleistungen für den Bau des Feuerwehrhauses beauftragt werden. Die Leistung umfasst die Projektstufen 1-5 nach Heft Nr. 9, § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienbranche des AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung). Dies bezieht sich daher insbesondere auf folgende Leistungen:
- Projektstufe 1: Projektvorbereitung.
- Projektstufe 2: Planung
- Projektstufe 3: Ausführungsvorbereitung
- Projektstufe 4: Ausführung
- Projektstufe 5: Projektabschluss
Innerhalb jeder Projektstufe sollen die Handlungsbereiche A-E erbracht werden:
- Handlungsbereich A: Organisation, Information, Koordination und Dokumentation.
- Handlungsbereich B: Qualitäten und Quantitäten.
- Handlungsbereich C: Kosten und Finanzierung.
- Handlungsbereich D: Termine, Kapazitäten und Logistik.
- Handlungsbereich E: Verträge und Versicherungen.
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Zunächst wird der Auftrag für die Projektstufe 1 erteilt. Die Projektstufen 2-5 werden stufenweise beauftragt, sobald die jeweils vorhergehende Projektstufe erfüllt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerungsleistung Feuerwehrhaus Bad Bramstedt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der obengenannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html