Entwässerungsanlagen (22E00230 - 22040024 LaZuF NMS / Neubau Haus 5) Referenznummer der Bekanntmachung: 22E00230 - 22040024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwässerungsanlagen (22E00230 - 22040024 LaZuF NMS / Neubau Haus 5)
Bau von Blockrigolen und Kanalsanierung in der Bestandsliegenschaft
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge
Haart 148
24539 Neumünster
Bau von Blockrigolen und Kanalsanierung in der Bestandsliegenschaft
- Neubau von rd. 700 m RW-Haltungen PP DN 150
- Neubau von rd. 225 m RW-Haltungen PP DN 200
- Neubau von rd. 135 m RW-Haltungen PP DN 300
- Neubau von rd. 100 m SW-Haltungen PP DN 150
- Neubau von 7 Regenwasservorbehandlungsanlagen DN 400
- Neubau von 10 St. Blockrigolen zur RW-Versickerung
- Neubau von 5 St. Hebeanlagen
- Neubau von 4 St. Beton RW-Schacht DN 1000, als Sandfang
- Neubau von 35 St. Beton RW-Schacht DN 1000,
- Neubau von 5 St. Beton SW-Schächte DN 1000
- 28 St. Straßenabläufe erneuern
- ca. 250 m Haltung bis DN 200 verdämmen
SW-Kanalsanierung
- 16 Schachtsanierungen
- 16 Kopflöcher (T bis 4,00 m), bis DN 250
- ca. 70 m Schlauchliner DN 150
- ca. 115 m Schlauchliner DN 250
- ca. 135 m bogengängiger Schlauchliner DN 150
- ca. 40 m bogengängiger Schlauchliner DN 250
- Neubau von 3 St. Betonschächten DN 1000, Einbau in Bestandshaltungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entwässerungsanlagen (22E00230 - 22040024 LaZuF NMS / Neubau Haus 5)
Ort: Büdelsdorf
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an [gelöscht] zu richten.
Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.e-vergabesh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter dem jeweiligen Vergabeverfahren
veröffentlicht. Angebote sind je nach Vorgabe in den Vergabeunterlagen elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen.
- Soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll.
- Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein
müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]