Data-Logging Package for ReLaX Referenznummer der Bekanntmachung: EUVV2301
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hzdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Data-Logging Package for ReLaX
Lieferung eines Data-Logging-Pakets für ReLaX.
European XFEL GmbH
Holzkoppel 4
22869 Schenefeld
Germany
Implementierung einer Datenprotokollierungsfunktion und Hardware-Upgrade des
Steuerbefehlssystems (CCM) des ReLaX-Lasersystems (Hersteller Amplitude) einschließlich:
1) Data Logging Suite - Datenerfassung für Laserparameter
2) Hardware-Upgrade auf eine serverbasierte Architektur, die die Datenprotokollierung und einen höheren Durchsatz bewältigen kann
3) Integration der XFEL trainID in die Datenerfassung von ElliOOs
4) TANGO-Brücke zu ElliOOs
5) Rack mit erweiterten Eingängen für neue Interlocks von der XFEL
Abschnitt IV: Verfahren
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Das ReLaX-Lasersystem wurde in 2016 bei Amplitude Technologies beschafft (Bestellung 4640023358, Vergabeverfahren EUVV1604). Dieser Laser ist in der Lage,
einfach durch den Druck des Lichts Elektronen nahe an der Lichtgeschwindigkeit zu
beschleunigen und damit ein relativistisches Regime für die Elektronenbewegung zu erreichen. Der ReLaX-Laser ist ein handelsübliches 300 TW Titanium Sapphire Lasersystem mit einer Pulsdauer von nur 25 fs. Zwecks engerer Anbindung und Integration in der EUXFEL Infrastruktur muss das vorhandene ReLaX Laser-System erweitert werden. Hierfür bedarf es einer Implementierung einer Datenprotokollierungsfunktion und eines Hardware-Upgrades des Steuerbefehlssystems (CCM) des 2016 von der Fa. Amplitude gekauften ReLaX-Lasersystems bei HiBEF.
Auftragnehmer des ursprünglichen Auftrages ist Amplitude (Bestellung 4640023358, Vergabeverfahren EUVV1604). Bei der zu beauftragenden Leistung handelt es sich um eine Erneuerung/Aktualisierung und Erweiterung der IT Infrastruktur/Hardware/Control-Software des vorhandenen ReLaX-Lasersystems zwecks engerer Anbindung und Integration in die EuXFEL Infrastruktur, welche ein Vorhandensein des ReLaX-Lasersystem bedingen und voraussetzen. Die von der Fa. Amplitude angebotene Lösung zur Anbindung und Integration in der EUXFEL Steuersoftware berücksichtigt die Besonderheiten und Komplexität sowohl des bereits installiertes Lasersystem (ReLax) als auch der an dem EuXFEL vorhandenen technischen Rahmenbedingungen bzw. Infrastruktur und ist daher maßgeschneidert. Im Rahmen der Leistungserbringung muss sichergestellt sein, dass alle Anschlüsse und Softwareprotokolle der Systemsteuerung, Systemüberwachung und der Sicherheitsarchitektur fachgerecht und effizient in die bestehende Kontrollplattform auf der EuXFEL-Seite integriert werden. Damit dies der Fall ist, muss man vollen Zugang zum Quellcode der Steuerungssoftware des Lasersystems haben. Da die Fa. Amplitude im Besitz des geistigen Eigentums für die Software und der Steuerungsplattform ist, hat eine Drittpartei keinen Zugang zum Quellcode sowie zu allen technischen Details der Steuerungsplattform. Somit ist der korrekte Zugriff auf die Steuerungskomponenten sowie die Erweiterung des Softwarearchitektur nur der Fa. Amplitude möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Data-Logging Package for ReLaX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: PESSAC
NUTS-Code: FR France
Postleitzahl: 33600
Land: Frankreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde der fiktive Wert 0,01 EUR eingetragen.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]