Sicherheitsdienstleistungen in städtischen Gemeinschaftsunterkünften
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen in städtischen Gemeinschaftsunterkünften
Die Landeshauptstadt Kiel, Amt für Wohnen und Grundsicherung, benötigt Dienstleistung zur Durchführung von Objekt- und Personenschutz in Form von Bewachungs- und Sicherheitsdiensten in derzeit 6 städtischen Gemeinschaftsunterkünften.
Los 1 Schusterkrug
Schusterkrug 25, 24159 Kiel
In der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber*innen, Schusterkrug 25, 24159 Kiel können bis zu 1.280 Personen auf Weisung des Amtes für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Flüchtlinge und Spätaussiedler der Landeshauptstadt Kiel beherbergt werden. Für die Betreuung der Untergebrachten Personen sind nach Weisung der Landeshauptstadt Kiel derzeit zwei Betreuungsträger zuständig. Aktuell ist die Unterkunft nicht voll ausgelastet, eine höhere Auslastung ist absehbar.
Die Unterkunft besteht derzeit aus 16 Gebäuden, die z.T. weitläufig auf dem Gelände verteilt sind. Für die Durchführung der Sicherheitsdienste werden die Gebäude in noch festzulegende Arreale zusammengefasst, die in die Zuständigkeit der verschiedenen Teams zu verschiedenen Einsatzstärken fallen.
1. Der Einsatz erfolgt Montag – Sonntag, 24 Stunden
2. Der Einsatz der Sicherheitskräfte ist mit folgender Personalstärke geplant:
montags - freitags 08:00 Uhr – 16:00 Uhr 8 Personen
montags – freitags 16:00 Uhr – 08:00 Uhr 10 Personen
samstags – sonntags,
feiertags 00:00 Uhr – 24:00 Uhr 10 Personen
Einsatzumfang: rd. 6.050 Stunden pro Monat.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der Auftraggeberin (AG) der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres kündigt. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 3x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (bis zum 30.06.2027) hinaus erfolgt nicht.
Los 2 Arkonastraße
Herthastraße 5-7, 24106 Kiel
In der Gemeinschaftsunterkunft Arkonastraße 1 / Herthastraße 5-7, 24106 Kiel können bis zu 1.100 Personen auf Weisung des Amtes für Wohnen und Grundsicherung der Landeshauptstadt Kiel beherbergt werden.
Der Kreis der untergebrachten Personen umfasst sowohl Alleinstehende und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Familien, Ehepaare und gleichgeschlechtliche Partnerschaften, bei denen es sich sowohl um Deutsche aber auch um Menschen mit Migrationshintergrund, Roma und Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine handeln kann. Diese Aufzählung kann, da sie veränderbaren Bedingungen unterliegt, nicht abschließend definiert werden. Aktuell ist in der Gemeinschaftsunterkunft Arkonastraße 1 / Herthastraße 5 -7 keine Unterbringung von Asylbewerber*innen geplant.
Sprachprobleme sowie Unterschiede in der sozialen und kulturellen Herkunft können das Zusammenleben in der Unterkunft erschweren. Die Notwendigkeit des Einsatzes eines Ordnungs- und Sicherheitsdienstes ergibt sich aus den Besonderheiten der unterzubringenden Personenkreise. Die einzelnen Personenkreise werden von verschiedenen durch die Landeshauptstadt Kiel beauftragten Betreuungsträgern betreut.
Die Gemeinschaftsunterkunft verteilt sich auf mehrere Gebäude in zwei Liegenschaften, die miteinander verbunden sind. Eine einheitliche Bestreifung ist aufgrund der räumlichen Gegebenheiten und der Nutzungsform erforderlich. Die Unterbringung in der Arkonastraße 1 erfolgt in zwei Gebäuden sowie in der auf dem Gelände errichteten Containerunterkunft, in der wohnungslose Frauen untergebracht sind. Gebäude A in der Arkonastraße beherbergt wohnungslose Familien, während in Gebäude B Menschen mit Migrationshintergrund unter-gebracht sind. Im Zuge der Ukraine-Krise wurden in beiden Gebäuden schutzbedürftige Personen aus der Ukraine aufgenommen. In dem Gebäude der Herthastraße 5-7 sind aus-schließlich schutzbedürftige Personen aus der Ukraine untergebracht.
1. Der Einsatz erfolgt Montag – Sonntag, 24 Stunden
2. Der Einsatz der Sicherheitskräfte ist mit folgender Personalstärke geplant:
montags - freitags 08:00 Uhr – 16:00 Uhr 4 Personen
montags – freitags 16:00 Uhr – 08:00 Uhr 6 Personen
samstags – sonntags,
feiertags 00:00 Uhr – 24:00 Uhr 6 Personen
Einsatzumfang: rd. 4.050 Stunden pro Monat.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der Auftraggeberin (AG) der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres kündigt. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 3x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (bis zum 30.06.2027) hinaus erfolgt nicht.
Los 3 Gildeplatz
Poggendörper Weg 30c, 24149 Kiel
In der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber*innen, Poggendörper Weg 30c, 24149 Kiel können bis zu 100 Personen in Wohncontainern auf Weisung des Amtes für Wohnen und Grundsicherung der Landeshauptstadt Kiel, Abteilung Flüchtlinge und Spätaussiedler beherbergt werden. Für die Betreuung der untergebrachten Personen ist nach Weisung der Landeshauptstadt Kiel ein Betreuungsträger zuständig.
1. Der Einsatz erfolgt Montag – Sonntag zu folgenden Einsatzzeiten:
Montag – Freitag: 00:00 Uhr – 08:00 Uhr und 16:00 Uhr – 24:00 Uhr
Samstag – Sonntag sowie
an Feiertagen: 00:00 Uhr – 24:00 Uhr
mit einer Personalstärke von 2 Personen je Schicht
Einsatzumfang: rd. 1.130 Stunden pro Monat.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der Auftraggeberin (AG) der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres kündigt. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 3x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (bis zum 30.06.2027) hinaus erfolgt nicht.
Los 4 Deliusstraße
Deliusstraße 2, 24114 Kiel
In der Dienststelle Deliusstraße werden die Bedarfe der zugewiesenen Asylbewerber*innen bearbeitet und Leistungen ausgezahlt. Leistungsberechtigte Personen werden während der Öffnungszeiten und zu den Zahltagen vorstellig. Aus den Öffnungszeiten und den Zahltagen ergibt sich die Einsatzzeit und Personalstärke der Sicherheitskräfte. Für den Fall, dass sich durch einen Umzug im Kieler Stadtgebiet die Adresse ändert, wird der Ordnungs- und Sicherheitsdienst auf die neue Adresse übertragen.
1. Der Einsatz erfolgt an den Arbeitstagen Montag – Freitag
2. Der Einsatz der Sicherheitskräfte ist mit folgender Personalstärke geplant:
Montag 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr 4 Personen
Dienstag 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr 4 Personen
Mittwoch 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr 2 Personen
Donnerstag 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr 4 Personen
Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr 2 Personen
Davon abweichend ist an den Zahltagen (die jeweils zwei letzten Arbeitstage im Monat) folgender Einsatz geplant:
Zahltage 8:00 Uhr bis 13:30 Uhr 4 Personen
Einsatzumfang: rd. 340 Stunden pro Monat.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der Auftraggeberin (AG) der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres kündigt. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 3x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (bis zum 30.06.2027) hinaus erfolgt nicht.
Los 5 Königsweg
Königsweg 80, 24114 Kiel
In der Gemeinschaftsunterkunft Königsweg 80, 24114 Kiel werden seit 2022 schutzbedürftige Personen aus der Ukraine untergebracht. Für die Betreuung der untergebrachten Personen ist nach Weisung der Landeshauptstadt Kiel ein Betreuungsträger zuständig. In dieser Unterkunft ist ein Pförtnerdienst erforderlich.
1. Der Einsatz erfolgt
Montag – Freitag: 00:00 Uhr – 08:00 Uhr und 15:00 Uhr – 24:00 Uhr
Samstag, Sonntag sowie
an Feiertagen: 00:00 Uhr – 24:00 Uhr
Mit einer Personalstärke von 1 Person je Schicht.
Einsatzumfang: rd. 585 Stunden pro Monat.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der Auftraggeberin (AG) der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres kündigt. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 3x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (bis zum 30.06.2027) hinaus erfolgt nicht.
Los 6 Düvelsbek
Feldstraße 111, 24105 Kiel
In der Gemeinschaftsunterkunft Düvelsbek, Feldstraße 111, 24105 Kiel werden seit 2022 schutzbedürftige Personen aus der Ukraine untergebracht. Für die Betreuung der untergebrachten Personen ist nach Weisung der Landeshauptstadt Kiel ein Betreuungsträger zuständig. In dieser Unterkunft ist ein Pförtnerdienst erforderlich.
1. Der Einsatz erfolgt
Montag – Sonntag: 00:00 Uhr –24:00 Uhr
mit einer Personalstärke von 1 Personen je Schicht
Einsatzumfang: rd. 730 Stunden pro Monat.
2. Preisangaben:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der Auftraggeberin (AG) der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres kündigt. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 3x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (bis zum 30.06.2027) hinaus erfolgt nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV. Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Nachweis der Erlaubnis der Bewachungstätigkeit des Unternehmers (Gewerbeerlaubnis nach §34 a der Gewerbeordnung (GewO))
3. Eigenerklärung über die Anmeldung im Bewacherzentralregister.
4. Eigenerklärung/ Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Weitere Angaben dazu unter dem Punkt 7 in der Leistungsbeschreibung Haftpflicht, Schadensersatz, Versicherung.
5. Eigenerklärung/ Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Weitere Angaben dazu unter dem Punkt 7 in der Leistungsbeschreibung Haftpflicht, Schadensersatz, Versicherung.
6. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart (Gebiet Sicherheitsdienstleistung), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Jahre (2020 - 2022).
7. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für das Vorjahr.
8. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger für das Vorjahr.
9. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
9a. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
10. Erklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen maximal 6 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2020 - 2022) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der Sicherheitsdienstleistungen unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
11. Nachweis der Zertifizierung nach DIN 77200 oder gleichwertige Nachweise.
12. Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertige Nachweise.
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Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3 Zusätzliche Angaben.
13. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
14. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 20. März 2023 an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage- und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
15. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechts-form, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung)
16. Angebotsschreiben mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
17. Ausgefülltes Preisblatt pro Los.
18. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis pro Los.
19. Ausgefülltes Kalkulationsblatt pro Los.
20. Nachweis Objektbesichtigung für die Lose 1-2.
21. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 20.000 Euro (Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 - VGSH (GVOBl. Schl.-H. v. 28.02.2019, S. 40)).
22. Konzept gem. Bewertungsmatrix.
23. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
24. Eigenerklärung, das die vollständigen Daten des eingesetzten Personals eine Woche vor Auftragsbeginn gem. der Leistungsbeschreibung im Punkt 7.1 auf Auftraggeberin vorgelegt werden.
25. Für die Geschäftsführung: Eigenerklärung, dass das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis frei von Einträgen ist.
26. Für die Geschäftsführung: Eigenerklärung, dass keine geschäftsführend verantwortlich handelnde bzw. keine betriebsinhabende Person rechtskräftig verurteilt ist.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]