Rahmenvertrag zur Lieferung von Elektrizitätszählern - für Direktmessung, mME nach MsbG Referenznummer der Bekanntmachung: 2215042
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04277
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.netz-leipzig.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von Elektrizitätszählern - für Direktmessung, mME nach MsbG
Lieferung von ca. 35.000 Zählern pro Jahr.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Die veranschlagte Liefermenge beträgt ca. 210.000 Stück für die Vertagslaufzeit von 2 Jahren und der optionalen 2-maligen Vertragsverlängerung von jeweils 2 Jahren.Lieferumfang:- Die Lieferung erfolgt Frei Haus ab 5.000 EUR netto Auftragswert.- Die Lieferung erfolgt 6 Wochen nach Abstimmung der Sollmerkmalliste und 4 Wochen von Auftragserteilung (Einzelabruf) bis zur Lieferung.Zusätzliche Anforderungen an den Zähler:- Jeder Zähler ist durch eine eindeutige vom Auftraggeber festgelegte Eigentumskennzeichnung und Nummerierung zu kennzeichnen und mit Barcode zu versehen.- Der Aufdruck des Barcodes auf dem Zähler muss durch handelsübliche Barcodescanner lesbar sein.- Bei Anlieferung der Zähler ist an der Außenseite jeder Palette ein Lieferschein mit allen in der Palette befindlichen Gerätenummern als Barcode mitzuliefern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90459
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.