Ausschreibung Gebäudereinigung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mittelangeln
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24986
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-mittelangeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Gebäudereinigung
Das Amt Mittelangeln hat im Namen und für Rechnung des Schulverbandes Mittelangeln bzw. der Gemeinde Sörup die Unterhalts- und Grundreinigung sowie die Glasreinigung in Schulen und Turn-/ Sporthallen des Schulverbandes Mittelangeln und die Unterhaltsreinigung im Bürgerhaus Sörup in einem offenen Verfahren gemäß § 15 VgV vergeben. Die Vergabe erfolgte nach Auftragslosen wie nachfolgend beschrieben.
Unterhalts- und Grundreinigung (Schulverband Mittelangeln)
Gemeinde Mittelangeln mit den Ortteilen Satrup, Großsolt, Husby und Gemeinde Sörup
Unterhalts- und Grundreinigung in den Gebäuden
- Schulzentrum Satrup (Bauteil 9)
- Regenbogenschule
- Grundschule Großsolt
- Grundschule Husby
- Turnhalle Husby
- Südensee Schule
- Astrid-Lindgren-Schule
- Großsporthalle und Turnhalle Sörup
- JUZ Sörup in der ALS
Gesamtfläche ca. 17.709 m²
Glasreinigung (Schulverband Mittelangeln)
Gemeinde Mittelangeln mit den Ortteilen Satrup, Großsolt, Husby und Gemeinde Sörup
Glas- und Rahmenreinigung in den Gebäuden
- Schulzentrum Satrup (Bauteil 9)
- Regenbogenschule
- Grundschule Großsolt
- Grundschule Husby
- Turnhalle Husby
- Südensee Schule
- Astrid-Lindgren-Schule
- Großsporthalle und Turnhalle Sörup
- JUZ Sörup in der ALS
Gesamtfläche Glas / Fenster ca. 8.247 m²
Unterhalts- und Grundreinigung (Bürgerhaus der Gemeinde Sörup)
Gemeinde Sörup
Unterhalts- und Grundreinigung im Bürgerhaus der Gemeinde Sörup
Gesamtfläche ca. 773 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung (Schulverband Mittelangeln)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung (Schulverband Mittelangeln)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24539
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung (Bürgerhaus der Gemeinde Sörup)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rendsburg
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24748
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer_node.html
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Eine Prüfung und Bearbeitung von Nachprüfungsanträgen, die an Tagen der Erreichbarkeit nicht bis 14.30 Uhr eingehen, kann nicht gewährleistet werden.
Eine Vergabekammer darf nicht beraten und keine Rechtsauskunft erteilen.
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax) oder über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) bzw. das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Das Übersenden einer einfachen E-Mail ist nicht ausreichend!