Dienstfahrradleasing
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstfahrradleasing
Die NBank beabsichtigt, ein Angebot zum Dienstfahrrad-Leasing für Beschäftigte einzuführen.
Hannover
Im Rahmen einer Dienstfahrradüberlassung stellt der Auftraggeber seinen bestellberechtigten Beschäftigten auf Wunsch ein Fahrrad gemäß § 63a Straßenverkehrs-Zulassungsordnung zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Zusätzlich soll die Möglichkeit bestehen, leasingfähiges Zubehör zu bestellen. Leasingfähig sind etwaige Zusatzleistungen des Leasinggebers und fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör.
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Dem Auftraggeber sollen alle Leistungen wie Leasing und Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen wie Wartung/Reparatur sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse zur Verfügung gestellt werden.
Der Leasing-Anbieter koordiniert diese Beziehungen und Leistungen oder nutzt dafür einen Partner und sorgt für die kontinuierliche Leistungserbringung.
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Das Leasingangebot muss Fahrräder umfassen, die einschließlich des leasingfähigen Zubehörs den Wert in Höhe von 750,00 Euro brutto nicht unterschreiten und den Wert in Höhe von 7.000,00 Euro brutto nicht überschreiten. Maßgeblich für den Preis des Fahrrads ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers einschließlich der Umsatzsteuer.
Pro berechtigten Beschäftigten können zwei Fahrräder zur Verfügung gestellt werden.
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Um ein attraktives und vielseitiges Angebot sowie einen wohn- und dienstortnahen Service für die Mitarbeitenden sicherstellen zu können, muss der Auftragnehmer ein umfangreiches Händlernetz in Niedersachsen nachweisen. Im Stadtgebiet Hannover sind mindestens drei und in der Region Hannover mindestens fünf Fahrradhändler ansässig. Hiermit wird sichergestellt, dass Beschäftigte eine angemessene Auswahl an Fahrrädern bei einem Händler in Augenschein nehmen und testen können sowie Beratung bei der Auswahl des Fahrrades und Zubehörs erhalten.
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Mindestvoraussetzung im Service ist grundsätzlich für jeden Einzelleasingvertrag die jährliche Überprüfung gemäß Unfallverhütungsvorschriften, die zur Verkehrssicherheit vom durchführenden Händler zu dokumentieren und im Online-Portal bereitzustellen ist. Sofern vom Hersteller vorgesehen, beinhaltet diese auch ein Softwareupdate. Die Beschäftigten werden angehalten beim ausliefernden Fahrradhändler auch Wartungen und Reparaturen durchzuführen.
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Der Auftragnehmer ist für sämtliche Leistungen im Rahmen des Dienstfahrrad-Leasings zuständig. Dies beinhaltet den gesamten Prozess von Anfrage, über Durchführung bis zur Beendigung der Einzelleasingverträge, etwaige Schadensfallabwicklung und Geltendmachung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen sowie ggf. Abwicklung der Übernahme von Fahrrädern nach Beendigung des Einzelleasingvertrages inkl. Abführung der Pauschalversteuerung.
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Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber für die gesamte Abwicklung des Leasingprozesses ein kostenloses Online-Portal zur Verfügung, welche sämtlichen Leistungen digital ermöglicht. Das Online-Portal ist anwenderfreundlich gestaltet, browserbasiert und entspricht datenschutzrechtlichen sowie sicherheitstechnischen Anforderungen an Onlineanwendungen (BITV-konform). Es ist auf eine datenschutzfreundliche Einstellung zu achten. Die Konzepte „Privacy by Design“ und „Privacy by default“ sind verpflichtend und nachzuweisen. Ferner muss eine Optimierung für den Browser „Microsoft Edge“ vorliegen, da der Auftraggeber diesen Browser standardmäßig verwendet. Es sollten nach Möglichkeit keine Plugins notwendig sein, um das Online-Portal vollumfänglich nutzen zu können. Zudem ist eine optimierte Darstellung auf mobilen Endgeräten („Responsive Webdesign“) wünschenswert.
Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt ab dem 08. Februar 2023 über einen Zeitraum von 24 Monaten bis zum 07. Februar 2025. Es besteht eine zweimalige Option auf einseitige Verlängerung durch den Auftraggeber, um jeweils weitere 12 Monate, bis maximal 07. Februar 2027.
Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der Rahmenvereinbarung schriftlich mit, ob diese verlängert wird.
Die Vertragslaufzeit der Einzelleasingverträge beträgt 36 Monate. Die Einzelleasingverträge können bis zum letzten Tag der Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden. Alle in der Rahmenvereinbarung enthaltenen Leistungen, sind bis zur Beendigung des letzten Einzelleasingvertrages zur Verfügung zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstfahrradleasing
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt/Aisch
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 91413
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]3
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]