Fachbegleitung Lebendige Zentren Förderprogramm Referenznummer der Bekanntmachung: LZP02/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Taucha
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.taucha.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachbegleitung Lebendige Zentren Förderprogramm
Dem Programmbeauftragten obliegt die Mitwirkung bei der Organisation, Koordinierung und Steuerung aller mit der Abwicklung des Programms zusammenhängenden Fragen im LZP-Programmgebiet „Zentrale Kernstadt“ in Taucha. Der Programmbeauftragte unterstützt die Stadtverwaltung Taucha in allen Fragen der
Programmumsetzung die zur Erreichung der Programmziele notwendig sind.
Taucha, DE
gemäß Ausschreibungsunterlagen
Optionen: Vertragslaufzeit bis 31.05.2028 und anschließende Verlängerung jeweils um ein Jahr bzw. bis zum Ende des Durchführungszeitraumes 31.12.2031 oder einer möglichen Verlängerung ins Folgejahr 31.12.2032
Grund der Optionen: Gewährung Fördermittel; Voraussichtliches Ende Durchführungszeitraum
durchschnittlicher Gesamtumsatz (Jahresmittel) der letzten drei Jahre 5
durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter der letzten drei Jahre 5
Berufserfahrung des Projektleiters 5
Berufserfahrung des Projektstellvertreters 5
Berufserfahrung Kommunalberatung 5
Berufserfahrung Stadtplanung 5
Berufserfahrung Architektur/Ingenieurwesen 5
Anzahl der Referenzen für vergleichbare Leistungen in der Städtebauförderung ab 2013 5
Anzahl der Referenzen für öff. Auftraggeber und mit Fördermitteln ab 2013 5
Einhaltung des TVöD oder gleichwertige Anwendung dessen Regelungen 5
Die Gewichtung differenziert zwischen 1, 3 und 5 Punkten, wobei die jeweiligen gestellten Mindestanforderungen immer mit 1 Punkt bewertet sind.
Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung, vorausgesetzt, die Mindestkriterien sind erfüllt. Die Bewertungsübersicht bzw. -matrix steht, wie der Teilnahmeantrag u. a., auf www.eVergabe.de zur Verfügung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Ausschreibungsunterlagen Seite 14 Nr. 16.1 Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
a) Befähigung zur Erlaubnis der Berufsausübung mit Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufsregister entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union bzw. desjenigen EU-Staates, in dem der Bewerber tätig ist. Nachweis, dass die Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur geführt werden darf.
b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber den Auftrag erbringt (Ausführung ausschließlich durch eigenes Unternehmen, Bewerbergemeinschaft oder mit Hilfe von Nachunternehmern). Sollte die Leistungserbringung durch Bewerbergemeinschaften oder mit Hilfe von Nachunternehmern erfolgen, ist durch den Bewerber zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungen erfolgen wird und welche Person der Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Fragestellungen ist.
c) Erklärung, ob und auf welche Art und Weise der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder eventuell tätige Nachunternehmer wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verbunden sind.
d) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, § 124 GWB bestehen.
e) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfalle eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
g) auszufüllender und zu unterzeichnender Teilnahmeantrag nebst Anlagen und EEE-Vordruck
h) Bedient sich der Bewerber gemäß § 47 VgV eines Nachunternehmers, so soll er durch eine Verpflichtungserklärung derselben nachweisen, dass der jeweilige Nachunternehmer tatsächlich die ihm zugedachte Leistung erbringen kann. Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind zwingend auch durch den Nachunternehmer abzugeben und den Bewerbungsunterlagen des Bewerbers beizufügen.
gemäß Ausschreibungsunterlagen Seite 15 Nr. 16.2: Folgende Erklärungen und Unterlagen sind durch oder mit den Bewerbungsunterlagen
abzugeben oder diesen beizufügen: a) Erklärung zum jährlichen Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022); die Nachunternehmer benennen auch die Umsätze, wie vorstehend beschrieben. Die jeweiligen jährlichen Gesamtumsätze und Umsätze einschlägiger Leistungen des Bewerbers oder des Nachunternehmers werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein.
b) Nachweis einer Berufshaftpflicht gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV über 2.000.000,00 EUR Personenschäden und über 1.000.000,00 EUR für sonstige Schäden
(Sach- und Vermögensschäden) bei einem Versicherungsunternehmen oder Kreditinstitut, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und übrigen Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsnehmers nachgewiesen werden, in der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an, nicht älter
als sechs Monate sein und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied und bei Nachunternehmern für jeden Nachunternehmer ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegen.
c) Nachweis einer im Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001: 2015- Geltungsbereich Stadterneuerung.
d) Auszufüllender und zu unterzeichnender Teilnahmeantrag und EEE-Vordruck
gemäß Ausschreibungsunterlagen Seite 15 Nr. 16.2
- durchschnittlicher Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 500.000,00 EUR
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung über 2.000.000,00 EUR für Personenschäden und 1.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und
Vermögensschäden)
- Nachweis einer im Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001: 2015- Geltungsbereich Stadterneuerung.
- ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag und EEE-Vordruck, Nachweis der im Auftragsfall vorliegenden Berufshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen.
gemäß Ausschreibungsunterlagen Seite 16 Nr. 16.3 nachzuweisen.
a) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV,
die Nachunternehmer benennen auch die Mitarbeiter wie vorstehend beschrieben. Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter der Bewerber/Bewerbergemeinschaft und der
Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
b) Die Berufserfahrung des Projektleiters und dessen Qualifikation im Bereich der Kommunalberatung und/oder Stadtplanung und/oder Architektur/Ingenieurwesen ist
durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes und des geeigneten Nachweises zum Berufsabschluss nachzuweisen.
c) Die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters und dessen Qualifikation im Bereich der Kommunalberatung und/oder Stadtplanung und/oder Architektur/Ingenieurwesen ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes und des geeigneten Nachweises zum Berufsabschluss nachzuweisen.
d) Die Berufserfahrung im Bereich der Kommunalberatung ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
e) Die Berufserfahrung im Bereich der Stadtplanung ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
f) Die Berufserfahrung des Architekten/Ingenieurwesen ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
g) Nachweis zur Einhaltung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst
Angabe von mindestens drei Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für vergleichbare Leistungen im Bund-Länder-Programm Städtebauförderung in den vergangenen zehn
Jahren (2013-2022), davon mindestens eine Referenz, die die Betreuung im Programm „Lebendige Zentren“ (LZP) betraf. In Bezug auf diese Referenz muss das Fördervolumen mindestens 8 Mio. EUR betragen haben und die Leistungserbringung darf nicht vor dem 31.12.2018 abgeschlossen sein zuzüglich der nachbenannten Angaben. Angabe von mindestens drei Referenzen in den vergangenen zehn Jahren (2013-2022) für Leistungen für öffentliche Auftraggeber sowie auf der Basis von Fördermitteln. Die Referenzen können bei beiden vorstehenden Kategorien genannt werden, wenn mehrere Kategorien erfüllt sind. Die Leistungserbringung soll durch die jeweiligen Auftraggeber schriftlich bestätigt sein.
gemäß Ausschreibungsunterlagen Seite 16 Nr. 16.3
- durchschnittliche Anzahl von mindestens 10 Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022)
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter
- 5 Jahre Berufserfahrung für den stellvertretenden Projektleiter
- 5 Jahre Berufserfahrung Kommunalberatung
- 5 Jahre Berufserfahrung Stadtplanung
- 5 Jahre Berufserfahrung Architektur/Ingenieurwesen
- 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen in den vergangenen zehn Jahren (2013-2022) im Bund-Länder-Programm Städtebauförderung, davon mindestens eine Referenz, die die Betreuung im Programm „Lebendige Zentren“ (LZP) betraf. In Bezug auf diese Referenz muss das Fördervolumen mindestens 8 Mio. EUR betragen haben und die Leistungserbringung darf nicht vor dem 31.12.2018 abgeschlossen sein;
- 3 Referenzen Leistungen für öffentliche Auftraggeber und mit Umsetzung von Fördermitteln in den vergangenen zehn Jahren (2013-2022);
- auszufüllender und zu unterzeichnender Teilnahmeantrag und Vordruck-EEE; Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den vorstehend angegebenen Deckungssummen.
Siehe Ausschreibungsunterlagen, im Sinne des § 75 VgV
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419970
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=12231&art_param=363
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses.