Rahmenvertrag Fahrradleasing Referenznummer der Bekanntmachung: 11.81.6500/2022/000002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Oldesloe
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 23843
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Fahrradleasing
Rahmenvereinbarung Fahrradleasing auf Basis des TV-Fahrradleasing des Kreises Stormarn
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Kreis Stormarn beabsichtigt einen Rahmenvertrag über das Leasing (reines Fi-nanzleasing) von verschiedenen Fahrrädern möglichst vieler Hersteller für die Be-diensteten des Kreises Stormarn abzuschließen.Da die öffentliche Hand beim Klimaschutz eine allgemeine Vorbildfunktion hat, soll durch den abzuschließenden Rahmenvertrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beigetragen werden. Der Kreis Stormarn möchte daher seinen knapp 900 Bediensteten ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Rad-Leasing anbieten, um ihre Vorbildfunktion beim Klimaschutz und der Luftreinhaltung weiter auszubauen.Leistungsgegenstand ist das Angebot eines Dienstrad-Leasings.Geschätzte Jahresbedarfe können mangels Datenlage aktuell noch nicht geboten werden. Bieter müssen in der Lage sein, alle eingehenden Leasingfälle bedienen zu können. Etwaige Abnahmemengen werden durch den Auftraggeber nicht garantiert. Angeboten werden sollen Fahrräder und Elektrofahrräder/ Pedelecs, die verkehrstechnisch gemäß § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung als Fahrräder eingestuft sind (ohne Kennzeichen- und Versicherungspflicht).Der Kreis Stormarn übernimmt als Auftraggeber die Kosten für Versicherungen im Rahmen eines „Rund-um-Sorglos“ Paketes für seine Mitarbeitenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44793
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.