Lernen mit digitalen Medien; Ausstattung Multimedialabor Referenznummer der Bekanntmachung: 11.81.6500/2022/000013
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Oldesloe
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 23843
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lernen mit digitalen Medien; Ausstattung Multimedialabor
Zugunsten der beruflichen Bildung in der Region beabsichtigen beide Beruflichen Schulen des Kreises Stormarn (Schleswig-Holstein) mithilfe von Fördermitteln gemeinsam mehrere standortbezogene wie standortübergreifende Maßnahmen umzusetzen.
Ausstattung Multimedialabor
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zugunsten der beruflichen Bildung in der Region, der Stärkung der beruflichen Orientierung wie der dualen Berufsausbildung samt ihrer Beschulung in der Fläche und einer zukunftsweisenden Schulentwicklung beabsichtigen beide Beruflichen Schulen des Kreises Stormarn (Schleswig-Holstein) mithilfe von Fördermitteln gemeinsam mehrere standortbezogene wie standortübergreifende Maßnahmen umzusetzen.
Mit dem angedachten Projekt soll das digitale Lernen in Präsenz vor Ort, zwischen den Schulen gemeinsam und auf Distanz in mehrfacher Hinsicht auf eine neue Ebene gehoben werden, um den kommenden Herausforderungen gewappnet zu sein und für die lernenden sowie den Dualpartner eine attraktive, auch an den Bedarfen der Region ausgerichtete Beschulung, anzubieten.
In Ahrensburg und Bad Oldesloe entsteht jeweils ein Multimedialabor, um hochwertige Film- und Fotodokumente zu erstellen. Das an der Decke fest verbaute Aufhängungssystem ermöglicht die Nutzung unterschiedlicher Hintergründe, wodurch z.B. durch Greenscreentechnik (Chroma Keying), Schüler und Lehrer in der Postproduktionsphase visuelle Effekte platzieren können. Für die Ausleuchtung sind Dauerlichtlampen mit vorgegebener Farbtemperatur vorhanden, die auf Stativen flexibel bewegt werden können. Das Licht kann durch Lichtformer verändert werden. Für den Ton sind unterschiedliche Mikrofone auf Stativen anschließbar,+A28 welche den Ton auf einen Rekorder und/oder auf ein Mischpult (Streaming) ausgeben können. Durch Nutzung unterschiedliche Kopfhörer kann der Ton überprüft und bearbeitet werden.
Förderinitiative REACT-EU
Projektnr.: LPW-E/6.1.8/3770
Projektname: Lernen mit digitalen Medien
Fotokameras
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zugunsten der beruflichen Bildung in der Region, der Stärkung der beruflichen Orientierung wie der dualen Berufsausbildung samt ihrer Beschulung in der Fläche und einer zukunftsweisenden Schulentwicklung beabsichtigen beide Beruflichen Schulen des Kreises Stormarn (Schleswig-Holstein) mithilfe von Fördermitteln gemeinsam mehrere standortbezogene wie standortübergreifende Maßnahmen umzusetzen.
Mit dem angedachten Projekt soll das digitale Lernen in Präsenz vor Ort, zwischen den Schulen gemeinsam und auf Distanz in mehrfacher Hinsicht auf eine neue Ebene gehoben werden, um den kommenden Herausforderungen gewappnet zu sein und für die lernenden sowie den Dualpartner eine attraktive, auch an den Bedarfen der Region ausgerichtete Beschulung, anzubieten.
In Ahrensburg und Bad Oldesloe entsteht jeweils ein Multimedialabor, um hochwertige Film- und Fotodokumente zu erstellen. Hierfür stehen Kameras für Foto- und Videoaufnahmen zur Verfügung, welche über eine interne oder externe Stromversorgung betrieben werden. Objektive mit unterschiedlichen Brennweiten ermöglichen verschiedene Bildausschnitte. Durch Stative, Camera-Cages oder einem Gimbel können die statisch platziert oder frei im Raum bewegt werden. Die Aufnahmen werden von einem externen Kamerarecoder aufgenommen und über einen Video-Mixer geregelt. Um das Bildmaterial zu kontrollierbar zu erfassen, stehen Colorchecker zur Verfügung. Zum Schutz und dem Transport der Kameraausrüstung ist ein Fotorucksack vorhanden.
Förderinitiative REACT-EU
Projektnr.: LPW-E/6.1.8/3770
Projektname: Lernen mit digitalen Medien
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder eine Eigenerklärung zur Eignung (L 124) als vorläufigen Nachweis
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
- oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) vorzulegen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
Firmenprofil (Jahresumsatz, Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen der letzten 3 Geschäftsjahre) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG
Gesonderte Bestätigung, dass keine Insolvenz Liquidation vorliegt.
Schriftliche Bestätigung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe vor Auftragserteilung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte
"Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) oder die einheitliche europäische Eigenerklärung vorzulegen. Die aus der Erklärung hervorgehenden erforderlichen Eintragungen ins Handelsregister, in die Handwerksrolle, der IHK o. ä. sind vorzulegen.
Ausführungszeitraum ab Beauftragung bis zum 28.04.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung erfolgt durch zwei Vertreter des öffentlichen Auftraggebers. Gem. § 55 VgV sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.