Modernisierung Sportbad St. Lorenz, Lübeck Referenznummer der Bekanntmachung: 315-VE309
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23556
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://luebecker-schwimmbaeder.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Henstedt-Ulzburg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24558
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://improjekt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung Sportbad St. Lorenz, Lübeck
Das Gewerk umfasst Estrich, Innenputz, sowie Abdichtungs- u. Fliesenarbeiten. Diese sollen auf den Beckenumgängen sowie in den Sanitär- und Umkleidebereichen sowie in den Trockenbereichen ausgeführt werden. Des Weiteren sind vier Wärmesitzbänke unterschiedlicher Länge und Ausformung Bestandteil der Ausführungsleistung.
23556 Lübeck
Putzarbeiten (Zementputz): ca. 3.200 m2
Estricharbeiten
- Verbundestrich: ca. 2.400 m2
- Estrich auf Trennlage: ca. 200 m2
- Heizestrich: ca. 200 m2
Abdichtungsarbeiten W2-I / W3-I: ca. 3.700 m2
Fliesenarbeiten
- Fliesenarbeiten in Trocken-/Feuchtbereichen: ca. 1.400 m2
- Fliesenarbeiten in Naßbereichen ca. 2.400 m2
Wärmesitzbänke aus extrudiertem Polystyrol: 4 Stk.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Eigenerklärung nicht präqualifizierter Unternehmen VHB 124
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
1. bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von
Personenschäden 1.000.000 €
Sach- und Vermögensschäden 1.000.000 €
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
1. Nachweis über ausgeführte vergleichbare Referenzleistungen
„Vorlage mindestens einer vergleichbaren Projektreferenz des Anbieters (nicht mehr als 2 Seiten) zu der die hier angefragten Leistung in den letzten 5 Jahren (2018 – 2022) in folgendem Umfang erbracht wurden.
Diesbezüglich vergleichbare Referenzleistungen sind Leistungen bei Bauvorhaben mindestens
a) vergleichbaren Leistungsinhalts (Putz-, Estrich- Fliesenarbeiten),
b) vergleichbaren Bauvolumens (vergleichbare Baukosten, mind. 800.000 €),
c) vergleichbarer technische und terminliche Anforderungen an die Umsetzung.
Die vorgenannten Voraussetzungen für eine Anerkennung der Vergleichbarkeit (a-c) sind jeweils parallel zu erfüllen und gelten nicht alternativ oder ersatzweise füreinander.
Sollten Nachunternehmer vorgesehene sein, hat auch dieser mindestens eine vergleichbare Projektreferenz für die Leistungen vorzulegen, die vom Antragsteller an ihn übertragen werden sollen. Die vorgenannten Anforderungen (a-c) sind auch für die Referenz des Nachunternehmers zu erfüllen.“
Abschnitt IV: Verfahren
Ort: IMprojekt GmbH, Beckersbergstr. 1, 24558 Henstedt-Ulzburg.
keine Bieterteilnahme vorgesehen, da nur elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform BI-Medien.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Angebote können abgegeben werden:
- elektronisch mit Signatur,
- elektronisch in Textform.
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, bei elektronischer Angebotsübermittlung ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de einzureichen.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur elektronischen Angebotsabgabe als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter der ID des Verfahrens D449714305 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebote -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen zu Vergabeverfahren, die europaweit auszuschreiben sind,
regelt § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Danach ist für die Zulässigkeit eines Antrags auf Nachprüfung bei der Vergabekammer grundsätzlich eine vorherige
Rüge des Verstoßes gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber und die Einhaltung näher bestimmter Fristen erforderlich. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]