Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 für die Gemeinde Sylt OT Westerland
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sylt/Westerland
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25980
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gemeinde-sylt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 für die Gemeinde Sylt OT Westerland
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 für die Gemeinde Sylt OT Westerland
Fahrgestell
Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 für die Gemeinde Sylt OT Westerland
Die Lieferung erfolgt direkt an den Aufbauhersteller (Los 2). Nach Auftragserteilung hat schnellstmöglich die Abstimmung mit dem Aufbauhersteller zu erfolgen. Die Lieferzeit beträgt maximal 6 Monate ab Auftragserteilung.
Nebenangebote
Als technisches Nebenangebot zugelassen sind Vorführfahrzeuge, die ebenfalls alle technischen
Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Auch für das Vorführfahrzeug ist die
Leistungsbeschreibung auszufüllen (Fahrgestell und Aufbau). Das technische Nebenangebot ist nur in
Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen, das heißt, es muss ebenfalls für ein Neufahrzeug ein
Angebot unterbreitet werden. Das Vorführfahrzeug darf nicht älter als 12 Monate sein und eine Fahrleistung
von 3.000 km nicht überschreiten. Zudem gelten für die Abgabe eines technischen Nebenangebotes auch die
Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung.
Aufbau
Lieferung eines Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 für die Gemeinde Sylt OT Westerland
Die Lieferzeit beträgt maximal 18 Monate ab Auftragserteilung.
Nebenangebote
Als technisches Nebenangebot zugelassen sind Vorführfahrzeuge, die ebenfalls alle technischen
Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Auch für das Vorführfahrzeug ist die
Leistungsbeschreibung auszufüllen (Fahrgestell und Aufbau). Das technische Nebenangebot ist nur in
Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen, das heißt, es muss ebenfalls für ein Neufahrzeug ein
Angebot unterbreitet werden. Das Vorführfahrzeug darf nicht älter als 12 Monate sein und eine Fahrleistung
von 3.000 km nicht überschreiten. Zudem gelten für die Abgabe eines technischen Nebenangebotes auch die
Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung.
Feuerwehrtechnische Beladung
Lieferung einer feuerwehrtechnischen Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 für die Gemeinde Sylt OT Westerland
Die Lieferung erfolgt in einer Sendung und mit zutreffender Beschriftung frei Aufbauhersteller (Los 2).
Wärmebildkameras
Lieferung zweier Wärmebildkameras für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 für die Gemeinde Sylt OT Westerland
Die Lieferung erfolgt in einer Sendung und mit zutreffender Beschriftung frei Aufbauhersteller (Los 2).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den Eintrag in das Handelsregister (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer),
— Angabe zur Befugnis der Leistungserbringung nach den Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaates.
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresgesamtumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).
— Mindestens 3 Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“). Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (maximal 5 Jahre),
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).
- Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer")
- Erklärungen gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH)
(gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer nach Landesrecht Schleswig-Holstein“)
- Formular „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022“
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“)
— Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“)
— Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (gemäß Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“)
— weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig.
Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattform Subreport Elvis unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt.
Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem Subreport Elvis gegenüber allen Bietern erteilt.
Nebenangebote
Als technisches Nebenangebot zugelassen sind Vorführfahrzeuge, die ebenfalls alle technischen Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Auch für das Vorführfahrzeug ist die Leistungsbeschreibung auszufüllen (Fahrgestell und Aufbau). Das technische Nebenangebot ist nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen, das heißt, es muss ebenfalls für ein Neufahrzeug ein Angebot unterbreitet werden. Das Vorführfahrzeug darf nicht älter als 12 Monate sein und eine Fahrleistung von 3.000 km nicht überschreiten. Zudem gelten für die Abgabe eines technischen Nebenangebotes auch die Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).