HY-VE13 Lausitzbad Hoyerswerda, Los 13 - Zimmerer- und Holzbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: HY-VE13
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lausitzbad.de
Abschnitt II: Gegenstand
HY-VE13 Lausitzbad Hoyerswerda, Los 13 - Zimmerer- und Holzbauarbeiten
Das Lausitzbad Hoyerswerda wurde in den 1990er Jahren als Familien- und Freizeitbad einschl. umfangreichem Saunabereich errichtet. Nach nunmehr 20-jährigem Betrieb soll das Lausitzbad Hoyerswerda modernisiert und aktuellen Nutzeranforderungen sowie dem örtlichen Bedarf entsprechend angepasst werden. Die Realisierung erfolgt in insgesamt 6 Bauabschnitten.
Hoyerswerda, DE
• 660 m² Holzflächen-Elemente D 200 – Lieferung und Einbau auf bauseitige Stahlkonstruktion mit Spannweiten 5 m und 2,5 m
• 600 m² Herstellung in Sichtqualität und Lochung für Akustik
• Ausführung mit Brandwiderstand REI 30
• Herstellung Passplatten, Schrägschnitte etc., Ausklinkungen
• 280 m Verstärkung der Hohlräume
• 200 m Herstellung Installationskanäle innerhalb Hohlkammern
• 420 Stk. Flachstähle als seitliche Schubverbindungen
• 170 m Furnierschichtplatte d 63 mm, b 650 und 1550 mm
• 1900 kg Winkelprofile 100 x 8 mm zur Herstellung Dachüberstand
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HY-VE13 Lausitzbad Hoyerswerda, Los 13 - Zimmerer- und Holzbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hirschfeld
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09634
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363&reduce=0&search=vergabekammer
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.