Planungsleistung Objektplanung für Gebäude und Freianlagen für den Neubau einer KITA mit 7 Gruppen

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaltenkirchen
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24568
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kaltenkirchen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://architekten-richter.de/planen/wettbewerbsbetreuungen/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://architekten-richter.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistung Objektplanung für Gebäude und Freianlagen für den Neubau einer KITA mit 7 Gruppen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71220000 Architekturentwurf
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Da die Versorgung der Bevölkerung mit KITA-Plätzen sowohl in Krippen- als auch Elementargruppen auf Grund der Bevölkerungsentwicklung in Kaltenkirchen als nicht ausreichend bewertet werden muss, beabsichtigt die Stadt Kaltenkirchen den Neubau einer 7 Gruppen Kindertagesstätte auf der Liegenschaft zwischen Wohnbebauung und Grundschule/bestehender KITA zu errichten.

Die neue Kindertagesstätte soll mit bis zu 106 Kindern in sieben Gruppen belegt werden. Nach den heutigen Überlegungen sollen folgende Gruppen eingerichtet werden:

• 3 Regelgruppen mit jeweils 20-22 Plätzen für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren.

• 4 Krippengruppen mit jeweils 10 Plätzen für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren.

Aus dem Raumprogramm ergibt sich eine Nutzfläche von ca. 1.200 m²

Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines städtebaulichen und architektonisch qualitativ hochwertigen Entwurfs für die KITA sowie die bedarfsgerechte Ausgestaltung ausreichender multifunktional nutzbarer Freiflächen. Für alle Teile des Vorhabens gilt ein hoher Anspruch an die architektonische Entwurfs- und bauliche Ausführungsqualität.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus:

- Architekt*Innen in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*Innen Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:

- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, bzw. Landschaftsarchitekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;

- die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, bzw. Landschaftsarchitekt/in nach ArchIngKG SH (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz /Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben;

- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, bzw. Landschaftsarchitekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EURichtlinie.

Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:

- der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,

- zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,

- der/die von der Gesellschaft zu benennende bevollmächtigte Vertreter/in und der/die darin tätige Verfasser/in erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.die in der Gesellschaft tätige/n Verfasser/innen erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.

Arbeitsgemeinschaften sind nicht ausgeschlossen. Wer am Tage der Auslobung bei einem/r Teilnehmer/in angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.

Bei Arbeitsgemeinschaften muss mindestens ein Mitglied teilnahmeberechtigt sein; Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

Wettbewerbsverfahren / Auswahl der Teilnehmer/innen

Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungs-/Losverfahren ausgelobt. Von der Ausloberin wird eine Teilnehmer/innenzahl von 10 angestrebt die durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt werden.

Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum 10.03.2023 12:00 Uhr ausschließlich per Email an folgende Emailadresse des Betreuungsbüros – RICHTER Architekten+Stadtplaner PartGmbB – mit der Betreffzeile: „Bewerbung zur Teilnahme” - WBW Neubau KITA Hamburger Straße und unter Beifügung des Bewerbungsformblattes als PDF-Dokument möglich: [gelöscht]

Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist ausschließlich das Bewerbungsformblatt zu verwenden.

10 Teilnehmer/innen (plus 4 Nachrücker) werden im anschließenden öffentlichen Losverfahren im Beisein eines/r Rechtsvertreters/in der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers (www.architekten-richter.de) bekannt gegeben. Die übrigen Bewerber/innen erhalten eine Absage per E-Mail.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teams bestehend aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine Verfassererklärunggemäß § 5 Absatz 3 RPW ab. Die Arbeitsgemeinschaften gelten jeweils als ein Wettbewerbsteilnehmer.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 10
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden.

Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:

- Formalleistungen (Leistungs- und Programmerfüllung)

- Gesamtkonzept, Idee und architektonische Qualität (Freianlagen und Gebäude)

- Raumprogramm und funktionale Anforderungen

- Gestalterische und räumliche Qualität

- Qualitative Bedarfsanforderungen (baulicher Standard)

- Barrierefreiheit

- Einfügen in die Umgebung, Außengelände, Wegeführung

- Ressourcen und Energie (Flächenversiegelung, Baustoffe, Energie)

- Wirtschaftlichkeit (anhand von Orientierungs-, Kenn- und Planungsdaten, z.B. NUF/BGF; BRI/BGF)

- Investitions- und Folgekosten (Lebenszykluskosten)

- Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens

Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung zu betrachten.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/03/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 20/03/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Wettbewerbssumme ist gemäß RPW 2013 auf der Basis der geltenden HOAI 2021 ermittelt.

Für Preise und Aufwandsentschädigung stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 38.000 € netto zur Verfügung.

50% = 19.000,- € werden als Preisgeld gemäß RPW 2013 aufgeteilt:

1. Preis 50 % = 9.500,- €

2. Preis 30 % = 5.700,- €

3. Preis 20 % = 3.800,- €

Preisträgerinnen/Preisträger, die in Deutschland Umsatzsteuer abführen, erhalten diese zusätzlich. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung der

Wettbewerbssumme vorbehalten.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

50% der Wettbewerbssumme werden als Aufwandsentschädigung an die ausgewählten Teilnehmer verteilt. Dies entspricht 19.000,- € netto, geteilt durch die Anzahl der zur Beurteilung fristgerecht eingereichten und zum Preisgericht zugelassenen Wettbewerbsbeiträge.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Susanna Sunder-Plassmann Architektin BDA, Lübeck FP
Eggert Bock Architekt BDA, Rendsburg FP
Heike Lorenz Landschaftsarchitektin, Hamburg FP
Jan O. Schulz Architekt BDA, Kiel FP
Steffen Soltau Architekt BDA, Lübeck FP stellv.
Hanno Krause Bürgermeister der Stadt Kaltenkirchen SP
Susanne Steenbuck, Vors. Jugend-, Sport- und Bildungsausschuss SP
Thies Rickert, Vors. Bau- und Umweltausschuss SP
Patrick Schumacher, Stellv.Vors. Jugend-, Sport- und Bildungsausschuss SP stellv.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die teilnehmenden Teams verpflichten sich, die erforderlichen Leistungen erbringen zu können. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Löst sich eine Arbeitsgemeinschaft nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ein Mitglied oder mehrere Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft mit der dem Verfahren zugrunde liegenden Planungsaufgabe zu beauftragen.

Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2021, Anlage 10.2 in folgende Honorarzonen eingestuft:

Freianlagen Honorarzone IV

Gebäude und Innenräume Honorarzone III

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Kiel
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der obengenannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer maßgeblich ist.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.aik-sh.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/02/2023

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