Planungsleistung Objektplanung für Gebäude und Freianlagen für den Neubau einer KITA mit 7 Gruppen
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaltenkirchen
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24568
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kaltenkirchen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://architekten-richter.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Objektplanung für Gebäude und Freianlagen für den Neubau einer KITA mit 7 Gruppen
Da die Versorgung der Bevölkerung mit KITA-Plätzen sowohl in Krippen- als auch Elementargruppen auf Grund der Bevölkerungsentwicklung in Kaltenkirchen als nicht ausreichend bewertet werden muss, beabsichtigt die Stadt Kaltenkirchen den Neubau einer 7 Gruppen Kindertagesstätte auf der Liegenschaft zwischen Wohnbebauung und Grundschule/bestehender KITA zu errichten.
Die neue Kindertagesstätte soll mit bis zu 106 Kindern in sieben Gruppen belegt werden. Nach den heutigen Überlegungen sollen folgende Gruppen eingerichtet werden:
• 3 Regelgruppen mit jeweils 20-22 Plätzen für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren.
• 4 Krippengruppen mit jeweils 10 Plätzen für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren.
Aus dem Raumprogramm ergibt sich eine Nutzfläche von ca. 1.200 m²
Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines städtebaulichen und architektonisch qualitativ hochwertigen Entwurfs für die KITA sowie die bedarfsgerechte Ausgestaltung ausreichender multifunktional nutzbarer Freiflächen. Für alle Teile des Vorhabens gilt ein hoher Anspruch an die architektonische Entwurfs- und bauliche Ausführungsqualität.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus:
- Architekt*Innen in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*Innen Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, bzw. Landschaftsarchitekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;
- die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, bzw. Landschaftsarchitekt/in nach ArchIngKG SH (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz /Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben;
- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, bzw. Landschaftsarchitekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EURichtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
- der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
- zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,
- der/die von der Gesellschaft zu benennende bevollmächtigte Vertreter/in und der/die darin tätige Verfasser/in erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.die in der Gesellschaft tätige/n Verfasser/innen erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Arbeitsgemeinschaften sind nicht ausgeschlossen. Wer am Tage der Auslobung bei einem/r Teilnehmer/in angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss mindestens ein Mitglied teilnahmeberechtigt sein; Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Wettbewerbsverfahren / Auswahl der Teilnehmer/innen
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungs-/Losverfahren ausgelobt. Von der Ausloberin wird eine Teilnehmer/innenzahl von 10 angestrebt die durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt werden.
Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum 10.03.2023 12:00 Uhr ausschließlich per Email an folgende Emailadresse des Betreuungsbüros – RICHTER Architekten+Stadtplaner PartGmbB – mit der Betreffzeile: „Bewerbung zur Teilnahme” - WBW Neubau KITA Hamburger Straße und unter Beifügung des Bewerbungsformblattes als PDF-Dokument möglich: [gelöscht]
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist ausschließlich das Bewerbungsformblatt zu verwenden.
10 Teilnehmer/innen (plus 4 Nachrücker) werden im anschließenden öffentlichen Losverfahren im Beisein eines/r Rechtsvertreters/in der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers (www.architekten-richter.de) bekannt gegeben. Die übrigen Bewerber/innen erhalten eine Absage per E-Mail.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teams bestehend aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine Verfassererklärunggemäß § 5 Absatz 3 RPW ab. Die Arbeitsgemeinschaften gelten jeweils als ein Wettbewerbsteilnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden.
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:
- Formalleistungen (Leistungs- und Programmerfüllung)
- Gesamtkonzept, Idee und architektonische Qualität (Freianlagen und Gebäude)
- Raumprogramm und funktionale Anforderungen
- Gestalterische und räumliche Qualität
- Qualitative Bedarfsanforderungen (baulicher Standard)
- Barrierefreiheit
- Einfügen in die Umgebung, Außengelände, Wegeführung
- Ressourcen und Energie (Flächenversiegelung, Baustoffe, Energie)
- Wirtschaftlichkeit (anhand von Orientierungs-, Kenn- und Planungsdaten, z.B. NUF/BGF; BRI/BGF)
- Investitions- und Folgekosten (Lebenszykluskosten)
- Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung zu betrachten.
Die Wettbewerbssumme ist gemäß RPW 2013 auf der Basis der geltenden HOAI 2021 ermittelt.
Für Preise und Aufwandsentschädigung stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 38.000 € netto zur Verfügung.
50% = 19.000,- € werden als Preisgeld gemäß RPW 2013 aufgeteilt:
1. Preis 50 % = 9.500,- €
2. Preis 30 % = 5.700,- €
3. Preis 20 % = 3.800,- €
Preisträgerinnen/Preisträger, die in Deutschland Umsatzsteuer abführen, erhalten diese zusätzlich. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung der
Wettbewerbssumme vorbehalten.
50% der Wettbewerbssumme werden als Aufwandsentschädigung an die ausgewählten Teilnehmer verteilt. Dies entspricht 19.000,- € netto, geteilt durch die Anzahl der zur Beurteilung fristgerecht eingereichten und zum Preisgericht zugelassenen Wettbewerbsbeiträge.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die teilnehmenden Teams verpflichten sich, die erforderlichen Leistungen erbringen zu können. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Löst sich eine Arbeitsgemeinschaft nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ein Mitglied oder mehrere Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft mit der dem Verfahren zugrunde liegenden Planungsaufgabe zu beauftragen.
Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2021, Anlage 10.2 in folgende Honorarzonen eingestuft:
Freianlagen Honorarzone IV
Gebäude und Innenräume Honorarzone III
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der obengenannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer maßgeblich ist.