Druck, buchbinderische Weiterverarbeitung, Adressierung, Freimachung (Frankierung), Versand und Zustellung der Mitgliederzeitschrift "KVS-Mitteilungen" Referenznummer der Bekanntmachung: KVS-LGST-2023-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kvs-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druck, buchbinderische Weiterverarbeitung, Adressierung, Freimachung (Frankierung), Versand und Zustellung der Mitgliederzeitschrift "KVS-Mitteilungen"
Gegenstand dieser Ausschreibung sind der Druck, die buchbinderische Weiterverarbeitung, Adressierung, die Freimachung (Frankierung) und der beilagenfreie Versand sowie die Gewährleistung der fristgerechten Zustellung der Mitgliederzeitschrift „KVS-Mitteilungen“.
Sachsen, DE
Gegenstand dieser Ausschreibung sind der Druck, die buchbinderische Weiterverarbeitung, Adressierung, die Freimachung (Frankierung) und der beilagenfreie Versand sowie die Gewährleistung der fristgerechten Zustellung der Mitgliederzeitschrift „KVS-Mitteilungen“. Der Auftragnehmer erhält eine belichtungsfertige und -fähige X4-zertifizierte PDF-Datei ohne Nachbearbeitungsaufwand. Die Auflagenzahl einer Ausgabe beträgt ca. 9.200 Exemplare mit einer Erscheinungshäufigkeit von 6x jährlich.
Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende von jedem Vertragspartner schriftlich gekündigt werden, ansonsten verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre also bis zum 19.05.2027 und bedarf keiner Kündigung.
Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende von jedem Vertragspartner schriftlich gekündigt werden, ansonsten verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre also bis zum 19.05.2027 und bedarf keiner Kündigung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Anlage 3 oder Eigenerklärung gleichen Inhalts.
2. Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1.) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AVPQ.
3. Eigenerklärung Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung EU Nr. 833-2014 (Anlage 7)
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot zusätzlich eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
- aus der hervorgeht, welche Leistungsteile welches Mitglied der Bietergemeinschaft über-nimmt.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung müssen die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt nachweisen. Im Übrigen muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die gemäß Anlage 5 I.1 – I.2 und I.4 verlangten Unterlagen mit dem Angebot vorlegen.
V. Bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten Dritter (mit dem Angebot) einzureichende Unterlagen:
Falls der Bieter Kapazitäten Dritter in Anspruch nimmt, gilt folgendes:
(1) Wenn zur Erfüllung des Auftrages Kapazitäten Dritter herangezogen werden (bei Bietergemeinschaften: auch von einzelnen Mitgliedern), sind Art und Umfang der durch Dritte zu erbringenden Leistungen mit dem Angebot anzugeben. Mit dieser Formulierung ist der „normale Subunternehmer“ gemeint, den der Bieter eventuell einsetzen möchte. Also mit anderen Worten ist der Bieter selbst geeignet, möchte aber – aus welchen Gründen auch immer – einen Subunternehmer einsetzen.
Nachweise, dass die erforderlichen Mittel dem Bieter zur Verfügung stehen (z. B. Verpflichtungserklärung), müssen mit dem Angebot nicht vorgelegt werden. Der Auftraggeber fordert derartige Nachweise gegebenenfalls von den Bietern, die in die engere Wahl kommen und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von Ihnen zu erbringenden Leistungen zu überprüfen.
(2) Wenn sich der Bieter (bei Bietergemeinschaften: auch von einzelnen Mitgliedern) im Hin-blick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von Nachunternehmern (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV) beruft, ist mit dem Angebot anzugeben, inwiefern sich der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft auf welche Kapazitäten welches Nachunternehmers berufen möchte(n).
Mit dieser Formulierung ist gemeint, dass der Bewerber oder Bieter einen Unterauftragnehmer nicht einzig zum Zwecke der Auftragserfüllung einbindet, sondern auch um ihm fehlende Kapazitäten, die zum Zwecke der Auftragsdurchführung erforderlich sind, auszugleichen. Die Eignungsleihe kann mit dem Einsatz eines Unterauftragnehmers daher zusammenfallen. Diesen (Regel-)Fall bildet § 36 Abs. 1 S. 3 VgV ab und stellt klar, dass in dieser Konstellation sowohl die Vorschriften über die Unterauftragsvergabe (§ 36 VgV) als auch die Vorschriften über die Eignungsleihe (§ 47 VgV) anzuwenden sind.
In diesem Fall muss der Bieter bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die Kapazitäten des Nachunternehmers zur Verfügung stehen, beispielsweise durch eine Verpflichtungserklärung. Ferner muss der Bieter bereits mit dem Angebot Unterlagen vorlegen, die belegen, dass der Nachunternehmer über diejenige Eignung auch tatsächlich verfügt, auf die sich der Bieter beruft.
(3) Sofern eine Eignungsleihe gemäß VgV § 47 vorgesehen ist (bei Bietergemeinschaften: auch von einzelnen Mitgliedern), ist mit dem Angebot anzugeben, inwiefern sich der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft auf welche Eignung welcher anderen Unternehmen berufen möchten. Mit dieser Formulierung ist gemeint, dass der Bieter (ganz oder teilweise) nicht über die in dieser Ausschreibung vom Auftraggeber verlangte Eignung verfügt, sondern sich die Eignung (z. B. die Referenz) im Wege der Eignungsleihe (d. h. nicht über einen Subunternehmer) verschafft.
In diesem Fall muss der Bieter bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, beispielsweise durch eine Verpflichtungserklärung. Ferner muss der Bieter bereits mit dem Angebot Unterlagen vorlegen, die belegen, dass das andere Unternehmen über diejenige Eignung auch tatsächlich verfügt, auf die sich der Bieter beruft.
Falls Sie nicht wissen, was mit den Fallgruppen gemeint ist, fragen Sie bitte beim Auftraggeber nach, ehe Sie — möglicherweise unbedacht — ungenügende oder fehlerhafte Angaben machen. Denn das kann zum Ausschluss führen.
1.Referenzen (Anlage 4)
Bitte benennen Sie zwei Referenzen der letzten fünf Jahre, welche mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Die Referenzbeschreibung muss eine kurze Be-schreibung der erbrachten Leistung mit Leistungszeitraum (Monat/Jahr bzw. laufend), sowie Kontaktdaten des Auftraggebers (Ansprechpartner, Telefon, E-Mail) für Rückfragen beinhalten und eine Mindestlaufzeit von einem Jahr belegen.
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter II.2.3.) konnte nur Dresden als Hauptort der Ausführung angegeben werden. Die Ausführung der Leistung erstreckt sich über ganz Sachsen.
Für die Rahmenvereinbarung wird eine Höchstmenge von 220.800 Exemplare angegeben.
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]