Beratungsstelle für Menschen mit Mobiltitätseinschränkungen Referenznummer der Bekanntmachung: 15-0452/23

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smr.sachsen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2699256/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beratungsstelle für Menschen mit Mobiltitätseinschränkungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 15-0452/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL Wohnraumanpassung – RL WRA) sollen Zuschüsse für den Umbau von einzelnen Miet- oder Eigentumswohnungen sowie von Einfamilienhäusern an deren Bewohner ausgereicht werden, die aufgrund einer eingetretenen, voraussichtlich dauerhaften Mobilitätseinschränkung den Umbau ihres Wohnraums benötigen. Ziel der Förderung ist, dass die Menschen trotz eingetretener Mobilitätseinschränkungen weiter in ihrem Wohnraum leben können.

Bewilligungsstelle für die Gewährung der Zuschüsse ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Die Antragstellung erfordert eine Bestätigung einer fachkundigen Beratungsstelle.

Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren sucht der Auftraggeber ein Unternehmen, welches die Aufgaben dieser fachkundigen Beratungsstelle übernimmt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 3 055 460.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beratungsstelle im Bezugsgebiet Stadt Chemnitz, Erzgebirgskreis, Vogtlandkreis und die Landkreise Mittelsachsen und Zwickau

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Chemnitz, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL Wohnraumanpassung – RL WRA) sollen Zuschüsse für den Umbau von einzelnen Miet- oder Eigentumswohnungen so-wie von Einfamilienhäusern an deren Bewohner ausgereicht werden, die aufgrund einer eingetretenen, voraussichtlich dauerhaften Mobilitätseinschränkung den Umbau ihres Wohnraums benötigen. Ziel der Förderung ist, dass die Menschen trotz eingetretener Mobilitätseinschränkungen weiter in ihrem Wohnraum leben können.

Bewilligungsstelle für die Gewährung der Zuschüsse ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Die Antragstellung erfordert eine Bestätigung einer fachkundigen Beratungsstelle über die voraussichtlich dauerhaften Mobilitätseinschränkungen auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens oder einer sozialrechtlichen Feststellung sowie Erforderlichkeit und Angemessenheit der geplanten Umbaumaßnahmen.

Die Fachkunde der Beratungsstelle muss folgende Themenbereichen umfassen:

- Kenntnis der Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen,

- Kenntnis über mögliche Mobilitätseinschränkungen und deren mögliche Nachweise,

- Kenntnis über die Auswirkungen möglicher Mobilitätseinschränkungen auf die Nutzung einer Wohnung und die besonderen Bedarfe im Wohnbereich sowie

- vertiefte Kenntnisse in der Beurteilung von Barrieren im Wohnungen sowie der Möglichkeiten zum Umbau in Orientierung an Kapitel 5 der DIN 18040-2.

Die Beratungsstelle soll eine individuelle Beratung und Unterstützung der Antragsteller bieten. Zudem soll sie die Antragsteller über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Förderung beraten und im Falle einer Antragsstellung im Rahmen einer Vorprüfung das Vorliegen der materiellen Zuwendungsvoraussetzungen prüfen und das Prüfergebnis in einer Bestätigung dokumentieren.

Hierzu gehört die Klärung, ob der Antragsteller Zuwendungen nach der genannten Richtlinie erhalten kann (Einkommen, Wohnungsgröße). Weiterhin ist zu beurteilen, ob eine voraussichtlich dauerhafte Mobilitätseinschränkung beim Antragssteller oder seiner Angehörigen vorliegt, die einen Anpassungsbedarf für die Wohnung bedingt, sowie eine Prüfung, ob die geplanten Maßnahmen geeignet sind, die bestehenden Hindernisse im Wohnraum sinnvoll zu beseitigen. Die Baumaßnahmen müssen grundsätzlich der DIN 18040-2 entsprechen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 907 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei mal um jeweils zwei Jahre zu verlängern. Unter Berücksichtigung dieser Optionen läuft der Vertrag damit längstens bis zum 31.12.2028.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beratungsstelle im Bezugsgebiet Stadt Dresden und die Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Dresden, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL Wohnraumanpassung – RL WRA) sollen Zuschüsse für den Umbau von einzelnen Miet- oder Eigentumswohnungen sowie von Einfamilienhäusern an deren Bewohner ausgereicht werden, die aufgrund einer eingetretenen, voraussichtlich dauerhaften Mobilitätseinschränkung den Umbau ihres Wohnraums benötigen. Ziel der Förderung ist, dass die Menschen trotz eingetretener Mobilitätseinschränkungen weiter in ihrem Wohnraum leben können.

Bewilligungsstelle für die Gewährung der Zuschüsse ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Die Antragstellung erfordert eine Bestätigung einer fachkundigen Beratungsstelle über die voraussichtlich dauerhaften Mobilitätseinschränkungen auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens oder einer sozialrechtlichen Feststellung sowie Erforderlichkeit und Angemessenheit der geplanten Umbaumaßnahmen.

Die Fachkunde der Beratungsstelle muss folgende Themenbereichen umfassen:

- Kenntnis der Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen,

- Kenntnis über mögliche Mobilitätseinschränkungen und deren mögliche Nachweise,

- Kenntnis über die Auswirkungen möglicher Mobilitätseinschränkungen auf die Nutzung einer Wohnung und die besonderen Bedarfe im Wohnbereich sowie

- vertiefte Kenntnisse in der Beurteilung von Barrieren im Wohnungen sowie der Möglichkeiten zum Umbau in Orientierung an Kapitel 5 der DIN 18040-2.

Die Beratungsstelle soll eine individuelle Beratung und Unterstützung der Antragsteller bieten. Zudem soll sie die Antragsteller über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Förderung beraten und im Falle einer Antragsstellung im Rahmen einer Vorprüfung das Vorliegen der materiellen Zuwendungsvoraussetzungen prüfen und das Prüfergebnis in einer Bestätigung dokumentieren.

Hierzu gehört die Klärung, ob der Antragsteller Zuwendungen nach der genannten Richtlinie erhalten kann (Einkommen, Wohnungsgröße). Weiterhin ist zu beurteilen, ob eine voraussichtlich dauerhafte Mobilitätseinschränkung beim Antragssteller oder seiner Angehörigen vorliegt, die einen Anpassungsbedarf für die Wohnung bedingt, sowie eine Prüfung, ob die geplanten Maßnahmen geeignet sind, die bestehenden Hindernisse im Wohnraum sinnvoll zu beseitigen. Die Baumaßnahmen müssen grundsätzlich der DIN 18040-2 entsprechen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 633 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei mal um jeweils zwei Jahre zu verlängern. Unter Berücksichtigung dieser Optionen läuft der Vertrag damit längstens bis zum 31.12.2028.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beratungsstelle im Bezugsgebiet Stadt Leipzig und die Landkreise Leipzig und Nordsachsen

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Leipzig, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL Wohnraumanpassung – RL WRA) sollen Zuschüsse für den Umbau von einzelnen Miet- oder Eigentumswohnungen sowie von Einfamilienhäusern an deren Bewohner ausgereicht werden, die aufgrund einer eingetretenen, voraussichtlich dauerhaften Mobilitätseinschränkung den Umbau ihres Wohnraums benötigen. Ziel der Förderung ist, dass die Menschen trotz eingetretener Mobilitätseinschränkungen weiter in ihrem Wohnraum leben können.

Bewilligungsstelle für die Gewährung der Zuschüsse ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Die Antragstellung erfordert eine Bestätigung einer fachkundigen Beratungsstelle über die voraussichtlich dauerhaften Mobilitätseinschränkungen auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens oder einer sozialrechtlichen Feststellung sowie Erforderlichkeit und Angemessenheit der geplanten Umbaumaßnahmen.

Die Fachkunde der Beratungsstelle muss folgende Themenbereichen umfassen:

- Kenntnis der Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen,

- Kenntnis über mögliche Mobilitätseinschränkungen und deren mögliche Nachweise,

- Kenntnis über die Auswirkungen möglicher Mobilitätseinschränkungen auf die Nutzung einer Wohnung und die besonderen Bedarfe im Wohnbereich sowie

- vertiefte Kenntnisse in der Beurteilung von Barrieren im Wohnungen sowie der Möglichkeiten zum Umbau in Orientierung an Kapitel 5 der DIN 18040-2.

Die Beratungsstelle soll eine individuelle Beratung und Unterstützung der Antragsteller bieten. Zudem soll sie die Antragsteller über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Förderung beraten und im Falle einer Antragsstellung im Rahmen einer Vorprüfung das Vorliegen der materiellen Zuwendungsvoraussetzungen prüfen und das Prüfergebnis in einer Bestätigung dokumentieren.

Hierzu gehört die Klärung, ob der Antragsteller Zuwendungen nach der genannten Richtlinie erhalten kann (Einkommen, Wohnungsgröße). Weiterhin ist zu beurteilen, ob eine voraussichtlich dauerhafte Mobilitätseinschränkung beim Antragssteller oder seiner Angehörigen vorliegt, die einen Anpassungsbedarf für die Wohnung bedingt, sowie eine Prüfung, ob die geplanten Maßnahmen geeignet sind, die bestehenden Hindernisse im Wohnraum sinnvoll zu beseitigen. Die Baumaßnahmen müssen grundsätzlich der DIN 18040-2 entsprechen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 514 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei mal um jeweils zwei Jahre zu verlängern. Unter Berücksichtigung dieser Optionen läuft der Vertrag damit längstens bis zum 31.12.2028.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

a) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jeden Bieter oder für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft unter Verwendung der Anlage 1 Nachweise und Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis der Berufs-ausübung sowie unter Verwendung der Anlage 1a Eigenerklärung nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 der

Vergabeunterlage zu erklären bzw. einzureichen:

• der bzw. die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Nachweise der VOL-Präqualifikation nach § 3 Abs. 2 SächsVergabeG (PQ-VOL)

o oder

Handelsregisterauszug

o oder

eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Unterauftragnehmers.

• Den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen wurde und wird nachgekommen.

• Die Vorgaben zur Zahlung eines Mindestlohnes und zu den Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz bzw. vergleichbare Standards im Herkunftsland des Bieters werden eingehalten und die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb um einen Liefer- oder Dienstleistungsauftrag nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) liegen nicht vor.

• Mein/unser Unternehmen befindet sich nicht in Insolvenz oder in Liquidation.

• Das Unternehmen unterstützt keinerlei terroristische Vereinigungen und Organisationen.

• Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen liegen nicht vor.

• Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass fahrlässige oder vorsätzliche Falschangaben in den vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Aus-schluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben können.

• Der / die Bieter gehört / gehören nicht zu den

in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,

genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,

b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewer-ber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,

c. durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.

• Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

• Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslauf-zeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

b) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für jeden Bieter oder für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft unter Verwendung der Anlage 2 Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Vergabeunterlage Nachfolgendes darzustellen/anzugeben:

• Jahresumsätze (jeweils Gesamtumsatz und Umsatz in dem für die Ausschreibung maßgebenden Leistungsbereich/Geschäftszweig) in den zu-rückliegenden drei Jahren; bei einer Bietergemeinschaft sind diese Beträge jeweils für die gesamte Gemeinschaft ausreichend;

• Einen Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie Vermögensschadenshaftpflicht mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 500.000,- EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr für Personenschäden sowie mindestens 100.000,- EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr für sonstige Schäden, insbesondere Vermögensschäden für den Bieter oder jeden Teilnehmer einer Bietergemeinschaft zu erbringen (Vorlage einer Kopie des entsprechenden Versicherungsscheins oder Erklärung, dass eine Versicherungsbestätigung bis zur Zuschlagserteilung beigebracht wird).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

c) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter oder jeder Teilnehmer der Bietergemeinschaft unter Verwendung der Anlage 3 Nachweise und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Vergabeunterlage zu erklären

• Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den zurückliegenden drei Jahren;

• Angabe der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen;

• bis zu drei Referenzen über vergleichbare Leistungen.

Alle Referenzen müssen die Kontaktdaten der jeweiligen Auftraggeber enthalten.

Die Nutzung der beiliegenden Anlagen ist zwingend. Sie sind vom Bieter und von je-dem Teilnehmer der Bietergemeinschaft vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und mit Firmenstempel zu versehen. Alle geforderten Unterlagen und Nachweise sind sowohl für den Bieter als auch jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Steht für die notwendigen Angaben nicht ausreichend Platz zur Verfü-gung, können diese um weitere Anlagen ergänzt werden. Für Unterzeichnung und Firmenstempel ist Textform (§ 126 b BGB) ausreichend.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/03/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/04/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/03/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verfahren vor der Vergabekammer werden nur auf Antrag eingeleitet. Antragsbefugt ist dabei jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, - soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/02/2023

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