TU BAF Karl-Kegel-/Erich-Rammler-Bau, 1. und 2. Bauabschnitt, Umbau und Sanierung Bestandsgebäude, Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 22D312008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sib.sachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.sachsen-vergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
TU BAF Karl-Kegel-/Erich-Rammler-Bau, 1. und 2. Bauabschnitt, Umbau und Sanierung Bestandsgebäude, Tragwerksplanung
Tragwerksplanung
09599 Freiberg
Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement plant den Umbau und die Sanierung des von der Technischen Universität Bergakademie Freiberg (TU BAF) genutzten Gebäudes, den Karl-Kegel-/Erich-Rammler-Bau, Leipziger Straße 28, in 09599 Freiberg.
Ziel des Verfahrens ist die Vergabe der Tragwerksplanungsleistungen nach Teil 4 Abschnitt 1 Tragwerksplanung § 51 HOAI 2021. Es ist eine Beauftragung zunächst mit den Leistungen der Leistungsphasen (LPH) 2 bis 4 sowie später optional stufenweise mit den Leistungen der LPH 5 bis 8 vorgesehen.
Die Sanierung des Kegel-Rammler-Baus der TU Bergakademie Freiberg wird in zwei Bauabschnitten erfolgen. Der erste befasst sich als vorgezogene Leistung mit der Schaffung und Planung von Interims für Labor- und Büroflächen. Geplant ist derzeit die Büroflächen in Containern und die Labore in einem neugebauten Hallenkomplex unterzubringen.
Ebenso wird die Umverlegung der Kernnetzknoten sowie der Leitzentrale (Gebäudeleittechnik und Brandmeldeanlage) Teil dieses ersten Bauabschnitts sein.
Der zweite Bauabschnitt befasst sich mit der Sanierung des Gebäudekomplexes und der damit verbundenen neuen Fluchttreppenanlage und neuen Aufzugsanlagen.
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß (gem.) § 51 HOAI 2021
0312152 E 1302
Hinweis: Das Ende der Laufzeit ist eine ca. Angabe und bezieht sich auf das Ende der LPH 8.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Angaben zum Bieter: Name, Sitz des Dienstleistungserbringers - bei unselbständiger Niederlassung auch Hauptsitz, Kontaktdaten, Rechtsform, Zeitraum des Bestehens.
2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
3) Der Nachweis der Berufsqualifikation des Bieters und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen ist durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" oder durch den Nachweis des Eintrags in die "Liste Bauvorlageberechtigte Ingenieure" gem. § 65 SächsBO zu erbringen. Siehe hierzu auch Nr. III.2.1 der Auftragsbekanntmachung. Folgende Angaben sind gefordert (gem. § 75 VgV): Name, berufliche Qualifikation mit Nachweis, Studien- und Ausbildungsnachweis sowie Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung. Des Weiteren ist der Nachweis der Eintragung in die "Liste der qualifizierten Tragwerksplaner" oder der Nachweis der Zugangsvoraussetzungen zu dieser Liste zu erbringen durch: Diplomurkunde, Nachweis dreijähriger Berufserfahrung in der Tragwerksplanung.
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters zu Ziffer III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
4) Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister (bei Eintragungspflicht): Hierzu Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nr. sowie Vorlage Handelsregisterauszug.
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben zu Nr. 1, 2, 3 und 4 für alle Mitglieder einzeln darzulegen.
1) Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Planungsleistungen gem. Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI) in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise) in EUR netto anzugeben (§ 45 Absatz (Abs.) 4 Nr. 4 VgV.)
2) Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 VgV mit Deckungssummen für Personenschäden von 3.000.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5.000.000 EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsabschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
3) Angaben zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen.
4) Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 Abs. 1 VgV. Falls ja: Verpflichtungserklärung und Eigenerklärung des verpflichteten Unternehmens gem. Ziffer III.1.1 - Nr. 2 und 3, Ziffer III.1.2 - Nr. 1 und 3.
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben zu Nr. 1, 3 und 4 für alle Mitglieder der Gemeinschaft einzeln darzulegen.
1) Es sind mindestens (mind.) zwei geeignete Referenzen (Ref.) über vom Bieter erbrachte Dienstleistungen anhand der nummerierten Referenzbögen aufzulisten.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind (hier Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI).
Ref., welche diese Bedingungen sowie die folgenden Bedingungen gem. a) bis e) nicht erfüllen, werden nicht gewertet.
a) Alle Ref. sind fertiggestellt, das heißt, die nutzungsfähige Übergabe/Inbetriebnahme der Referenzobjekte erfolgte bis spätestens zum Einreichungstermin gem. IV.2.2) der Bekanntmachung.
b) Bei allen Ref. ist die nutzungsfähige Übergabe/Inbetriebnahme nach dem 01.01.2014 erfolgt.
c) Bei allen Ref. wurden mind. die LPH 3 bis 5 gem. HOAI § 51 vom Bieter erbracht.
d) Bei allen Ref. handelt es sich um Hochbauprojekte, bei denen die Kosten der Kostengruppen (KG) 300 und 400 zusammen 4 Mio. € netto übersteigen.
e) Alle Ref. beinhalten Planungsleistungen der Honorarzone III oder höher (§ 52 HOAI).
Die Ref. müssen folgende Mindestbedingungen erfüllen:
f) Bei mind. einer Ref. handelt es sich um Bauaufgaben im Bestand.
g) Bei mind. einer Ref. betragen die Kosten der KG 300 und KG 400 zusammen mind. 12 Mio. € netto
Werden die Mindestbindungen gem. f) bis g) nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss der Bewerbung.
Es werden gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur geforderte Angaben berücksichtigt:
Je Ref. sind nachfolgende Angaben gefordert:
Objektbezeichnung mit Angaben zur Nutzung;
Projektbeschreibung;
Projektdarstellung;
Angabe, ob Projekt eine Bauaufgabe im Bestand ist;
Angabe, ob Projekt Denkmalschutzauflagen enthält;
Art der Leistungserbringung;
Objektgröße (Nutzfläche (NFa 1-6 / NUF) in Quadratmeter (m²));
Kosten der Baukonstruktion (KG 300) netto;
Kosten der Technischen Ausrüstung (KG 400) netto;
Auftragswert der Planungsleistungen netto;
Honorarzone gem. HOAI;
erbrachte Leistungsphasen gem. HOAI;
Datum der nutzungsfähigen Übergabe/Inbetriebnahme;
Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
Die Ref. müssen folgende formale Bedingungen einhalten:
Je Ref. sollten 3 Blatt DIN A4 einseitig bedruckt (zuzüglich Referenzbogen und gegebenenfalls (ggf.) Referenzbescheinigung) nicht überschritten werden.
2) Angabe zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens, aufgegliedert in Berufsgruppen (zum Beispiel Architekten, Ingenieure nach Fachgebiet, sonstiges Personal), und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise). Bei Bietergemeinschaften ist dies für alle Mitglieder der Gemeinschaft separat darzulegen.
3) Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er die vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie den Umfang zu benennen und für sie und ggf. für noch weitere nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung alle geforderten Angaben und Nachweise abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist dies für alle Mitglieder der Gemeinschaft separat darzulegen.
4) Gefordert sind Darstellungen, Darlegungen und Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien A1 bis A4. Die entsprechenden Forderungen beziehungsweise (bzw.) Themenschwerpunkte dazu sind der Anlage "A04_Beschreibung Zuschlagskriterien und Wertung" zu entnehmen.
§ 75 VgV: Architekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure nach § 65 SächsBO in Verbindung mit den jeweiligen Landesgesetzen für Architekten und Ingenieure.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind zugelassen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit bevollmächtigtem Vertreter. Es ist in diesem Fall eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der ARGE gesamtschuldnerisch haften. Der oder die bevollmächtigte(n) Vertreter ist/sind zu benennen. Die Vollmacht ist beizufügen. (Formblatt Anlage C05)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
2) Das Angebot besteht aus den im Formblatt 911-AI EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) unter C aufgeführten Unterlagen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform (www.sachsen-vergabe.de (siehe Ziffer I.3 Kommunikation)) zum Download bereitgestellt. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen von Vergabeunterlagen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die interessierten Unternehmen müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert oder ob durch die Vergabestelle ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren bereitgestellt wurden. Unterlassen die Unternehmen dies, liegt das Risiko, einen Teilnahmeantrag oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden, bei ihnen.
3) Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Ausschreibungsunterlagen sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (siehe Ziffer I.3 Kommunikation) mittels elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebots auf die Plattform hochzuladen. Das Hinweisblatt zur elektronischen Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist zu beachten.
Zur Einreichung des Angebots muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den das Angebot nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
4) Die Nichtvorlage eines Honorarangebotes in Form des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Vertrages führt zum Ausschluss. Änderungen im Vertrag sind nicht zulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]60