Gemeinsam am See
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.seb-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinsam am See
Der SEB und die Gemeinde Großpösna planen am Störmthaler See das gemeinsame Stadt-Umland-Projekt.Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung der für das Projekt benötigten Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT) nach HOAI.Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Der SEB beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 zu beauftragen, um das Projekt auf seine Realisierungsmöglichkeiten und wirtschaftlichen Konzepte hin zu untersuchen. Insoweit wird ein Stufenvertrag vorgesehen. Des Weiteren wurden für die Umsetzung des Projektes Fördermittel nach der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen - RL InvKG beantragt. Die fördermittelkonforme Umsetzung der Projekte ist für den Auftraggeber von besonderer Bedeutung (besonderes Planungsziel).
Für den neu zu errichtenden Tourismus- und Freizeitstandort sollen Planungsleistungen für Fachplanungslesitungen für die Technische Gebäudeausrüstung - Elektrotechnik (ELT) nach HOAI beschafft werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Im zuvor durchgeführten Verhandlungsverfahren sind keine Teilnahmeanträge eingegangen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09131
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]