VgV Bienermühle Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: BIE_01_OPLG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königstein
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01824
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koenigstein-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Bienermühle Objektplanung
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume sowie besondere Leistungen für die Sanierung der Bienermühle in Königstein.
Königstein, DE
Die Bienermühle besteht aus 3 Einzelgebäuden verschiedenen Baualters und einem freistehenden Industrieschornstein und ist derzeit weitestgehend ungenutzt und leerstehend. Zwei gemauerte Torbögen, teilweise mit Sandstein gepflasterte Wege sowie Freitreppen und brachliegende Freiflächen gehören ebenfalls zum Ensemble.
Der Gegenstand der hier zu vergebenden Objektplanungsleistungen, ist der teilweise Umbau und die kostenbewusste denkmalgerechte Sanierung und Wiedernutzbarmachung des Mühlengebäudes mit einfachen baulichen Mitteln. Weiterhin werden wenige substanzbewahrende Arbeiten in der Voigtei und im Meisterhaus Leistungsumfang.
Mühlengebäude - U-förmige Gebäudeanlage, 2 geschossig, Sattel- und Krüppelwalmdach
Voigtei - längliches Einzelgebäude, 2-geschossig, Walmdach
Meisterhaus - kleines Einzelgebäude, 3-geschossig, Krüppelwalmdach
Unter Berücksichtigung des kommunalen Bedarfs und der touristischen Anziehungskraft der Region, soll der Gebäudekomplex und die Freiflächen einer nachhaltig verwertbaren Nutzung zugeführt werden und dabei historisch wertvolle Bausubstanz vor dem Verfall bewahrt und eine Brache inmitten der Ortslage beseitigt werden.
Ziel des Verfahrens ist die Vergabe
- der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach §34ff HOAI
- besondere und weitere Leistungen
Das Vergabeverfahren wird auf Grundlage des §74 Vergabeverordnung (nachfolgend VgV genannt) 2016 als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §17 VgV 2016 durchgeführt. Alle benannten Leistungen werden in einem Los vergeben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach den einzelnen Leistungsphasen (nachfolgend LP genannt). Vorgesehen ist nach Abschluss des Vergabeverfahrens zunächst die Beauftragung der LP 2 bis 3 sowie dazugehöriger besonderer Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht, ebenso kein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Die vertraglichen Grundleistungen und Besonderen Leistungen sind dem beiliegenden Vertrag zu entnehmen. Ebenso ergibt sich der konkrete Umfang der zu vergebenden Planungsleistung aus dem Vertrag, der mit dem Auftragnehmer abgeschlossen wird.
Die weiteren zur ganzheitlichen Planung erforderlichen Fachdisziplinen werden ist separaten Vergabeverfahren gebunden.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl der Bieter aus den Bewerbern erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards).
Es werden max. die 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Bewerber werden nach den aufgeführten Auswahlkriterien bewertet. Die genaue Zusammensetzung ist aus der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Wertungsmatrix ersichtlich. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punkten. Wird die Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das Losverfahren angewendet.
Die Formale Prüfung erfolgt gemäß der Punkte Nr. 1.01 bis 1.08 sowie 2.01 sowie der Referenzen A und B der beiliegenden Matrix „Eignungskriterien“.
Die Einreichung von mehr Referenzen als genannt führt nicht zum Ausschluss, gewertet werden jedoch nur die geforderten Mindestreferenzen.
Auswahlkriterien und deren Wertung (Auszug aus Anlage „Eignungskriterien“):
1. Bei Referenz A handelt es sich um ein öffentlich zugängliches Gebäude (gem. §50 Abs. 2 MBO). Nein = 0 Pkt.; Ja = 2 Pkt.
2. Bei Referenz A handelt es sich um ein Projekt eines öffentlichen Auftraggebers (gem. §99 GWB). Nein = 0 Pkt.; Ja = 2 Pkt.
3. Bei einer der Referenzen wurden Fördermittel in der KG 300 eingesetzt: Nein = 0 Pkt.; Ja = 2 Pkt.
4. Bei einer der Referenzen wurde durch den Bieter ein Fördermittelantrag erarbeitet : Nein = 0 Pkt.; Ja = 2 Pkt.
5. Bei einer der als Einzeldenkmal unter Denkmalschutz stehenden Referenzen wurden energetische Sanierungsmaßnahmen mit Ertüchtigung der Fenster bzw. Gebäudeöffnungen unter Beibehaltung oder Wiederherstellung des originalen Erscheinungsbildes durchgeführt . Nein = 0 Pkt.; Ja = 2 Pkt.
Stufenweise Beauftragung entsprechend der Vertragsbedingungen. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber bzw. der Förderung des Bauvorhabens sowie unter dem Vorbehalt, dass der
Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
1) Das Ende der Laufzeit ist eine ca. Angabe und bezieht sich auf das Ende der
LP 8.
2) Rückfragen zum Verfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA Staaten natürliche Personen bzw. Arbeitsgemeinschaften, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht.
Der Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung ArchitektIN ist einzureichen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bewerber nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Hierfür ist das Formular Teilnahmeantrag zu verwenden und ggf. durch entspreche Nachweise/Unterlagen zur ergänzen.
1) Angaben zum Bewerber:
Name, Sitz des Dienstleistungserbringers - bei NL auch Hauptsitz, Kontaktdaten, Rechtsform, Zeitraum des Bestehens.
Art der Teilnahme:
Angabe Einzel- oder Bewerbergemeinschaft.
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen als Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der oder die bevollmächtigte(n) Vertreter ist/sind zu benennen.
Der Nachweis der Berufszulassung als Architekt für den bevollmächtigten Vertreter ist beizufügen.
2) Berufshaftpflicht gem. § 45 Absatz 1 VgV
Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung. Der Bewerber ist verpflichtet als Nachweis über das Bestehen des Versicherungsschutzes zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen- und sonstigen Schäden eine entsprechende Bescheinigung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler! - Maklerbescheinigung führt zum Ausschluss) vorzulegen.
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 1.500.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1.000.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler!) erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler!) erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Alle Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Ablaufes der Bewerbungsfrist sein.
3) Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, die der Bewerbende an Dritte weiter zu vergeben beabsichtigt (Unteraufträge) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. Beabsichtigt der Bewerbende Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er für die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit dem Teilnahmeantrag alle für die Leistung geforderten Angaben und Nachweise abzugeben und eine Verpflichtungserklärung unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben.
4) Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bewerbende der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Eignungsleihe) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen.
Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Eignungsleihe), ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Unternehmen eine Verpflichtungserklärung mit Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben.
Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, sofern er die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Der Nachweis dafür ist dem Teilnahmeantrag beizulegen.
5) Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt gem. §73 Abs.3 VgV.
6) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §123 und §124 bestehen.
7) Eigenerklärung zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen.
8) Eigenerklärung (JA) gem. Art.5k VO (EU) Nr. 833/2014 (RUS-Sanktionen)
siehe oben
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Hierfür ist das Formular Teilnahmeantrag zu verwenden und ggf. durch entspreche Nachweise/Unterlagen zur ergänzen.
Referenzen Objektplanung Gebäude: Angabe von 2 unterschiedlichen Referenzen für die Objektplanung Gebäude mit folgenden Mindestbedingungen:
1) Referenz A:
a)Einstufung in Honorarzone III oder höher nach HOAI § 35 HOAI
b) Inbetriebnahme erfolgte ab dem 01.01.2015 bis zum Einreichungstermin gem. Bekanntmachung
c) durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 gem. § 34 HOAI erbracht
d) die Kosten der KG 300-400 betragen mindestens 1,0 Mio. Euro (brutto)
e) es handelt sich um die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes
2) Referenz B:
a)Einstufung in Honorarzone III oder höher nach HOAI § 35 HOAI
b)Inbetriebnahme erfolgte ab dem 01.01.2015 bis zum Einreichungstermin gem. Bekanntmachung
c)durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 gem. § 34 HOAI erbracht
d)die Kosten der KG 300-400 betragen mindestens 1,0 Mio. Euro (brutto)
e)es handelt sich um ein öffentlich zugängliches Gebäude (gem. §50 Abs. 2 MBO)
f) es handelt sich um einen öffentlichen Auftraggeber (gem. §99 GWB)
Zusätzlich zu den Angaben auf dem Teilnahmeantrag ist zwingend eine aussagekräftige textliche und bildliche Darstellung jedes Referenzobjektes einzureichen. Die Darstellungen sollten jedoch eine Seite DIN A4 möglichst nicht überschreiten.
siehe oben
§ 75 (1), (2) und (3) VgV, § 65 SächsBO, § 66 SächsBO;
Erforderliche berufliche Befähigung siehe III.1.1 zu dieser Auftragsbekanntmachung.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind zugelassen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit bevollmächtigtem Vertreter. Es ist in diesem Fall eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der ARGE gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Der oder die bevollmächtigte(n) Vertreter ist/sind zu benennen. Die Vollmacht ist beizufügen. Hierfür ist das Formular Teilnahmeantrag zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Teilnahmeantrag ist ausschließlich das Formular zum Teilnahmeantrag (auch Bewerberbogen genannt) zu verwenden, vollumfänglich in Textform auszufüllen und mit entsprechenden Nachweisen und den benötigten Unterlagen ergänzt elektronisch einzureichen. Eine Unterschrift sowie der Firmenstempel sind nicht notwendig. Alle notwendigen Anlagen sowie Nachweise sind separat beizulegen. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) o. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Sämtliche Kommunikation erfolgt elektronisch über das Vergabeportal evergabe.de. Anderweitig eingehende Unterlagen und Rückfragen werden nicht berücksichtigt.
Das Honorarangebot und die Präsentation ist erst zur zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens nach Einladung der ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe einzureichen.
Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise u. Erklärungen nachzufordern. Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise u. Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden.
Nicht weiter berücksichtigt werden allgemeine Werbebroschüren/Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie Angaben, die über die geforderten hinausgehen.
Enthalten die Bekanntmachung od. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt
dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Bei Bewerbergemeinschaft (BG) sind die entsprechenden Felder im Formular Teilnahmeantrag auszufüllen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem o. mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB, der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung sowie die Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 (RUS-Sanktionen). Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge/ Angebote unterschiedl. Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (BG) bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern können das Ausscheiden aller Mitglieder der BG sowie aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge haben.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).
Bei Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften (BG): Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mitschriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Da das Angebot elektronisch einzureichen ist behält sich der AG vor gem. § 17 Abs. 9 VgV die Angebotsfrist von 30 Tagen auf 25 Tage zu reduzieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.