Lausitzbad Hoyerswerda, Los 30 - Bäderausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: HY-VE30
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lausitzbad.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.henkel-pm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lausitzbad Hoyerswerda, Los 30 - Bäderausstattung
Das Lausitzbad Hoyerswerda wurde in den 1990-er Jahren als Familien- und Freizeitbad einschl. umfangreichem Saunabereich errichtet. Nach nunmehr 20-jährigem Betrieb soll das Lausitzbad Hoyerswerda modernisiert und aktuellen Nutzeranforderungen sowie dem örtlichen Bedarf entsprechend angepasst werden. Die Realisierung erfolgt in insgesamt 6 Bauabschnitten.
Hoyerswerda, DE
• 6 Stück Wechselumkleiden
• 6 Stück Umkleidekabinen
• 5 Stück Trennwandsysteme
• 252 Einzel-Umkleideschränke
• 182 Doppel-Umkleideschränke ohne Sitzbank
• 112 Doppel-Umkleideschränke mit Sitzbank → zugehörige Rundlöcher, Kurzbügel mit Netz, Verkleidungen der Stirnseiten
• 10 Stück Sanitärtrennwände
• 2 Stück Duschkabinen
• 12 Stück Duschtrennwände
• 7 Wickeltische
• 2 Stück Helm- und Wertschließfächer
• 20 Stück Wandhaken
• 6 Stück Gfk-Sitzbänke
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) mit folgenden Angaben einzureichen:
1.1) Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren, soweit sie vergleichbare Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Leistungen;
1.2) Angaben zu Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
1.3) Angaben zu Arbeitskräften;
1.4) Angaben zur Eintragung in das Berufsregister (Handelsregister);
1.5) Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde.
1.6) Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
1.7) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt;
1.8) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen;
1.9) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft;
2) Beim vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern behält sich der Auftraggeber vor, entsprechende Eigenerklärungen auch von
Nachunternehmern abzuverlangen, um eine wirtschaftlich, technisch und organisatorisch ordnungsgemäße Vertragserfüllung zu gewährleisten.
3) Der Nachweis der Eignung kann auch durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsnachweis VOB mittels PQ-Verein) geführt werden.
Siehe Punkt III.1.1)
Siehe Punkt III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch über das Vergabeportal
Angebotsabgabe nur elektronisch möglich. Es sind keine Bieter zur Angebotsöffnung zugelassen. Die Öffnung der Angebote erfolgt von mindestens 2 Vertretern des Auftraggebers gemeinsam am Eröffnungstermin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363&reduce=0&search=vergabekammer
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.