TGA-Planung Brandschutzsanierung (HLS)
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kliniken-leipziger-land.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planung Brandschutzsanierung (HLS)
Für die Brandschutzsanierung des Klinikums sollen gem. HOAI §55, LPh. 3 - 8, Planungsleistungen zur techn. Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 für den Umbau im Bestand unter laufenden Krankenhausbetrieb erbracht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Im Zuge der Fortsetzung der Planung des Vorhabens hat sich herausgestellt, dass sich die geplante Sprühnebelanlage sowohl aus konstruktiv-baulichen als auch aus technischen Gründen nicht gemäß den Erkenntnissen der LP 1+2 realisieren lässt. Dies war zum Beauftragungszeitpunkt nicht absehbar und führt dazu, dass zum Teil bereits erbrachte Planungsleistungen überprüft und wiederholt werden müssen, z.T. aber auch zusätzliche Planungsleistungen erforderlich sind.
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Wechsel der geplanten Art der Löschanlage, aufgrund baulicher und technischer Gegebenheiten, Wiederholung von Leistungsphasen zur Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen.
Die Änderung des Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und nach Nr. 3 GWB zulässig. Die Beauftragung eines anderen Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Sie würde zu einem erhöhten Koordinierungs- und Anpassungsaufwand führen. Daneben würde die Beauftragung eines anderen Auftragnehmers auch Unklarheiten bei der Mängelhaftung verursachen. Die Erbringung der zusätzl. Leistungen durch einen anderen Fachplaner würden im Ergebnis zu Verzögerungen und erheblichen Mehrkosten führen, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen. Die Beauftragung des aktuellen Auftragnehmers ist daher schon aus wirtschaftlichen Gründen notwendig. Überdies führt die aufgrund baulicher und technischer Gegebenheiten geplante Änderung der Art der Löschanlage dazu, dass Überprüfungen und Wiederholungen der Leistungsphasen 1+2 und die weitere Anpassung der Planungsleistungen notwendig werden.