SCO – Schulcampus Oldenburg i.H. – VE12 Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VE12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg in Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23758
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SCO – Schulcampus Oldenburg i.H. – VE12 Trockenbauarbeiten
SCO – Schulcampus Oldenburg i.H. – VE12 Trockenbauarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung Gem. Beschluss der Stadtverordneten der Stadt Oldenburg i.H. wird dasGymnasium um drei Neubauten erweitert und es entsteht durch die Zusammenlegung mitder Gemeinschaftsschule am Standort ein Schulcampus ohne Interimsmaßnahmen.Die drei Neubauten werden im Wesentlichen in Stahlbeton hergestellt. Die Fassade wir mit einem rötlichen Verblendmauerwerk mit Sichtbetonstürze verkleidet. Die Fenster sind alsBänder zusammengefasst.Trockenbauarbeiten exemplarische Mengenangaben zur Einschätzung• Trockenbauwände verschiedene Typen ca. 6.000 m²• Trockenbaudecken verschiedene Typen ca. 12.000 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.