Rahmenvertrag Lieferung von Rauchwarnmeldern
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsl-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Lieferung von Rauchwarnmeldern
Ausgeschrieben war ein Rahmenvertrag über die Lieferung interoperabler Funk-Rauchwarnmelder nach DIN 14676, Klasse C mit integrierter Umfeldüberwachung.
Leipzig
Als Servicetochter eines Wohnungsbauunternehmens ist die WSL beauftragt, dessen Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Insbesondere müssen entsprechend der geänderten Bauordnung in Sachsen alle Bestandsgebäude bis zum 31.12.2023 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Die WSL beabsichtigt daher, einen Rahmenvertrag für die Lieferung von Rauchwarnmeldern mit einem Vertragspartner abzuschließen.
Die Auftraggeberin beschafft interoperable Funk-Rauchwarnmelder nach DIN 14676, Klasse C mit integrierter Umfeldüberwachung entsprechend der beigefügten Spezifikation. Die Einzelheiten zum Auftragsgegenstand sind dem Leistungsverzeichnis und Spezifikationen zu entnehmen.
Aufgrund der Verpflichtung zur Ausrüstung des Wohnungsbestands verbunden mit der hohen Anzahl der zu liefernden Geräte innerhalb eines überschaubaren Zeitraums ist für die Auftraggeberin eine termingerechte Auftragserfüllung von besonderer Wichtigkeit.
Der Rahmenvertrag wird auf 2 Jahre abgeschlossen, mit einer zweifachen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr bis zu höchstens insgesamt 4 Laufzeitjahren.
Zweifache Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr bis zu höchstens insgesamt 4 Laufzeitjahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40472
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland